So wäre es heute nicht mehr möglich, ein Attentat am Zürcher Flughafen zu begehen. Zu rigoros sind die Sicherheitsvorkehrungen. Aber am 18. Februar 1969 bot ein ungesicherter Parkplatz neben einem Rollfeld des Flughafens Kloten vier arabischen Attentätern der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) einen idealen Zugang zur Startbahn. Um 17.37 Uhr beschossen sie eine zum Sart rollende El-Al-Maschine und verletzten einen der Piloten so schwer, dass er starb.
Fehlende Sicherheitsmassnahmen in Kloten
An Bord befand sich auch ein Sicherheitsbeamter: Mordechai Rachamim, mit 23 Jahren bereits Veteran einer israelischen Elite-Armeeeinheit. Er hiess die Crew eine Notrutsche ausfahren und liess sich hinunter, noch bevor sie fertig aufgeblasen war. Ohne Deckung rannte er auf die vier Angreifer zu und erschoss einen von ihnen. Hier gab es später Widersprüche in den Zeugenaussagen. Waren die drei Männer und die Frau bereits entwaffnet oder nicht?
Der Kontrollturm hatte der Flughafenfeuerwehr gemeldet, bei der anrollenden El-Al-Maschine seien Rauch und Blitze zu sehen. Der Kommandant, Oberleutnant Hans Hämig, und seine Leute fuhren unverzüglich auf den vermeintlichen Brand zu. Statt löschen zu müssen, verbrannte Hämig sich beide Hände. Er sagte der «Schweizer Illustrierten» wenig später, er habe einem Attentäter die Kalaschnikov entrissen, ohne zu überlegen, dass der Lauf glühend heiss sein musste. Oder nahm er die Waffe vom Boden auf? Rachamim sagte aus, dass er im Rennen den Attentätern zugerufen habe, die Waffen niederzulegen, was sie auch getan hätten.
Jedenfalls liess er sich wie auch die drei überlebenden Attentäter von der anrückenden Flughafenpolizei widerstandslos festnehmen. Die wackeren Mannen durchsuchten die Verhafteten nicht einmal. Im Prozess wurde berichtet, einer der Attentäter habe «in den Hosensack gelangt» und den Beamten eine Handgranate überreicht.
Prozess mit Folgen für die Schweiz
Für Schweizer Verhältnisse kam es sehr rasch zum Prozess vor einem Geschworenengericht in Winterthur. Mordechai Rachamim durfte in den Monaten dazwischen nach Israel ausreisen, gab aber dem damaligen Bezirksanwalt und späteren Rechtsprofessor Jörg Rehberg die Zusage, für den Prozess zurückzukehren. Der Sicherheitsmann und die Attentäter sassen sozusagen auf der gleichen Anklagebank. Rachamims Verteidiger Georges Brunschwig, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes SIG und berühmter Anwalt in verschiedenen aufsehenerregenden Verfahren, plädierte auf Notwehr und bekam Rachamim frei. Die drei Attentäter fassten je zwölf Jahre Haft.
Schon damals, im November 1969, schrieb der legendäre Gerichtsreporter Gerhard Mauz im «Spiegel» mit präziser Vorahnung, die Verurteilung der drei Araber werde die Schweiz noch teuer zu stehen kommen. Sie kostete wenig später die Passagiere und Besatzung einer Swissair-Coronado über Würenlingen das Leben. Unvergesslich und noch immer erschütternd der professionell kühle Abschied aus dem Cockpit: «Goodbye everybody». Und ein Jahr später gehörte eine Swissair-Maschine zu den Flugzeugen, die ins jordanische Zerqa entführt und später gesprengt wurden. Die Menschen an Bord konnten allerdings durch Zugeständnisse vorher die Flugzeuge verlassen. Unter anderem sollten auch die Zürcher Attentäter freigepresst werden. Die NZZ berichtete vor wenigen Jahren, diese Freipressung habe auf einem Deal zwischen Bunderat Pierre Graber und den Hintermännern des Attentats von 1969 beruht. Fachleute in Israel, die es wissen müssten, bezweifelten diese Spekulation.
Mordechai Rachamim wurde in allen Ehren zum Leibwächter von Moshe Dayan ernannt. Dayan sagte etwas später mit der ihm eigenen Herablassung zur «Schweizer Illustrierten», Rachamim sei ein Held, und er hätte gerne noch mehr von seiner Sorte.