Für KMU und die AHV könnte das Fondskapital ein willkommener Notgroschen in einer angespannten Finanzlage sein.
Als es vor 1985 noch keine 2. Säule gab, konnten Firmen nach Gutdünken für Ihre Mitarbeitenden selber Vorsorge betreiben. 1985 wurde ein Grossteil dieser Gelder in die neuen Vorsorgestiftungen der 2. Säule eingebracht, ein Teil davon wurde auch an die damaligen Mitarbeitenden ausbezahlt.
Schlummernde Milliarden
Die Fonds gerieten immer mehr in Vergessenheit und heute, 30 Jahre später, sind viele Mitarbeitende, die damals einen Anspruch auf die Gelder erworben hatten, nicht mehr bei dieser Firma oder gar gestorben. Entsprechend schwer tun sich die Verantwortlichen die Gelder an die heutige Belegschaft auszuzahlen oder an Mitarbeitende, die nicht mehr bei der Firma arbeiten. Und so schlummert ein Grossteil der 11.4 Milliarden Franken vor sich hin – und verursacht administrative Kosten durch die Verwaltung und die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden.
Eine parlamentarische Initiative von Fulvio Pelli hat bereits verlangt 89bis ZGB so zu reformieren, dass weniger Bestimmungen des BVG und der BVV2 für die Wohlfahrtsfonds mit Ermessungsleistungen angewendet werden. Diese Initiative wurde in der Herbstsession von beiden Räten angenommen und wird nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft treten.
Steuern gespart
Dies wird einiges an administrativem Leerlauf verhindern und die Flexibilität der Wohlfahrtsfonds erhöhen, aber das Problem derjenigen Firmen nicht lösen, welche keinen Verwendungszweck mehr für diese Gelder sehen.
So zum Beispiel jener Unternehmer, der seit 30 Jahren diverse Restrukturierungen in seiner Firmengruppe vorgenommen hat und über einen Wohlfahrtsfonds von 24 Millionen Franken verfügt. Denn dieser stammt aus Zeiten, als die Firmengruppe aus Industrieunternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitenden bestand. Das ist Vergangenheit. Geblieben ist der Wohlfahrtsfonds. Dieser könnte heute sinnvoll für alle Beteiligten eingesetzt werden, um die Firmen zu modernisieren.
Natürlich müsste ein Teil der Gelder wieder an den Staat zurückfliessen, denn das Unternehmen hat in der Vergangenheit durch die Einzahlungen in den Wohlfahrtsfonds Steuern gespart.
Dreifacher Nutzen
Heute sind dem Unternehmer diesbezüglich die Hände gebunden. Um dies zu ändern, müsste der Bund Art. 89bis ZGB mit einem „Ausstiegsszenario“ ausstatten. Diese Bestimmung würde es Firmen erlauben, einen Teil dieser Gelder wieder in den ökonomischen Kreislauf einzubringen. Dies, indem eine Firma das Recht erhält, seinen patronalen Wohlfahrtsfonds aufzuheben. In der Folge wären 35% des Fondskapitals an die AHV und 65 % des Fondskapitals dem Eigenkapital der Firma hinzuzufügen.
Für den Luzerner Ständerat und Wirtschaftsexperten Konrad Graber eine durchaus bedenkenswerte Option: „Ich werde diesen Vorschlag für eine erste Stellungnahme der Bundesverwaltung zustellen und je nach Ergebnis mit einem Vorstoss nachdoppeln.“
Der Nutzen einer solchen Regelung wäre dreifach. Dort wo solche Wohlfahrtsstiftungen ihren Zweck verloren haben, würde der nutzlose administrative Aufwand wegfallen, die AHV würde zu zusätzlichem Kapital kommen und die Firmen könnten zur Sicherung der Arbeitsplätze in die Firma investieren.