Und natürlich berühren sich auch in diesem Ereignis fromme Vorsehung‘ und banal Zufälliges, der unerbittliche Gang der Geschichte und die frivolen Intrigen ihrer Akteure, das Heilige und das Gewalttätige. Ja, wäre die ‚Kriminalgeschichte des Christentums‘ nicht schon geschrieben, man bekäme Lust, dieses Konzil als Stoff zu nehmen. Es gab einen grauslichen Krimi während des Konzils. Es gab mehrere Krimis, die lange vorausgingen und das Konzil erst notwendig machten. Und auch die Wirkungsgeschichte des Konzils gibt den Nachgeborenen kriminalistischen Anschauungsunterricht. – Ein Drama in fünf Akten.
1. Akt: Die Tiara im Dreck
Was Agatha Christie einem Menschenschicksal kaum zumuten würde, ist bei einem Krimi der Jahrtausend-Institution Kirche durchaus wahrscheinlich: Dass die Ursprünge einer heillosen Verstrickung ein Jahrhundert zurückliegen. So zumindest erscheint es beim Konzil von Konstanz. Da hatte man doch die Regeln für die Papstwahl immer wieder verbessert, und wenn es wieder einmal monatelang nicht voran ging, setzten die Kommunen, die das feine Essen und den guten Wein der Herren Kardinäle zu berappen hatten, einen drauf und schlossen sie bei Wasser und Brot ein oder deckten gar das Dach ab, damit sie ihre Beratungen zu einem baldigen Ende brächten. Dies alles nützt in den Jahren 1304 und 1305 nichts. Die in Perugia versammelten Kardinäle bringen in zehn Monaten keine Wahl zustande. Schliesslich verzichten sie darauf, einen aus ihrer Mitte zu nehmen und wählen den für seine Unabhängigkeit bekannten Erzbischof von Bordeaux zum Papst.
Der gewählte Bertrand de Got nimmt den Papstnamen Clemens V. an und wird seinem Ruf gerecht: Er ruft die Kardinäle zur Krönung nach Lyon zusammen, wo freilich ein böses Vorzeichen die Feierlichkeiten trübt: Eine mit Gaffern überladene Mauer fällt über den Festzug, der Papst stürzt zu Boden, und seine Tiara rollt im Dreck herum. Sollte so dem Papsttum geschehen? Nur sieben Jahre, nachdem Papst Bonifaz VIII. für den römischen Bischof in arroganter Selbstüberschätzung sowohl das geistliche wie das zeitliche Schwert zu führen beanspruchte – Dante lässt ihn darum in seiner Divina Commedia in der Hölle schmoren –, beginnt der Zerfall des stolzen Petersdoms in der ‚ewigen Stadt‘. Denn Clemens V. denkt nicht daran, dort zu residieren, vielmehr nimmt er nach ein paar Wanderjahren 1309 Sitz in Avignon. Die Römer zürnen ihm, die Tourismusbranche ist entsetzt, die Adelsfamilien, gewohnt die Papstkrone unter sich aufzuteilen, nennen die 70 Jahre in Avignon verächtlich die ‚babylonische Gefangenschaft der Päpste‘.
Doch wer auf eine Reform des Papsttums gehofft hat, sieht sich getäuscht. Die Zentralisierung und Bürokratisierung des Papsttums verschärfen sich gar. Eine luxuriöse und gewinnsüchtige Kurie wird in ganz Europa berüchtigt für ihre ausufernde Hofhaltung und Verwaltung, ja gar für militärische Abenteuer. Die Energie, welche Kleriker beim Studium der Bibel sparen, setzen sie ein für die Erfindung immer neuer Steuern: auf kirchliche Besitzungen und Pfründen, auf Lehnsrechte und geistliche Rechtsprechung, Spolien, Annaten, Subsidien. Ein erbarmungsloses Abgabensystem von bis dahin unbekanntem Ausmass lässt das Papsttum eher als verhasstes Handelshaus denn als geistliche Institution erscheinen. Und dies in einem Jahrhundert, in dem ab 1348 die Pest das Regiment übernimmt und der Schwarze Tod in Europa 20 Millionen Menschen – einen Drittel der Bevölkerung– dahinrafft. Überdies löst der Hundertjährige Krieg zwischen England und Frankreich beim Volk Gefühlsausbrüche und Schrecken aus. Der Totentanz wird nicht nur besungen und gespielt, man erleidet ihn quer durch alle Schichten, auf dem Spiel steht tagtäglich nichts weniger als das eigene Leben.
2. Akt: Von der verruchten Zweiheit zur verfluchten Dreiheit
Das Unverschämte päpstlichen Tuns in Avignon bemerkt nicht erst Luther. Schon Katharina von Siena rennt offene Türen ein, als sie publizitätswirksam die Rückkehr der Päpste nach Rom fordert. Und auch wenn er es nicht wegen der späteren Kirchenlehrerin tut, kehrt Gregor XI. 1377 nach Rom zurück. Ein Jahr später stirbt er. Von den 16 Kardinälen, die den Nachfolger wählen, sind – nicht zufällig – elf Franzosen. Doch das Volk von Rom setzt auf einen Italiener. So wird 1378 der Erzbischof von Bari gewählt und als Urban VI. zum Papst gekrönt. Doch seine Sittenstrenge und seine Busspredigten an die Kardinäle – andere sagen: seine Unfähigkeit, sein Grössenwahn und seine Geistesgestörtheit – erwecken deren Unwillen. Sie fordern seinen Rücktritt. Wie er dann 29 neue Kardinäle beruft, von denen 20 Italiener sind, verschwören sich Abtrünnige zur Wahl von Robert von Gent, einem Vetter des Königs von Frankreich, zum „einzig wahren Papst“. Dieser nimmt den Namen Clemens VII. an, und nachdem ihm eine militärische Operation gegenseinen Konkurrenten in Rom misslingt, lässt er sich in Avignon nieder.
Dies führt zur Spaltung der Christenheit: 2 Päpste, 2 Kurien, 2 Finanzsysteme, 2 Kardinalskollegien. Den römischen Urban unterstützen Italien, das Deutsche Reich, England, die Niederlande, Ungarn und Böhmen. Für den Avignoneser Clemens ergreifen Frankreich, Schottland, Savoyen, Sizilien, Österreich, später auch Aragon und Kastilien Partei. Das ‚Grosse Abendländische Schisma‘ beginnt und bleibt 30 lange Jahre festgefahren. Jedes Mal, wenn einer der beiden Päpste stirbt, bestimmt man für ihn einen Nachfolger. Alle Druckmittel und selbst militärische Operationen helfen nicht aus der Sackgasse. Schliesslich versammeln sich die Kardinäle beider Parteien 1409 in Pisa, setzen die rivalisierenden Päpste ab, und obwohl die Bisherigen die Entscheidung partout nicht anerkennen, wählen sie einen dritten, Alexander V. Nach dessen Tod ernennt ein Konklave in Bologna 1410 Johannes XXIII. Damit ist die Verwirrung auf dem Höhepunkt. Das zur Kircheneinheit einberufene Konzil hat aus der „verruchten Zweiheit eine verfluchte Dreiheit“ gemacht, wie es ein zeitgenössischer Traktat formuliert.
3. Akt: Jeder Mensch, gleich welcher Würde, selbst wenn es die päpstliche sein sollte …
In dieser depressiven Situation wird in ganz Europa die ‚Reform der Kirche an Haupt und Gliedern‘ zum Programmwort. Die Anhänger des Konziliarismus gewinnen Oberwasser, also jene Strömung, die nach dem epochalen Versagen der Päpste eine Lösung nur noch von einem Allgemeinen Konzil, das die universale Kirche repräsentiert, erwartet. Der römisch-deutsche König und spätere Kaiser Sigismund greift diese Stimmung auf und präsentiert sich, getreu der Devise Karls des Grossen, als ‚Anwalt und Verteidiger der heiligen Kirche‘. Er mobilisiert mit viel diplomatischem Geschick in ganz Europa geistliche und weltliche Herrschaften jeglicher Fraktion und lädt sie im Einvernehmen mit Johannes XXIII. auf Allerheiligen 1414 nach Konstanz zu einem Allgemeinen Konzil ein. Der grösste Kongress des Mittelalters wird zu einer gewaltigen Herausforderung für die Kleinstadt am Bodensee, sozusagen eine Uno-Vollversammlung im 8‘000 Seelen-Städtchen. Nicht nur 430 Kardinäle, Bischöfe und Äbte kommen, auch 578 Theologen, Hunderte von adeligen Laien und 116 Abgesandte von Städten. Die Italiener – meist Sympathisanten von Johannes XXIII. – stellen mehr als die Hälfte der Teilnehmer. Aber man entscheidet sich, wie an den Universitäten üblich, nach Nationen bzw. Nationengruppen abstimmen zu lassen (Italiener, Deutsche, Franzosen, Engländer, Spanier) und für die Wahl des Papstes je eine Zweidrittelmehrheit nach Zahl und Nation zu verlangen.
Dieser Abstimmungsmodus bereitet Johannes XXIII. bald den Garaus. Zu Beginn leitet er das Konzil, doch nach dem Rücktritt der beiden anderen Päpste wird der Druck auf ihn so gross, dass er am 20. März 15 während eines Festes als Stallknecht verkleidet nach Schaffhausen und später nach Freiburg im Breisgau flieht. Nach der Legende soll er unterwegs im Pfarrhaus von Ermatingen am Untersee so gut mit Fisch (‚Groppe‘) verpflegt worden sein, dass er dem Dorf erlaubt, drei Wochen vor Ostern – also mitten in der Fastenzeit – ihre Groppenfasnacht zu feiern. So haben die Ermatinger für ihr ursprünglich wohl eher altgermanisches Frühlingsfest, ähnlich dem Sechseläuten, bis heute ein frommes Alibi.
Johannes XXIII. ist ein geprellter des Konzils, nicht der einzige freilich. Er wurde rechtmässig gewählt, hilft mit, dass das Konzil überhaupt zustande kommt, leitet es zu Beginn und ist am Ende doch der Dumme, der im fernen Freiburg gefangen genommen, suspendiert und Ende Mai 1415 abgesetzt wird. Die offizielle Geschichtsschreibung aberkennt ihm dann sogar noch den Papsttitel. Dass schliesslich der Roncalli-Papst, der grossartige Initiant des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65), diesen Namen nochmals annimmt und so seinen Namensvorgänger endgültig dementiert, hat er nicht verdient – auch wenn ihm seine Gegner brutale Skrupellosigkeit, Habgier, Ehrgeiz und einen unmoralischen Lebenswandel zuschreiben, was kaum alles erfunden ist.
In Konstanz tagt das Konzil nun ohne Brautführer, wie Pariser Theologen die Rolle des Papstes umschreiben. Unter der Leitung von König Sigismund verabschiedet es schon Anfang April 15 das berühmte und kirchengeschichtlich einmalige Dekret „Haec Sancta“. Selbst wenn es ‚nur‘ eine altkirchliche Auffassung bestätigt, wirkt es revolutionär: Das Konzil steht über dem Papst.
„Diese heilige Synode von Konstanz … befiehlt, definiert, verordnet und erklärt …, dass diese … ein Allgemeines Konzil darstellende und die katholische Kirche repräsentierende Synode ihre Gewalt direkt von Christus hat. Jeder Mensch, gleich welchen Ranges und welcher Würde, auch wenn es die päpstliche sein sollte, ist daher gehalten, ihr in allem, was den Glauben, die Beilegung des Schismas und die Reform der Kirche Gottes an Haupt und Gliedern anbetrifft, zu gehorchen.“
Das Dekret verschafft dem Konzil jene Legitimität, die das Konzil von Pisa nicht hatte, und ermöglicht ihm so, die Kirchenspaltung zu beenden. Auf derselben Grundlage können die Kardinäle und je sechs Vertreter jeder Nation im November 1417 mit Martin V. einen neuen und von der ganzen Christenheit anerkannten Papst wählen. Damit ist das ‚Grosse Abendländische Schisma‘ überwunden. Die Bedeutung des Dekretes reicht aber viel weiter und ist im Prinzip bis heute nicht eingeholt. Statuiert wird da nichts weniger als ein neues Kirchenbild: Die hierarchische Papstkirche ist durch ein synodale Verfassung abzulösen.
4. Akt: Pravda vitézí – Die Wahrheit wird siegen (Jan Hus)
Trotz diesem epochalem Beschluss, der durch die Kirchengeschichte nachhallt, liegt ein dunkler Schatten über dem Konzil von Konstanz. Mag sein, dass die Konzilsväter nun, ohne Papst auf sich selbst gestellt, für Ruhe und Ordnung sorgen und ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen wollen, auch in Sachen Rechtgläubigkeit – auf die sie ja als Konzil angewiesen sind.
Das Exempel statuiert man an einem böhmischen Theologen, der die Reform der Kirche an Haupt und Gliedern, die alle am Konzil im Munde führen, hätte umsetzen können: Jan Hus (1369-1415). Er hat jedoch durch seine Widerspenstigkeit als Rektor der Karls-Universität und als charismatischer Volksprediger an der Prager Bethlehemskapelle seit Jahren alle kirchlichen Instanzen in Rage versetzt. Als Grundlage des Glaubens und der Kirche anerkennt er nur die Bibel. Darum verlangt er deren Übersetzung und freie Verkündigung in der Landessprache – wie Kyrill und Methodius es schon 500 Jahre vor ihm taten. Und er verteidigt den gleichgesinnten Oxforder Gelehrten John Wyclif (1330-84):
„Man wirft Wyclif vor, er habe gesagt, unsere heilige Mutter Kirche sei eine Synagoge Satans … Vielleicht habt ihr nur oberflächlich gelesen oder lässt euch euer Gedächtnis im Stich. Er hat nämlich geschrieben: ‚Die Kurie in Rom ist eine Synagoge Satans‘. Es ist unberechtigt, daraus zu schlussfolgern: ‚Also ist unsere heilige Mutter Kirche eine Synagoge Satans‘.“
Nach solch wenig schmeichelhaften Äusserungen wird der unerschrockene Reformator 1410 vom Prager Erzbischof Zbynek exkommuniziert und seine Bücher verbrannt. Weil jedoch die Unruhen an der Universität und im Volk nicht nachlassen, bittet ihn König Sigismund zum Konzil nach Konstanz und verspricht ihm freies Geleit. Skeptisch und vielleicht auch etwas naiv geht er hin.
Das Konzil gewährt ihm jedoch keinen fairen Prozess und missachtet jegliche Rechtlichkeit. Das Urteil steht fest, bevor er angehört wird. Es verurteilt seine Lehrsätze und verdammt ihn zum Tod. Nach einem halben Jahr Haft in schmutzigen Kerkern kirchlicher Orden spricht man ihm seinen geistlichen Stand ab und führt ihn am Samstag, den 6. Juli 1415, zum Scheiterhaufen. Dort wird er bei lebendigem Leibe verbrannt und die Asche in den Rhein geworfen: Nichts soll an ihn erinnern. Ein Jahr später ergeht das gleiche Urteil gegen seinen Mitstreiter Hieronymus von Prag.
„Ihr sollt wissen, dass die Mitglieder des Konzils mich weder mit einem einzigen Text der heiligen Schrift noch mit einem Verstandesargument vernichten konnten.“ (Jan Hus)
König Sigismund steht nicht zu seinem Versprechen („Wenn er nicht abschwört, soll er brennen!“) und muss seine Feigheit und Fehleinschätzung teuer bezahlen. Prag und ganz Böhmen geraten in Aufruhr. Der tschechische Patriotismus vermischt sich für Jahrhunderte mit reformatorischen Ideen. Hus wird zum Nationalhelden und ist es bis heute geblieben. 1419 werden beim ersten ‚Prager Fenstersturz‘ sieben katholische Ratsherren aus dem Fenster des Stadthauses gestürzt – das Zeichen für einen bewaffneten Aufstand, der zwanzig Jahre dauert. Die Hussiten formulieren 1420 in den ‚Prager Artikeln‘ ihr Programm: freie Predigt der Schrift; Abendmahl mit Brot und Wein; Einzug des Gutsbesitzes des Klerus; Bestrafung der Todsünden durch die weltliche Gewalt. (Letzteres möchten sie heute wohl kaum mehr unterschreiben.)
Die Idee einer Rehabilitierung von Jan Hus steht seit den 1960er Jahren im Raum. Paul de Vooght stellte fest, dass seine frühen Schriften weitgehend mit der kirchlichen Lehre übereinstimmen. Der Prager Erzbischof Miloslav Vlk regt 1996 die Aufhebung des Häresie-Urteils an und Johannes Paul II. erklärt 1999 sogar sein tiefes Bedauern über die Verurteilung von Hus. Doch niemand weiss, wann „die Wahrheit siegen wird“ („Pravda vitézí“ war das Leitwort von Hus).
5. Akt: Konzilien kommen und gehen, die Kurie aber bleibt
Das Konzil von Konstanz hat – nicht zuletzt seiner inneren Widersprüche wegen – die Reform an Haupt und Gliedern nicht auf den Weg gebracht. Zwar werden schöne Beschlüsse gefasst, doch die notwendigen Instrumente, um sie umzusetzen, fehlen, erst recht eine Kurie, die sich unbeirrt hinter die Reformen stellt. Die Vorschrift, zu diesem Zweck alle zehn Jahre ein Konzil abzuhalten, bleibt frommer Wunsch. Ein böses Wort jener Zeit jedoch überdauert: Konzilien kommen und gehen, die Kurie aber bleibt. 600 Jahre später wird man hinzufügen: Päpste kommen und gehen, die Kurie aber bleibt.
Dabei wären der Kirche, hätte sie die Reform wirklich angepackt, ein Jahrhundert später die Reformation und damit die Spaltung auch im Westen Europas erspart geblieben. (1054 ging die ‚Morgenländische Spaltung‘ voraus.) 1517 greift Luther in Wittenberg mit seinen 95 Thesen ein Ärgernis auf, das schon Hus anklagte: den Ablasshandel. Und er attackiert mit den bekannten Reformpostulaten die wieder erstarkte Papstkirche, ohne sich jedoch auf das Konzil zu berufen. Es hat für ihn die Glaubwürdigkeit verloren, nachdem es in Konstanz gegenüber Hus einen so gravierenden „historischen Fehlentscheid“ (Hans Küng) gefällt hat.
Das Dekret „Haec Sancta“ bleibt freilich eine Laus im Pelz der Institution. Dass ein Konzil über dem Papst steht, wagt kein Bischof von Rom und kein späteres Konzil zurückzunehmen, auch wenn man es aktiv zu vergessen sucht. Gelehrte streiten über den Stellenwert des Dekrets: Wurde es ‚conciliariter‘ oder ‚tumultuariter‘ beschlossen? Der Papst habe nur die konziliär und ohne Tumult verabschiedeten Texte bestätigt…
Doch das eigentliche Gegenstück – den Krimi, wenn man so will – liefert 450 Jahre später das Erste Vatikanische Konzil (1869-70). Es definiert feierliche Erklärungen des Papstes unter bestimmten Bedingungen als unfehlbar und erhöht den Papst vom Ersten unter Gleichen (Primus inter pares) zum Vorgesetzten der Bischöfe (Jurisdiktionsprimat). Den Widerspruch zu Konstanz versucht man dadurch aus der Welt zu schaffen, dass man sagt: Das Dekret „Haec Sancta“ kam 1415 zustande, weil wegen der drei Päpste eine ausserordentliche Situation bestand. Das mag ja sein, entgegnen die Kritiker. Aber tagte denn das Konzil 1870 unter ganz normalen Umständen? Sass nicht der unsanfte Sturz des absolutistischen Systems in Paris dem nicht minder absolutistischen System in Rom noch in den Knochen, als ob es gestern gewesen wäre? 1789 hatte ja der Dritte Stand nicht nur den Zweiten Stand – den König und die Fürsten – hinweggefegt, sondern auch den Ersten: die Bischöfe und die hohe Geistlichkeit. Dazu kam 1870, als das Konzil im Vatikan tagte, dass der Verlust des mehr als 1000-jährigen Kirchenstaates unmittelbar bevor stand. Da konnte man mit guten Gründen behaupten, dass die Überhöhung des Papsttums nach innen – als Trost sozusagen für den äusseren Verlust – viel eher einer ausserordentlichen Situation geschuldet war als einem aufgeklärten Verständnis der Kirche in der Welt von heute.
Unbestreitbar ist jedenfalls, dass das Zweite Vatikanische Konzil – auffallend oft mit den gleichen Worten wie das Konzil von Konstanz – ein übertrieben hierarchisches Selbstverständnis zurechtgestutzt hat. Kirche ist zuallererst die Gemeinschaft aller Getauften. Sie ist das Volk Gottes, das durch die Zeiten wandert. Und der Klerus hat ihm zu dienen. Dies ist ganz im Sinn des geistlichen Vermächtnisses, welches das Konzil von Konstanz hinterlassen hat: Fragen der Macht („Du bist Petrus“) müssen sich einer spirituellen Maxime unterordnen: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“ Damit bekommt das Mitmenschliche, das Zeitbedingte, das Humane allmählich wieder seinen Platz in der Kirche, ohne dass man es als ‚Diktatur des Relativismus‘ (Benedikt XVI.) verurteilen muss.
© Uster, 12. Dezember 2014 / Dr. Erwin Koller