Die amerikanische Regierung wirft dem chinesischen Telekomkonzern Huawei in erster Linie vor, die von ihr verhängten Sanktionen gegen Iran bewusst umgangen und so mit Teheran umfangreiche Geschäfte betrieben zu haben. Andere Vorwürfe beziehen sich auf angebliche Industriespionage im Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen G5-Internet-Systeme. Auf Antrag Washingtons wurde deshalb die mächtige Huawei-Finanzchefin und Tochter des Firmengründers, Meng Wanzhou, im Dezember in Kanada festgenommen. Inzwischen steht sie in Kanada unter Hausarrest, bis Quebec über das amerikanische Auslieferungsbegehren entschieden hat.
Expansive Rechtsauslegung
Wie kommen die USA dazu, gegen einen chinesischen Konzern und dessen Repräsentantin Anklage wegen der mutmasslichen Verletzung eines amerikanischen Gesetzes ausserhalb der USA zu erheben? Das Ganze hat sehr viel mit dem amerikanischen Rechtsverständnis und seinem Anspruch zu tun, den eigenen Gesetzen und dem langen US-Justizarm weit über die Landesgrenzen hinaus Geltung zu verschaffen. Nach dieser zunehmend extensiv ausgelegten Interpretation genügt es, wenn eine ausländische Firma in den USA über eine Niederlassung verfügt, Finanztransaktionen über amerikanische Banken tätigt oder auch nur E-Mails über amerikanische Systeme wie Gmail austauscht, um gegen solche Firmen wegen Aktivitäten vorzugehen, die nach dem Verständnis amerikanischer Justizbehörden gegen US-Gesetze verstossen.
Häufig stützt sich die Justiz dabei auf das Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), das seit den 1970er Jahren in Kraft ist. Aber auch andere Gesetze wie etwa das für viele Banken und US-Steuerzahler ausserhalb des Landes ominöse Fatca (Foreign Account Tax Compliance Act) kommen im Kampf zur exterritorialen Durchsetzung amerikanischer Gesetzesbestimmungen zur Anwendung.
Weltweit führend im Kampf gegen Korruption
Der britische «Economist», der sich mit diesem Thema unlängst ausführlich beschäftigte, vertritt die Ansicht, die USA seien heute das führende Land in der Welt bei der Bestrafung korrupter Geschäftspraktiken, Geldwäscherei und der Verletzung von Sanktionsbeschlüssen. Diese pauschale Verdienst-Zuschreibung kann man in etlichen Fällen gewiss kritisch hinterfragen. Doch im ernst ist kaum zu bestreiten, dass ohne das hartnäckige Einschreiten des amerikanischen Justizapparates und seiner potenten Druckmittel eine lange Reihe grossangelegter Korruptionspraktiken und anderer komplexer Finanzvergehen möglicherweise nie aufgedeckt oder im Sande verlaufen und nie konsequent bestraft worden wären.
Man denke nur an die Schmiergeldaffären und krummen Finanzmanipulationen im Umkreis der FIFA-Führungskamarilla. Hätte die US-Justiz bei ihrer Untersuchung der dubiösen Geldströme in diesem schwerreichen Verband nicht endlich Nägel mit Köpfen gemacht und 2015 eine Reihe hoher FIFA-Funktionäre im Nobelhotel Baur au Lac durch die Zürcher Polizei verhaften lassen, so wäre das Ausmass der gegenseitigen finanziellen Kungeleien wahrscheinlich nie ans Tageslicht gekommen – und Sepp Blatter oder Michel Platini könnten im FIFA-Labyrinth weiterhin die goldenen Fäden ziehen und sich von Staatsmännern auf die Schultern klopfen lassen.
Millionenschwere Bussen gegen Banken
Auch eine lange Liste ausländischer Banken, inklusive die Schweizer Flaggschiffe UBS und CS, sowie verschiedene andere Grosskonzerne haben es den amerikanischen Finanz- und Justizbehörden zu verdanken, dass sie in den vergangenen Jahren zu gesalzenen Strafen in der Höhe von hunderten von Millionen Dollar (in einzelnen Fällen ging es gar um mehrere Milliarden) verdonnert worden sind. Diese Wachhund-Organe haben meist mit sehr langem Atem, schwerem Druck gegen einzelne Zeugen und der Androhung noch härterer finanzieller Daumenschrauben unzählige lichtscheue Machinationen aufgedeckt.
Es geht dabei um illegale Tricks zur Steuerhinterziehung, Schmiergeld-Transaktionen (Petrobras, Siemens), Geldwäscherei im grossen Stil (HSBC, Deutsche Bank), illegale Kreditgeschäfte mit Staaten auf US-Sanktionslisten (PN-Baribas) oder Irreführung von Anlegern. Im Zusammenhang mit der grossen Finanz- und Hypothekarkrise von 2007/2008 sind auch verschiedene US-Grossbanken zu happigen Milliardenbussen verurteilt worden.
Der Fall Magnitzki
Aber auch in andern kriminell-mafiösen Zusammenhängen ausserhalb der eigenen Grenzen haben amerikanische Kontroll- und Gesetzesorgane in letzter Zeit vermehrt mit empfindlichen finanziellen Sanktionsmassnahmen eingegriffen. So etwa im Fall des russischen Staatsbürgers Sergei Magnitzki, der eine verbrecherische Finanzmanipulation russischer Steuerbeamter aufgedeckt hatte, deswegen unter fadenscheinigen Vorwänden verhaftet wurde und bald darauf in einem Moskauer Gefängnis starb. Seinem früheren amerikanischen Arbeitgeber Bill Browder gelang es in der Folge, den US-Kongress zum Erlass der sogenannten Magnitzki-Act zu bewegen. Aufgrund dieses Gesetzes wurden gegen verschiedene russische Funktionäre Sanktionsmassnahmen wie die Blockierung ausländischer Vermögenswerte oder ein Einreiseverbot in die USA verhängt.
Über den Fall Magnitzki hat auch der SP-Politiker Andreas Gross in seiner Eigenschaft als früherer Abgeordneter im Europarat ausführlich berichtet. Seine Empfehlungen, dass in Europa ähnliche Sanktionen gegen russische Verantwortliche in der Causa Magnitzki wie in den USA ergriffen werden sollten, blieben ohne Wirkung.
Sheriff mit langem Arm im Finanzdschungel
Solange keine andere Institution oder ein anderes Land in der Lage ist, mächtigen und global tätigen Unternehmungen oder kriminellen Gruppierungen bei illegalen Aktivitäten derart schmerzhaft und in der Regel nachhaltig auf die Finger zu klopfen, kann man dem exterritorialen Finanz- und Justizimperialismus, wie ihn die USA in jüngerer Zeit praktizieren, zumindest im Prinzip eine durchaus heilsame Funktion attestieren. Im wuchernden Dschungel der globalen und oft genug lichtscheuen Finanzgeschäfte braucht es entschlossene Sheriffs mit sehr langem Arm und einem dicken Stock, die geeignet sind, auch den raffiniertesten Jongleuren das Fürchten lernen.
Allerdings macht auch der «Economist», der diese Einschätzung grundsätzlich vertritt, einige Einwände gegen die exterritoriale Ausdehnung der amerikanischen Finanzüberwachung geltend. Öfters seien die in solchen Fällen eingeleiteten Untersuchungs- und Strafverfahren für die Betroffenen zu wenig transparent, es fehle mitunter bei solchen Verfahren die Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips und am nötigen Respekt gegenüber den Regeln und gewachsenen Traditionen in andern Ländern.
Ausserdem ist bisher nicht erkennbar, dass die US-Justiz mit ähnlichem Eifer fragwürdige Steueroasen im eigenen Land (etwa in Delaware, Florida oder South Dakota) unter die Lupe nehmen würde wie ähnliche Schlupflöcher in anderen Ländern.
Deshalb ist es gut, dass inzwischen auch andere gewichtige Akteure mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten auf dem globalen Markt als Kontroll- und Straforgane gegen Missbräuche und korrupte Praktiken eingreifen. So haben neuerdings auch die zuständigen EU-Gremien happige Milliarden-Bussen wegen Verstössen gegen das Wettbewerbsrecht gegen amerikanische Internet-Giganten wie Google und Facebook verhängt. Der drohende Austritt Grossbritanniens aus der EU ist freilich nicht geeignet, das Vertrauen in das Gewicht und in die Schlagkraft der Brüsseler Gemeinschaft als Kontrollinstanz auf dem globalen Marktplatz zu stärken.
China und der US-Schwitzkasten
Wie es mit dem juristischen Powerplay Washingtons gegen den chinesischen Telecom-Riesen Huawei weitergehen wird, ist schwer abzuschätzen. Etliche Beobachter meinen, dass dabei nicht nur juristische Motive eine Rolle spielen, sondern auch nationale wirtschaftliche Interessen sowie Bemühungen um das Zurückstutzen eines aufstrebenden Hightech-Konkurrenten. Andere vermuten, dass hinter dem forschen Vorgehen gegen die Huawei-Finanzchefin nicht zuletzt ein Kalkül der Trump-Regierung steht, mit diesem Druckmittel Peking zu mehr Nachgiebigkeit bei den laufenden Zolltarif-Verhandlungen zu bewegen. Ob eine solche Rechnung aufgehen könnte, ist völlig unabsehbar. China ist inzwischen selber eine imperial agierende Supermacht, die sich von der andern Supermacht gewiss nicht so einfach in den Schwitzkasten nehmen lässt.