Es begann vor einigen Wochen im Bundesstaat Sikkim, tief im östlichen Himalaya. Dessen Regierungschef verkündete, er werde ein Grundeinkommen für alle seine Bürger einführen, falls er im Mai die Wahlen gewinne. The Universal Basic Income (UBI) „is an idea whose time has come“, steht im Wahlmanifest der Regionalpartei.
Sikkim ist ein winziger Bundesstaat. Seine 600’000 Einwohner verfügen über ihre regionale Eigenständigkeit, weil sie früher einem Kleinkönigreich angehörten. Als Grenzstaat zu Tibet/China wird es gepäppelt, etwa durch die Infrastrukturtätigkeit der Armee. Die Armutsrate gehört mit 8 Prozent zu den tiefsten im Land. Es eignet sich gut als Versuchsfeld.
Tatsächlich scheint die Zeit gekommen, allen indischen Bürgern einen minimalen staatlichen Lohn auszurichten. Im November hatte eine Regionalpartei im Gliedstaat Telangana gelobt, allen landbesitzenden Bauern eine jährliche „Rente“ auszurichten. Sie fuhr einen überwältigenden Wahlsieg ein.
Billiger Stimmenfang
Auch die Kongresspartei ist für jede Idee froh, mit der sie gegen Narendra Modis BJP punkten kann. Bei den kürzlichen Regionalwahlen versprach sie den tief verschuldeten Bauern die staatliche Übernahme ihrer Ausstände. Es brachte ebenfalls Dividenden ein – drei Provinzparlamente kippten auf ihre Seite. Aber Loan Waivers sind ruinös für die Staatskasse, und sie helfen den reichen Kulaken und nicht den Millionen Kleinbauern, die sich beim Geldverleiher verschulden, weil sie für die Banken nicht kreditwürdig sind.
Nun hat der Kongress im Hinblick auf den kommenden nationalen Urnengang sein eigenes UBI-Projekt aus dem Hut gezogen. Am 26. Januar, dem Nationalfeiertag, versprach Rahul Gandhi, im Fall eines Wahlsiegs im Mai werde seine Partei allen ländlichen Armen ein Grundeinkommen auszahlen.
Mit dem Versprechen eines UBI folgt Indien jedoch nicht nur einem globalen Trend zum Zweck billigen Stimmenfangs. Falls ein Land auf der Welt ein universales Grundeinkommen rechtfertigt, dann Indien. Es weist die bei weitem höchste Zahl an weltweit armen Menschen auf (die Hälfte der 800 Millionen Hungernden lebt in Indien). Es hat zudem in siebzig Jahren Armutsbekämpfung beschämend versagt.
Sozialer Sprengstoff
Einige Zahlen illustrieren dies: Der Anteil der Landwirtschaft an der wirtschaftlichen Leistung halbierte sich zwischen 1991 und 2011 von 29% auf 15% des BSP. (Inzwischen sind es 12%). Im gleichen Zeitraum sank die landwirtschaftliche Bevölkerung bloss von 74 auf 65 Prozent. Im Klartext: Mehrere hundert Millionen Menschen bleiben in der Landwirtschaft stecken, die sie nicht mehr ernährt und beschäftigt.
Industrie und Dienstleistungen schaffen zwar immer mehr (Brutto-)Wohlstand, aber zu wenig (und immer weniger!) Jobs. Es trifft vor allem die Jungen. Zwischen 2011/12 und 2017/18 nahm die ländliche Jugendarbeitslosigkeit um 36 Prozent zu.
Dies ist sozialer Sprengstoff. Die kürzlichen Regionalwahlen funktionierten noch einmal als regulierendes Ventil. Doch gleichzeitig sah das Land letztes Jahr einen Rekord an Bauernmärschen, Zusammenrottungen, brennenden Kornspeichern und der Ausrufung von Notstandsgebieten. Noch beängstigender ist die Anomie unter jungen Männern, die sich sportlich als Lynch-Gangs vor den Karren zynischer Politiker spannen lassen.
Ökonomisch durchführbar
Der immer lautere Ruf nach einem UBI in Indien ist also weniger ein modischer Trend als eine Verzweiflungsgeste. Nicht umsonst liess die Regierung bereits vor zwei Jahren durch ihren Chefökonomen Arvind Subramaniam eine Studie über ein UBI durchführen und im autoritativen Economic Survey veröffentlichen.
Sie ist überaus lesenswert. Nicht nur befürwortet Subramaniam aus ethischen Gründen ein „universales, bedingungsloses Grundeinkommen“. Er hält es auch für ökonomisch durchführbar, zweifelt allerdings an seiner kompromisslosen Durchsetzbarkeit.
Gemäss Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf ein Leben in Würde. Rund 20 Prozent der Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze, und zwei Drittel knapp darüber. Der Staat war bisher nicht fähig, mit seiner Armutsbekämpfung die existentielle Unsicherheit dieser Menschen zu vermindern. Ein UBI bietet die besseren Chancen, diese Herausforderung meistern.
Gekappte Subventionen
Der Zentralstaat zählt über 900 Armutsprogramme; die Bundesstaaten „ein Mehrfaches davon“. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass die Komplexität und Verzettelung dieser Unterstützung zu gravierenden Falschallokationen und massiver Veruntreuung geführt hat. Der Bericht zitiert eine Studie, gemäss der nur die Hälfte der Bedürftigen den Armutsausweis besitzen, der eine billige Abgabe von Lebensmitteln und Kochgas garantiert; dagegen war ein Drittel der Karteninhaber gar nicht arm.
Subramaniam argumentiert, dass ein UBI die zahlreichen „Schocks“ besser abfedern könnte, welche das Leben der Armen viel tiefer erschüttern. Ihnen fehlen ja nicht nur finanzielle Polster, sondern auch Sozialkompetenz und Handlungsfähigkeit, um an Hilfe zu kommen. Seien es Naturkatastrophen, Dürre, Verlust von Haus und Herd, Krankheit, Ernteausfall – die sogenannte „Soforthilfe“ kommt meist zu spät. Ein UBI bzw. das damit angereicherte minimale Sparkapital dagegen wäre sofort verfügbar.
Der Economic Survey ist der Meinung, dass ein Grundlohn von 6000 Rupien pro Person pro Jahr nicht mehr kosten würde als alle direkten Subventionen des Staats (rund 5% des BSP); diese müssten dann allerdings gekappt werden. Zudem müssten die vielen „indirekten Subventionen“ für Mittelklasse und Reiche abgeschafft werden – Steueranreize, Vergünstigungen für Lebensmittel und Energieträger, eine fehlende Reichtumssteuer. Sie könnten das UBI-Budget alimentieren, ohne inflationär zu wirken.
Dysfunktionale administrative Infrastruktur
Allerdings macht sich Subramaniam keine Illusionen darüber, dass eine volle Umsetzung noch Jahre braucht. Gerade in einem Land mit derart extremen Einkommensunterschieden gibt es starke psychologische Vorbehalte gegen einen Lohn „für alle“. Es dürfte nicht einfach sein, einem armen Bauern klarzumachen, dass Mukesh Ambani, der so reich ist wie 30 Prozent seiner Mitbürger, ebenfalls eine staatliche Unterstützung beanspruchen könnte.
Zudem ist die Infrastruktur für Überweisungen noch nicht vorhanden. Doch gibt die erfolgreiche Einführung der Aadhar-ID dem Randständigen nun eine rechtlich einklagbare Identität. Und auf der Aadhar-Plattform konnten bisher zwei Drittel aller Haushalte ein Bankkonto eröffnen. Die Bankendichte auf dem Land ist allerdings so dünn, dass erst die digitale Verfügbarkeit (und ein stabiles Stromnetz!) diese Konten „zum Leben erwecken“ kann.
Viel schwerwiegender ist die dysfunktionale administrative Infrastruktur. Der Staatsapparat wird als Verwalter der zahllosen Armutsprogramme sein Bestes tun, um ein UBI zu sabotieren. Die Politiker leben davon, denn sie können mit diesen Gütern auf Stimmenfang gehen. Und die Beamten lassen sich den Zugang zu Armutsprogrammen und subventionierten Gütern bezahlen. Wer in Indien lebt, kennt dieses „rent-seeking“ aus dem Alltag.
Die Bürokraten reiben sich die Händchen
Dieser Widerstand zeigt aber auch, wie sinnvoll ein UBI ist. Wenn jeder einen Grundlohn erhält, gibt es kein Wenn und Aber mehr. Der Arme muss nicht mehr beweisen, dass er arm ist, der Kleinbauer muss für den Grundbucheintrag seiner zwei Hektar Land kein Schmiergeld mehr bezahlen; oder dass seine Ernte ausgefallen ist; oder dass ein Unfall ihn aus dem Gleis geworfen hat.
Gerade diese Einfachheit wird dem UBI dann wahrscheinlich zum Verhängnis. Indien lebt von Komplexität, wenig verwunderlich für ein Land mit der schieren Grösse und verwirrenden Vielfalt Indiens. Selbst die Economic-Survey-Studie kommt zum Schluss, dass eine Einschränkung der „Universalität“ des UBI nicht zu umgehen sein wird.
Daraus wird dann dessen Fallstrick. Eine Kategorisierung verlangt Entscheidungen und damit Menschen, die sie fällen. Wer entscheidet bei einem partiellen UBI? Es kann eine Einkommensgrenze sein – kein Grundlohn für Autobesitzer und solche von Raumkühlern; ein Stadt/Land-Kriterium; oder eine Genderschranke, etwa ein Grundlohn nur für Frauen und Kinder.
Aber ich sehe schon, wie sich die Bürokratie dabei das Händchen reibt: „Wir bestimmen, welcher Wohnsitz ländlich oder städtisch ist. Wir haben die Informationshoheit darüber, wie alt die Kinder sind. Unser Ermessen stellt fest, was ein Auto, was ein Mähdrescher ist. Und ist ein Ventilator nicht vielleicht schon ein Luftkühler?“ Immerhin dürfte klar sein, wer eine Frau ist und wer nicht.
Ach ja? Und wie ist es mit den Transgender-Frauen?