Der Bedeutung des Begriffs "Falzpunkt" ist es sehr unangemessen, weder im Duden noch im Wortschatzportal der Universität Leipzig oder im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaft erwähnt zu sein - im Gegensatz zu "Falz" und "Punkt". Wegen der Lücke droht juristischer und fiskalischer Ärger.
Wer es bei "Falzpunkt" gerade mal schafft, die Stirne zu falten, vermag zwar das Formular der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit der dreisprachigen Bezeichnung "Vollmachtsantrag für ESTV SuisseTax" auszufüllen, stösst jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten beim Versuch des Einsteckens in ein Fenstercouvert.
Die Steuerverwaltung weiss um diese Tücke und druckt deshalb aufs Formular einen Tipp: "Wenn die Adressen auf Anhieb nicht in Ihr Fenstercouvert passen, verschieben Sie einfach den Falzpunkt nach oben oder unten." Die Einfachheit ergibt sich sofort, sofern der Steuerpflichtige seinerseits sofort erfasst, dass sich die Suche nach dem "Falzpunkt" erübrigt, weil das Formular weder einen Falz noch einen Punkt aufweist.
Echte steueramtliche Fürsorge wäre, auf den Tipp zu verzichten, damit die Antragsteller verwirrungslos ihrer allgemeinen Lebenserfahrung vertrauen und das Formular vor dem Einschieben ins Couvert schlicht und ergreifend passend falzen.
Das hübsche Falzpunkt-Beispiel zeigt, was die bürokratische Regelungswut mit ihrer Liebe zum kleinsten Detail und mit ihrer Achtung vor den mündigen Bürgerinnen und Bürgern bewirkt, nämlich die Erschwerung dessen, was erleichtert werden soll: die korrekte Einreichung einer Vollmacht zur Vermeidung juristischer und fiskalischer Probleme.