Die beherrschende Farbe in der indischen Bilderwelt der letzten Tage hatte für einmal keinen Stich ins Religionspolitische. Weder Safrangelb noch Orange füllten die Bildschirme, es war der bunte Mix der Regebogenfarben, in den Flaggen über Freudenmärschen, auf den Wangen der Gesichter und rasch auch in Werbespots – ein untrügliches Zeichen, dass etwas trendy ist und auch gleich vermarktet werden will.
Besucher einer Street Parade kennen das Logo: der Farbenfächer symbolisiert die unterschiedlichen Spielarten sexuellen Verhaltens und dass sie sich zu einem harmonischen Zusammenspiel verbinden können. Das ist neu für Indien. Bis zum letzten Donnerstag war gleichgeschlechtlicher Sex – carnal intercourse – ‚widernatürlich’ und konnte mit dem Tod oder Haft bis zu zehn Jahren bestraft werden. Was kümmerte es die homophobe Männerriege, dass das Gesetz 157 Jahre alt war und von viktorianischer Sexualprüderie triefte (sein Vorbild war der Buggery Act von 1533).
Diversität als Fundament der Verfassung
Doch nun kann die LGBTQ-Gemeinde aufatmen. In einem Grundsatzurteil hat eine Five-Judges Bench des Obersten Gerichts den Strafparagrafen 377 als Verletzung der Verfassung bezeichnet. Aufsehenerregend ist auch die Begründung, die in 500 Seiten ausgebreitet wird. Sie beruft sich nicht nur auf die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Die Richter gehen weiter und interpretieren das Grundgesetz als Dokument, das die Vielheit von Religionen, Meinungen, Traditionen und sexuellen Orientierungen mehr als nur bestätigt. Individuelle und soziale Diversität werden geradezu als Fundament der Verfassung und damit des gesellschaftlichen Selbstverständnisses statuiert.
Das Urteil wird als „Navtej Johar vs. Union of India“ in die Annalen eingehen. Johar war der Erstgenannte in der Liste der sechs Petitionäre, die mit dem Ersuchen an das Gericht gelangt waren, den Paragrafen 377 als verfassungsfeindlich zu löschen. Ich kenne Johar aus meiner Delhi-Zeit, ein wundervoller Tänzer und der sanfteste Yogalehrer, den ich je hatte.
Dass ich Johars Name erwähne, hat jedoch nichts mit meiner Person zu tun. Er und die anderen fünf Gesuchsteller sind die ersten schwulen Personen, die es gewagt haben, selber an das Gericht zu gelangen. Bisher hatten dies immer Eltern, NGOs oder Psychologen getan. Denn wenn sie selber als bekennende Homosexuelle vor das Gericht getreten wären, hätten sie eine Anklage riskiert. Noch grösser wäre die Gefahr gewesen, dass eine der vielen konservativ-religiösen Organisationen dies getan hätte.
Diskriminierung und rechtliches Minenfeld
Dieser Umstand zeigt mehr als andere, in was für einem rechtlichen Minenfeld indische LGBTQ-Angehörige leben mussten. Natürlich trafen sie vielerorts auf Sympathien oder zumindest Gleichgültigkeit. Doch im Aufwind der zunehmend religiösen Polarisierung blieb auch die Stigmatisierung der Homosexualität am Leben, verschärfte sich womöglich noch.
Zur stillschweigenden Diskriminierung – etwa bei Jobs, bei der Wohnungssuche, in der Spitalpflege, im Amtsverkehr – gesellte sich die offene Verulkung. Und für die Polizei war die perverse Rechtslage oft ein Anlass, mit der Drohung einer Festnahme Schweigegeld zu erpressen. Psychologen schätzen, dass nirgends auf der Welt so viele homosexuell veranlagte Menschen ‚normal’ verheiratet sind.
Die HIV-Seuche führte zu zusätzlicher Ausgrenzung, obwohl die grosse Mehrheit von indischen AIDS-Opfern nicht homosexuell waren. Es war die HIV-Organisation Naz Foundation, die als erste an die Gerichte gelangte. Sie hatte sogar Erfolg. Im Jahr 2009 bezeichnete ein Einzelrichter des Delhi High Court die Paragrafen als verfassungswidrig. Doch hinduistische, muslimische und christliche Organisationen legten Berufung ein. Vier Jahre später weigerten sich zwei Richter des Obersten Gerichts, das Schwulenverbot aufzuheben. Die absonderliche Begründung: Nur eine winzige Minderheit sei so veranlagt – als bestimmten demografische Mehrheitsverhältnisse, wer den Schutz der Verfassung geniessen darf.
Gegen den Machtanspruch der Hindu-Mehrheit
Dies war ein Jahr vor der Machtübernahme der BJP. Nach vier Jahren Regierung Modi tönt die damalige Argumentation geradezu ominös. Denn was Narendra Modi in dieser Zeit begonnen hat, ist eine grossflächige Veränderung des gesellschaftlichen Selbstverständnisses in Richtung Majorisierung, bei der die Hindu-Mehrheit die alleinige Deutungshoheit besitzt. Polizei und untergeordnete Gerichte sehen in Hindu-Lynch-Mobs Gläubige in Sorge um ihre Religion und lassen sie laufen; deren Opfer dagegen werden der Störung des religiösen Friedens bezichtigt.
Die Obersten Richter haben nun die Gelegenheit dieses Urteils genutzt, um diesem Trend entgegenzutreten. Die LGBTQ-Gemeinschaft ist das Opfer tiefsitzender Vorurteile und einer langen Diskriminierung. Und sie ist in den Augen der fünf Richter nicht der einzige gesellschaftliche „Abweichler“ von der Norm der Mehrheit. Im Gegenteil, Intoleranz gegenüber Andersdenkenden und -gläubigen droht das Verfassungsprinzip der staatlichen und gesellschaftlichen Gleichbehandlung allmählich zu ersetzen.
Das ist der Grund, warum das Urteil weit ausholt, um ein weiteres Mal die Grundfesten des liberalen Gesellschaftsvertrags zu definieren und zu stärken. Die Verfassung, so das Gerichtsurteil, „hat die revolutionäre Fähigkeit, eine mittelalterliche hierarchische Gesellschaft in eine moderne egalitäre Demokratie zu verwandeln“. Freiheit übertrumpfe Stereotype. „Majoritäre Ansichten sowie ‚Volksmoral’ dürfen nicht über Verfassungsrechte bestimmen (...) Unsere Verfassung ist ein Essay in Diversität, gegründet auf der Vision einer inklusiven Gesellschaft, die unterschiedliche Lebensformen zulässt.“
Verfassungsrecht gegen traditionelle Vorurteile
Es sind hehre Worte, und sie werden tiefsitzende Vorurteile nicht einfach vom Tisch wischen. Die Richter geben daher auch konkrete Wegrichtungen vor. Sie weisen den Staat an, die Gesetze so anzupassen, dass Homosexuelle in Zukunft heiraten und Kinder adoptieren können, dass sie dem Erb- und Arbeitsrecht unterstellt werden. Nur so werde das Recht auf ein Drittes Geschlecht die in den Paragrafen und Köpfen fixierte Binarität auflösen.
Die Einmütigkeit des Urteils und der emphatische Rückgriff auf den zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrag haben nicht nur bei den direkt Betroffenen erlösend gewirkt. Viele Bürger teilten ihre Erleichterung mit der LGBTQ-Gemeinschaft umso freudiger, als das Urteil an die liberalen und säkularen Grundfesten des Landes gekoppelt wird.
Die meisten politischen Parteien begrüssten den Gerichtsentscheid ebenfalls. Nur die BJP enthielt sich eines Kommentars. Die Modi-Regierung hatte die Johar-Petition zwar nicht formell angefochten, blieb aber bei ihrer Meinung, dass Homosexualität ein soziales und psychologisches Problem sei, „unvereinbar mit den Gesetzen der Natur“. Einzelne BJP-Politiker waren weniger zurückhaltend: „Homosexualität ist eine genetische Missform“, twitterte Subramaniam Swamy. „Sie führt zu Pädophilie und Gay Bars (...) Sie ist eine Gefahr für unsere nationale Sicherheit.“
Dies focht die erfolgreichen Petitionäre und die vielen tausend Homosexuellen (und vermutlich Millionen von Closet Gays) nicht an. Sie tanzten in den Strassen, vielfach angeführt von den transsexuellen Hijras, deren Existenz allein schon zeigt, dass Homosexualität in Indien seit Jahrhunderten einen festen Platz einnimmt, und sei es nur als untergeordnete Kaste.
Und Navtej Singh Johar? Er feierte am Tag nach dem Urteil das 25-Jahr-Jubiläum seiner Partnerschaft mit Sunil Mehra.