11. September 1973, morgens. Die Luftwaffe hatte bereits mit den Bombardements von Regierungsgebäuden und Radiostationen begonnen. Kurz vor 8 Uhr wandte sich Salvador Allende, drei Jahre zuvor in demokratischen Wahlen zum Präsidenten gewählt, an das Volk: „Mit Sicherheit ist dies die letzte Gelegenheit, mich an Sie zu wenden. [...] In diesem historischen Moment werde ich die Treue zum Volk mit meinem Leben bezahlen. Sie [die Militärs] haben die Macht, sie können uns überwältigen, aber sie können die gesellschaftlichen Prozesse nicht durch Verbrechen und nicht durch Gewalt aufhalten…“
Allendes Ende und der Kalte Krieg
Es sollte in der Tat sein letzter Auftritt sein. Kurz darauf nahm er sich das Leben – und das Geschehen seinen blutigen Lauf. Zu tausenden wurden Allendes Anhänger verhaftet, in Konzentrationslager und Fussballstadien gepfercht, gefoltert, ermordet. Die Zahlen der Opfer, die dieser Militärputsch forderte, sind nicht gesichert. Sie schwanken zwischen 3000 und 30 000 (Amnesty International).
1973 war ein bewegtes Jahr. Es herrschte, trotz aller Entspannungsbemühungen im Rahmen des Helsinki-Prozesses (KSZE), tiefster Kalter Krieg. Im Nahen Osten stiegen seit dem Frühjahr die Spannungen, die sich Anfang Oktober im Jom-Kippur-Krieg entluden. Danach folgte die Ölkrise. Dem US-Präsidenten Nixon, der anrollenden Watergate-Enthüllungen wegen in Bedrängnis, war Chile seit dem Machtwechsel ein Dorn im Auge. Präsident Allende hatte die Verstaatlichung der Kupferminen, der grossen Industriebetriebe und Banken eingeleitet und eine grundlegende Agrarreform in Angriff genommen.
Die verdeckte Intervention der USA
Für die USA kam nicht in Frage, dass sich nach dem „Fall“ Kubas in einem weiteren südamerikanischen Land ein linkes Regime etablieren konnte. Daher unternahm Washington alles, die Regierung Allende zu beseitigen. Von Henry Kissinger, dem allmächtigen Sicherheitsberater und späteren Aussenminister, ist der Satz überliefert: „Die Angelegenheiten sind viel zu wichtig, als dass sie den chilenischen Wählern zur Entscheidung überlassen werden könnten.“
Also wurden die Angelegenheiten der CIA „überlassen“. Mittels hochgeheimer Operationen (und beträchtlicher Dollarsummen) unterstützte und dirigierte der US-Geheimdienst die breite Oppositionsfront und trug dergestalt wesentlich dazu bei, dass Allende an die Wand gespielt und schliesslich ganz eliminiert wurde. Aber nicht nur auf der grossen Bühne war die CIA aktiv, ihr Einfluss machte sich bis in die schweizerische Asylpolitik hinein bemerkbar.
Platz für 200 – aber nicht für mehr!
Schon Monate vor dem Umsturz verfolgten auch die Schweizer Behörden mit Besorgnis das Geschehen in diesem südamerikanischen Staat. Ihre Sorge galt allerdings nicht der wankenden Regierung Allende, sondern den schweizerischen Interessen in Chile, der ISESA etwa (Industrias Suizas en Sud-America von Oerlikon Bührle), den Werken CHIPRODAL (Nestlé) oder einer Warenhauskette, deren Aktien zu 95 % einem Schweizer Investor gehörten. Die Berichte, die der Schweizer Botschafter über drohende Nationalisierungen und Besetzungen durch die Arbeiter nach Bern sandte, tönten alarmierend. Mit dem Umsturz traten diese Sorgen in den Hintergrund oder verflüchtigten sich ganz – dafür gab es andere.
Der blutige Putsch löste weltweit Empörung aus. Auch in der Schweiz. Rasch wurde die Forderung erhoben, unser Land möge den Flüchtlingen grosszügig Asyl gewähren. Am 17. Oktober 1973 beschloss der Bundesrat, ein Kontingent von 200 Personen aufzunehmen. Die grosse Frage aber war: Welche Personen sollten in den Genuss des Asyls kommen? Hans Mumenthaler, Chef der Abteilung Fürsorge und Schweizer Bürgerrecht, umriss damals zuhanden von Bundesrat Kurt Furgler, der als JPD-Vorsteher für die Flüchtlingspolitik verantwortlich war, die Personenkategorien, die Chile „verlassen wollen oder müssen“:
- Oppositionelle aus Bolivien, Paraguay, Uruguay, Brasilien, die in ihren Heimatstaaten unterdrückt worden waren und nach Allendes Machtübernahme in Chile Schutz gefunden hatten,
- Chilenen, die in ausländischen Vertretungen in Chile um diplomatisches Asyl ersucht hatten.
- Chilenen, die von der Militärjunta bereits inhaftiert worden waren oder die sich vor ihr versteckten.
Mumenthaler vermerkte weiter: „Alle diese Personenkategorien müssen zu der „Linken“ gezählt werden. Namentlich unter den ausländischen Flüchtlingen dürften verschiedene Tupamaros und andere Extremisten zu finden sein, die in ihrer Heimat Gewalttaten begangen haben. Wie mir Herr Dr. Amstein, Chef der Bundespolizei, auf Anfrage erklärte, verfügt die Bundespolizei nicht über Angaben, die es erlauben würden, mit einiger Zuverlässigkeit zu bestimmen, wie allfällige Übersiedlungskandidaten zu werten sind. Solche Auskünfte könnten dagegen auf anderem Wege bei Vorliegen von Namenslisten über die Zentrale in Bern relativ kurzfristig (8- bis 10 Tage) beschafft werden.“
„Das Militär ist mit unserem Sturmgewehr ausgerüstet“
Die Schweizer Behörden waren, was durchaus begreiflich ist, nicht erpicht, im Rahmen dieser Asyl-Aktion auch Tupamaros oder andere gewalttätige Extremisten aufzunehmen. Sorgfältige Abklärung war somit angesagt. Daher schickte Furgler seinen Chefbeamten mit dem Auftrag nach Santiago, dort selber Umschau zu halten. Am 23. Oktober machte sich Mumenthaler auf den Weg, und schon vier Tage später sandte er seinem Vorgesetzten einen Bericht mit ersten Eindrücken.
Der Beamte, in der Armee Generalstabsoberst, hielt folgendes fest: „Der Einfluss des Militärs wird schon durch dessen Omnipräsenz augenfällig. Vor allen wichtigen Gebäuden stehen Posten. In den Strassen patrouillieren immer wieder kleinere Detachements. Das Militär ist übrigens meistens mit unserem Sturmgewehr ausgerüstet.
In der Stadt ist wiederum alles erhältlich. Die Schaufenster zeigen die „Reichtümer“. Vor dem Staatsstreich musste man selbst für Brot in langen Schlangen anstehen. Für Chilenen sollen die gegenwärtigen Preise allerdings sehr hoch sein. Die Bevölkerung, die vom Militär sichtlich zur Arbeit angehalten wird – man arbeitet auch am Samstag – scheint mir vorwiegend zufrieden zu sein. Für sehr viele Leute – ich denke hier nicht nur an die besitzende Klasse – dürfte der Regimewechsel eine Erleichterung bedeutet haben.“
„Unsere Methode“ in Bern
Innert weniger Tage stellte Mumenthaler eine Liste mit 200 Namen zusammen. Aber waren diese „Übersiedlungskandidaten“ für die Schweiz auch zumutbar? Hier kam nun der erwähnte Dr. Amstein wieder ins Spiel, der als Chef der Bundespolizei auch Chef der Abwehr war. Der Schweizer Nachrichtendienst hatte damals (und wohl heute noch) enge Kontakte mit der CIA. Neben dem deutschen Bundesnachrichtendienst war die Central Intelligence Agency die wichtigste Nährmutter, die die eher bescheidenen „Dienste“ des Kleinstaates Schweiz mit Nachrichten alimentierte. Fast täglich wurden Informationen ausgetauscht – mehrheitlich war es die CIA, die lieferte.
Für Amstein lag somit auf der Hand, die Namensliste zwecks Begutachtung seinen US-Kollegen zu unterbreiten. Wie diese Begutachtung im Einzelnen erfolgte, lässt sich anhand der Akten nicht rekonstruieren. Dass sie aber erfolgte, geht aus einem vertraulichen Bericht hervor, den der Abwehr-Chef am 31. Januar 1975 seinem Vorgesetzten Kurt Furgler zustellte. Es handelte sich um den Rapport über ein Treffen des „9er Klubs“, eines Verbunds von Geheimdiensten westeuropäischer Nato-Länder, dem auch die Schweiz angehörte. Amstein hielt zu jener Londoner Tagung fest: „Was die Chilenen anbetrifft, haben die holländischen und die französischen Dienste festgestellt, dass es unter den Flüchtlingen Terroristen hat. Unsere Methode, vor der Asylgewährung die amerikanischen Dienste (CIA) über den Betreffenden anzufragen, hat sich bewährt.“
Selbstverständlich blieb „unsere Methode“ unserer Öffentlichkeit verborgen. Wäre damals bekannt geworden, dass Bern ausgerechnet die amerikanischen Helfershelfer von Putschgeneral Pinochet i.S. Asylgewährung konsultierte, hätte der Streit um die Chile-Flüchtlinge zweifelsohne noch hitzigere Formen angenommen. Die Wellen gingen auch ohne dieses Wissen schon hoch.
Die Freiplatzaktion
Im Laufe des Herbsts 1973 wurde die Kritik an die Adresse des Bundesrates stets lauter. Ein Kontingent von 200 sei angesichts der brutalen Unterdrückungsmethoden in Chile viel zu engherzig. Gewerkschaften, Linksparteien, kirchliche Kreise, Studentenverbände, Menschrechtsgruppen appellierten an die Regierung, das Kontingent den dramatischen Umständen entsprechend aufzustocken. Doch die Regierung bewegte sich (zunächst) nicht. Dafür trat, angeführt von Kaplan Cornelius Koch, eine „Freiplatzaktion für Chileflüchtlinge“ auf den Plan.
Diese Bürgerinitiative richtete an alle politischen und Kirchgemeinden der Schweiz die Bitte, vom Regime bedrohte Chilenen aufzunehmen. Innerhalb weniger Wochen wurden der Aktion rund 3000 „Freiplätze“ zugesichert. Kaplan Koch reiste mit einer eigenen Delegation nach Chile, um bedrohte Gewerkschafter und Allende-Anhänger herauszuholen. Dank ihrer Geldsammlung unter dem Motto „Flügel in die Freiheit“ konnte die Freiplatzaktion (FPA) die Flugtickets für den Transport in die Schweiz finanzieren.
Das Dilemma des Bundesrates
Es kam, wie es kommen musste, nämlich zu einer massiven Kollision zwischen dieser „privaten“ Flüchtlingspolitik, die ihrem Gewissen folgte, und der offiziellen, die die sogenannte Staatsräson im Auge hatte. Als am 23. Februar 1974 eine weitere Gruppe in Genf landete, verhängte der Bundesrat die Visumspflicht für chilenische Staatsangehörige. Die Swissair ihrerseits weigerte sich, die durch die FPA vermittelten Flugtickets zu akzeptieren. Koch und seine Mitstreiter änderten darauf ihre Strategie; sie liessen die Flüchtlinge nach Mailand fliegen, von wo sie „schwarz“ über die Grenze geführt und auf die Freiplätze in der Schweiz verteilt wurden. Im Frühjahr 1974 hielten sich bereits 500 Chilenen in der Schweiz auf.
Damit hatte die FPA den Bundesrat in ein Dilemma manövriert. Zurückspedieren konnte Bern die Flüchtlinge nicht, auch wenn sie illegal ins Land gekommen waren. Das hätten die wenigsten verstanden. Umgekehrt konnte und wollte sich der Bundesrat der von der Freiplatzaktion betriebenen „Fait accompli“-Politik nicht beugen.
Furgler: „Gemeinste Ehrverletzung“
In jener Phase erreichte die Kontroverse ihren Höhepunkt. Über 600 Pfarrer und Theologieprofessoren der reformierten Landeskirche richteten einen Appell an den Bundesrat, er möge eine verständnisvollere Praxis einzuschlagen. Mahnend hielten sie fest: “Schon einmal ist es im Jahre 1942 an den Grenzen unseres Landes zu einer schweren Tragödie gekommen, weil sich das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement von kleinlichen Ängsten leiten liess.“ In einem offenen Brief an Bundesrat Furgler schrieb Max Frisch, der jüngste Visumsbeschluss habe „eine erschreckende Ähnlichkeit mit dem Bundesratsbeschluss vom 4.10.1938, womit das schweizerische Schuld-Konto gegenüber den deutschen Juden eröffnet worden ist.“ Die Geistlichen spielten auf die totale Grenzsperre im Sommer 1942 an, der Schriftsteller auf den Judenstempel.
Vor dem Parlament replizierte der Justizminister äusserst scharf auf diese Vorwürfe: „Wer den Bundesrat und insbesondere den Sprechenden mit jenen verglichen hat, die den „Judenstempel“ geschaffen haben, hat sich einer der gemeinsten Ehrverletzung schuldig gemacht. Ich weiss nicht, was diese Leute – seien sie nun katholische oder protestantische Pfarrherren, katholische oder protestantische Laien – sich anmassen, wenn sie in dieser Weise verurteilen.“ Wolle man die Asylpolitik nicht zu Tode reiten, so müsse man aufhören, in allen möglichen Unruheherden der Welt allfällige Flüchtlinge anzuwerben; mit Kleinlichkeit habe dies nichts zu tun, sondern mit der Einsicht, „dass das Fassungsvermögen unseres Kleinstaates beschränkt ist.“
Willkommene und andere Flüchtlinge
Das „Fassungsvermögen“ manifestierte sich einmal mehr als eine Art „ideologische Variable“. Nach dem Ungarn-Aufstand 1956 nahm die Schweiz 14 000 Flüchtlinge auf. Nach dem Aufstand der Tibeter 1959 bewilligte der Bundesrat ein Aufnahmekontingent von 1000. Nach der Niederschlagung des Prager Frühlings 1968 bot die Schweiz 13 000 CSSR-Bürgern Asyl an. In den Jahren nach dem Vietnam-Krieg (ab 1975) fanden gut 8000 Südvietnamesen Zuflucht in der Schweiz. Sie alle waren Opfer kommunistischer Diktaturen. Ihnen allen öffnete unser Land grosszügig die Tür.
Den Opfern der faschistischen Junta in Chile widerfuhr diese Grosszügigkeit nicht. Jedenfalls nicht durch die „offizielle“, die konservativ-bürgerliche Schweiz. Der rechtslastige „Trumpf Buur“ fragte: „Was geht uns Chile an?“ Die FDP meinte: „Allende hat es eben zu weit getrieben.“ Peter Sager vom Ost-Institut, dem schweizerischen Zentrum des Kalten Krieges, stellte die rhetorische Frage: „Warum möchte die Sowjetunion durch ihre Propaganda die westlichen Länder zur Aufnahme auch von Allende-Anhängern zwingen? Doch wohl, weil auf keine andere Weise so leicht politische Gegner der Demokratie in den offenen Gesellschaften angesiedelt werden können.“ James Schwarzenbach sprach vom „übervollen Boot“, die Nationale Aktion, über deren Überfremdungsinitiative 1974 abgestimmt wurde, liess verlauten, es wirke wie „Hohn und Spott auf die überbevölkerte demokratische Schweiz, wenn gewisse Organisationen für Tausende revolutionärer Südamerikaner Gastrecht in unserem Land verlangen und damit das Asylrecht zu politischen Zwecken missbrauchen wollen.“ Und überhaupt: Flüchtlinge aus derart fremden Kulturen passten weniger zu unserem Land als Ungarn oder Tschechen. Dies war die Atmosphäre, in der sich die Dramen der verfolgten Chilenen abspielten.
„Klassische Fälle“ für Asyslgewährung
Wenn Asylgewährung ihre raison d’être primär in humanitären Überlegungen hat (Schutz für Personen, die an Leib und Leben gefährdet sind), so wurde sie während des aufgeregten Winters 1973/74 ihres eigentlichen Gehalts entleert. Ideologie, Vorurteile, Fremdenfeindlichkeit, ungünstige Konjunkturaussichten – dies waren die Faktoren, die die Flüchtlingspolitik prägten. Immerhin lösten sich später die Verkrampfungen - hüben wie drüben. An die Stelle von Kaplan Koch, dessen Kompromisslosigkeit und Sturheit der Sache allmählich mehr schadete als nützte, trat Guido Rivoir. Der angesehene Tessiner Pfarrer war beweglicher, was wiederum dem Bundesrat erlaubte, sich zu „bewegen“.
Interessant in diesem Zusammenhang ist ein interner Bericht vom 31. August 1976, in dem Oskar Schürch, damals Direktor der Polizeiabteilung des EJPD, festhielt: „Im Gegensatz zu den meisten Asylbewerbern aus den Oststaaten begründen die südamerikanischen Flüchtlinge ihre Asylbegehren mit Gefährdung an Leib und Leben. In Anbetracht der zur Verfügung stehenden Informationen steht leider fest, dass diese Gefährdung für die fraglichen Personen tatsächlich besteht. Sie erfüllen somit in geradezu klassischer Weise die Voraussetzung, die für eine Asylgewährung in der Schweiz gefordert werden.“ Man sei daher verpflichtet, Gesuche von Flüchtlingen unabhängig von ihrer Herkunft zu prüfen. Diese amtlichen Feststellungen bezogen sich zwar vorwiegend auf die Situation nach dem Umsturz in Argentinien (Frühjahr 1976), sie trafen allerdings ebenso auf den Fall Chile zu. Nach aussen aber kommunizierte der Bundesrat diese „unideologische“ Sicht der Dinge, die es amtsintern auch gab, nicht.
Insgesamt 2000 Chile-Flüchtlinge in der Schweiz
Immerhin aber bewilligte er im Laufe der Zeit, über das ursprüngliche Kontingent von 200 Personen hinaus, sukzessiv weitere Asylgesuche. Letztlich fanden gegen 2000 Chilenen (Familiennachzug mit eingerechnet) Aufnahme in die Schweiz. Schaden nahm diese nicht.
Eine kleine Episode illustriert die Erschütterungen, denen die Akteure von damals unterworfen waren. Sie betrifft den mehrfach erwähnten Beamten Mumenthaler. Als dieser an einer Presskonferenz den Medienleuten die Wegweisung einer Chilenen-Gruppe plausibel machen sollte, füllten sich seine Augen plötzlich mit Tränen. Die Tränen des Generalstabsobersten sagten mehr als alle seine Worte.
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Der Text basiert teilweise auf den im Bundesarchiv liegenden Akten, u.a. auf den Handakten von Bundesrat Furgler.