Pink Floyd, ältere Herren, die auf der dunklen Seite des Mondes Erfahrung und Tantiemen gesammelt haben, waren gerade in einem Prozess gegen EMI, ihren musikvertreibenden Hauskonzern, erfolgreich.
EMI darf die Anfänge ihrer Hits nicht als Klingeltöne verhökern: ein Verbot, das so ziemlich das einzige ist, was Pink Floyd nun mit Costa Cordalis und Silbermond gemeinsam haben. Deren deutscher Musikverlag hatte vor Monaten schon erfolgreich einen Mobilfunknetz-Betreiber verklagt, auf dessen Website ohne vorherige Rechteanfragen Klingeltöne angeboten wurden. Bei Pink Floyd bestätigte das Gericht noch zusätzlich, dass ein Download einzelner Stücke aus ihren Konzeptalben deren «künstlerische Unversehrtheit» verletze. Es könnte sein, dass diese Tendenz der Rechtsprechung verhindert, dass wir irgendwann Brausepulver-Werbung (Waldmeister!) auf den Reader gefunkt bekommen, wenn wir in Grassens Blechtrommel an der berühmten Schleckstelle ankommen.
Wie sich die Zukunft des Buchs entwickelt, weiß zwar keiner; außer dass in den nächsten 5–10 Jahren der Anteil der herkömmlich gedruckten Bücher ständig sinken und der Marktanteil der digitalen Bücher umso stärker wachsen wird. (Für Freunde von Zahlen: Der Branchenriese RandomHouse rechnet zum Ende 2010 einen Zuwachs um 250% weltweit; in England, wo die Aufhebung der Preisbindung den klassischen Buchhandel weitgehend ruiniert hat, haben sich die E-Book-Käufe verachtfacht.)
Verlagsjuristen und Spezialisten des Urheberrechts geben schon mal ihre Phantasien zu Protokoll, aus denen eines deutlich wird: Sie wollen den Siegeszug der elektronischen Bücher zum Segen der Lizenzabteilung ihrerseits rechtzeitig aufgleisen. Dem sollen Autoren in den neuen Verträgen zustimmen, die der Börsenverein – der Dachverband der deutschen Verlage und Buchhandlungen – ausarbeiten lässt. Im Verbandsblatt wurden soeben die Konturen sichtbar; unter anderem wollen die Verlage freie Fahrt zu einer beliebigen Verhackstückung der Inhalte. Ein erweitertes «Bearbeitungsrecht» soll es erlauben, «auch durch Kürzung, Teilung, Ergänzung und Verknüpfung mit interaktiven Elementen (enhanced E-Books)» ein bestehendes Buch zu verändern. Das vom Papier befreite Buch, inzwischen sowieso öfter «Content» genannt, sehen die Verlage als Trägermasse für Werbung noch auf entfernten Geräten. Dazu soll ein «Werberecht» verhelfen, das auch Dritten die Nutzung erlaubt.
Nur Autoren von wirtschaftlichem Gewicht oder aus der Dinosaurier-Generation wie Pink Floyd und Günter Grass werden sich gegen solche Regelungen stemmen können. Anfänger werden dankbar unterschreiben, denn wer mit permanenter Eigenwerbung auf Facebook und anderen öffentlichen Beziehungsspielen aufgewachsen ist, wird die neuen Regelungen weniger bedrohlich finden. Und ich höre schon den Chor avancierter Psychotrainer im Hintergrund summen: «Loslassen, du musst loslassen können», während die allerletzten Vertreter eines – weltgeschichtlich betrachtet ja erst jungen – Ideals von der Unversehrtheit, Authentizi-dingsbums eines Kunstwerks grollend im Vorhang verschwinden.
Es werden schöne Zeiten. Wir finden dann auf der Randspalte – http://libroid.com/die-idee/ – der ersten Seite von Musils Mann ohne Eigenschaften vermutlich eine animierte Barometer-Reklame. Der örtliche Eierhändler bekommt Platz in Antonio Skarmetas Mit brennender Geduld, wo die junge Beatriz ein rohes Ei busenabwärts gleiten lässt unterm Blick ihres Liebsten. Und in Thomas Manns Josefsroman werden clevere Messerfirmen in jener (aus dem Koran, Sure 12 abgekupferten) Szene inserieren, in der der junge schöne Joseph eine um die Frau Potiphar versammelte Damengesellschaft zu lustvollen Selbstverletzungen bringt.
Das Leben geht weiter, auch das Lesen.