Mitte Juni dieses Jahres wurde der Zahlungsabwickler Wirecard insolvent nach dem Eingeständnis des Managements, 1,9 Milliarden Euro im Kassenbestand seien nicht auffindbar. Luftbuchungen in diesem Ausmass bei einem DAX-30-Unternehmen? Zahlungen sind die Achillesferse nicht nur der Finanzwirtschaft, sondern der gesamten Weltwirtschaft.
Ein deutsches Vorzeigeunternehmen
Wirecard wurde 1999 während der Hochphase der New-Economy-Zeit gegründet. Anfangs war sie auf die Abwicklung von Zahlungen für Porno- und Glückspiel-Webseiten fokussiert. Seit September 2018 ist Wirecard Mitglied des 30er-Clubs der im DAX 30 gehandelten wichtigsten Unternehmen Deutschlands. Am 21. August 2020 wird der frühere Börsenstar wegen Insolvenz aus dem DAX 30 kippen.
Wirecard galt als das aufstrebende europäische Technologieunternehmen, welches die Hoffnung auf eine deutsche „Amazon“ weckte. Sowohl Finanzminister Scholz wie Bundeskanzlerin Merkel hatten sich auf diplomatischer Ebene für Wirecard eingesetzt und sind nun mit beissender Kritik konfrontiert. Auch Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg zählte zu den Fürsprechern des Skandalunternehmens.
Was macht Wirecard?
Wirecard positioniert sich als zentrale Stelle für Zahlungen zwischen Konsumenten und Händlern. Sie fungiert als Issuer, als Acquirer und als Payment-Service-Provider – englische Bezeichnungen, die heute Teil der deutschen Finanzsprache sind. Wirecards Konkurrenten decken meist nur einen Teilbereich dieser Wertschöpfungskette des Zahlungsverkehrs ab.
Über die Abwicklung von Überweisungen hinaus offeriert Wirecard im Kreditkartengeschäft globale Präsenz, sichere Dienstleistungen, inklusive „wegweisende“ Zahlungslösungen über eine einzige digitale Plattform. Eingeschlossen sind Risikomanagement und Betrugsprävention bei Zahlungsprozessen. Weitere Dienstleistungen wie Datenanalysen oder Kundenbindungsprogramme runden das Komplettpaket ab.
Der grösste Teil von Wirecards Erträgen stammt von ausserhalb Deutschlands. Die bewährte These, wonach ein solides Heimgeschäft die Grundlage für weltweite Expansion sein muss, galt nicht bei Wirecard. Globales Wachstum um jeden Preis war das Motto.
Der Wirecard-Konzern beschäftigt 5’800 Mitarbeiter an weltweit 26 Standorten mit 54 Sprachen. Er ist über unzählige Tochtergesellschaften mit der ganzen Welt verknüpft, hat eine phänomenale technologische Kompetenz im Zahlungsverkehr.
Exakt dieses vielversprechende Fintech-Unternehmen soll nicht in der Lage sein, den eigenen Kassenbestand korrekt zu addieren? Unglaublich!
Wo waren die Wirtschaftsprüfer von EY?
Der Enron-Skandal von 2001, vergleichbar mit dem Wirecard-Fiasko, hat die Existenz des Revisors Arthur Anderson ausgelöscht. Von den 5 grossen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verblieben 4, nämlich Price Waterhouse, KPMG, Deloitte und EY (ex Ernst & Young). Diese haben bei börsenkotierten Gesellschaften ein faktisches Monopol.
Nun steht die Existenz von EY auf dem Spiel.
Der als Treuhandgeschäft ausgewiesene aber nicht vorhandene Kassenbestand von 1,9 Milliarden Euro soll bei zwei philippinischen Banken fehlen. Der Revisor war nicht in der Lage, dies herauszufinden. Die Rechnungslegung von Wirecard erfolgt nach IFRS, dem International Financial Reporting Standard für grosse Firmen. Gemäss den problematischen IFRS-Regeln können Treuhandguthaben, die von einem Treuhänder gehalten werden, in der Bilanz des Treugebers als dessen Eigentum gebucht werden.
Sind es nun Treuhandkonten oder Escrow-Konten, um die es geht?
Der Treuhänder tritt beim Treuhandgeschäft gegenüber Dritten als Eigentümer auf, effektiv ist jedoch der Treugeber wirtschaftlich berechtigt. Beim Treuhandverhältnis ist zum vorneherein klar, wer wirtschaftlich berechtigt ist, es ist der Treugeber.
Beim Escrow-Agreement besteht ein Verhältnis zwischen drei Parteien. Der Escrow-Agent ist die neutrale Zwischenperson zwischen zwei Vertragspartnern. Er entscheidet, ob vereinbarte vertragliche Bedingungen, z. B. für die Übertragung von Vermögenswerten, erfüllt sind.
Die Financial Times (FT) spricht einmal von Trust-Accounts, dann wieder von Escrow-Accounts. Ist EY an dieser Nuance gescheitert, über die Juristen jahrelang streiten werden? Unterschiedliche Rechtssysteme dürften noch zu reden geben.
Unverständliches Versagen der Kontrolleure
Deutsche Qualitätsarbeit im Technologiebereich und ehrgeizige Manager führten zu horrendem weltweitem Wachstum von Wirecard. In Staaten, in denen Wirecard über keine Lizenzen verfügte, war sie gezwungen das Geschäft an lokale lizenzierte Firmen, so genannte Third-Party-Acquirers, zu delegieren. Diese setzte Wirecard als Treuhänder oder als Escrow-Agents ein.
Wirecard schleuste als Zahlungsabwickler weltweit unzählige Transaktionen durch. Trotz dieser Menge ist das Versagen von EY unverständlich. 30 Prozent der Bilanzsumme, bzw. 60 Prozent des Kassenbestandes von Wirecard, hat EY als vorhanden bestätigt, obwohl sie nicht existieren.
Frühe Warnungen der „Financial Times“
Bereits 2015 hat die Financial Times (FT) die Artikelserie „House of Wirecard“ gestartet und der lesenden Wirtschaftselite verkündet, „die wenig bekannte deutsche Wirecard sei ein Rätsel“. Sie offeriere Zahlungsdienstleistungen, besitze eine Bank in München und stehe unsichtbar hinter Millionen von Onlinezahlungen im Kreditkartengeschäft bekannter Websites. Wirecard wachse mit einer halsbrecherischen Geschwindigkeit und kaufe weltweit Zahlungsabwickler, um das Wachstum am Laufen zu halten.
Hungrige Börsenspekulanten
Trotz steigender Kritik der deutschen Medien investigierte FT hartnäckig weiter. FT hinterfragte die publizierten Wirtschaftsdaten von Wirecard detektivisch in vielen Ländern, so in Brasilien, Dublin, Dubai und Singapur.
Deutsche Medien und die deutsche Öffentlichkeit waren vom aggressiven Approach der renommierten englischen FT gegenüber dem deutschen Börsenstar alles andere als angetan. Die fortwährende negative Berichterstattung der FT rief hungrige Leerverkäufer wie Haie auf den Plan und führte zu einem Auf und Ab der Wirecard-Aktie. Eine Leserreaktion gab die Stimmung in Deutschland wie folgt wieder: „Mit Ihrer Intervention in den deutschen Börsenmarkt graben Sie sich Ihr eigenes Grab. Ich lese die FT seit Jahren. That’s over.“
Leerverkäufe-Verbot von Wirecard-Aktien
Die gesteigerten Leerverkäufe durch Hedgefonds führten nach den wiederholten FT-Attacken Anfang 2019 zu einer noch intensiveren Achterbahnfahrt des Aktienkurses.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) verbot daraufhin Leerverkäufe von Wirecard-Aktien. Die Staatsanwaltschaft München eröffnete im Januar 2019 ein Ermittlungsverfahren gegen den Redaktor der FT wegen Marktmanipulation. Wirtschaftskrieg?
Bafin erklärte die Leerverkäufe als „ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland. Es bestehe das Risiko, dass die Verunsicherung zunehme und sich zu einer generellen Marktverunsicherung ausweite“, heisst es in der Begründung. Die Finanzaufsicht beabsichtigte mit dem Verbot, Spekulationen mit der Wirecard-Aktie zu unterbinden.
Der ökonomische Sinn von Leerverkäufen ist seit Jahren umstritten. Bei wirklich faulen Äpfeln am Börsentableau können sie jedoch nützlich sein. Der extreme plötzliche Kurssturz der Wirecard-Aktie von EUR 100 auf EUR 40 pro Aktie am 11. Juni 2020 fiel wohl wegen des Bafin-Verbots derart heftig aus.
Die Wirecard-Gruppe unterstand keiner laufenden Prüfung durch die deutsche Bankenaufsicht. Die Wertpapieraufsicht ist eine blosse Oberaufsicht über den Börsenmarkt. Lediglich die Tochterbank, die Wirecard Bank AG, unterstand der üblichen bankenrechtlichen Kontrolle. Der grösste Wachstumsschub der Wirecard-Gruppe fand zudem vor allem in Asien statt. Bis heute widmen sich in Deutschland 35 Behörden parallel dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Keine hat sich ernsthaft mit Wirecard befasst. Zu viele Köche verderben den Brei.
Geldwäscherei im internationalen Zahlungsgeschäft?
Der Fall Wirecard enthält alle Aspekte eines internationalen Kriminalromans. Bilanzfälschung, Versagen von Aufsichtsbehörden und Revisoren, Kontakte zu Geheimdiensten, Selbstmord und Geldwäscherei. Die Mafia-Organisation Ndrangheta hat Wirecard über ein maltesisches Online-Casino für das Waschen von enormen Summen missbraucht, wie die FT berichtet.
Internationale Zahlungsströme auf die zugrundliegenden Grundgeschäfte zu überprüfen, ist reine Illusion. Bei internationalen M&A-Transaktionen fliessen Milliarden durch die Zahlungssysteme, durch verschiedene Länder mit unterschiedlichsten Rechtssystemen und Kulturen.
Auch der Schweizer Finanzplatz involviert?
Die Kriminalaffäre des malaysischen Staatsfonds 1MDB hat zum Niedergang der drei Schweizer Finanzinstitute BSI, Coutts und Falcon geführt. Im Fall Wirecard führt lediglich eine indirekte Spur in die Schweiz.
Am 7. August 2020 berichtet die FT, wiederum als erste, Swiss Life (Singapore) sei einzige Eigentümerin einer Isle of Man Gesellschaft namens Delphinium Capital, die ihrerseits die Singapur-basierte Gesellschaft Ocap beherrsche. Diese schulde Wirecard den Gegenwert von ca. 276 Millionen Pfund. Inzwischen bestätigt Swiss Life, ihre Tochter in Singapur habe die Beteiligung an Delphinium Capital als Teil eines Unit-Linked-Versicherungsvertrags gehalten.
Swiss Life führt gemäss NZZ aus, Zweck einer solchen Versicherung sei insbesondere die Übertragung des Vermögens bei Ablauf der Versicherungspolice an die nächste Generation. Vorteile derartiger Konstrukte seien neben erbrechtlichen Aspekten auch Diskretion und Steuervorteile. Hier leuchten Warnlampen auf. Strukturelle Kundenberatung durch Versicherungen ist auch im Steuerbereich gang und gäbe. Versicherungen wie Banken umgehen immer wieder geschickt staatliche Barrieren und handeln sich so früher oder später Ärger ein. Dies ist keine Wertung, sondern eine Feststellung.
Zahlungsverkehr und Schweizerische Nationalbank
Die Schweizerische Nationalbank hat gesetzlich die wichtige Aufgabe, unser Zahlungssystem zu erleichtern und zu sichern.
Sie hat diese Aufsicht über den Zahlungsverkehr an die Six-Gruppe ausgelagert. Diese wiederum befindet sich im Eigentum der Schweizer Banken. Six allerdings hat ihr ganzes Kartengeschäft 2018 an die französische Zahlungsabwicklerin Worldline verkauft. Es fragt sich, wie die Nationalbank die Sicherung des schweizerischen Zahlungsverkehrs so umsetzen kann. Die Erfüllung der Aufsichtspflicht der Schweizerischen Nationalbank über den Zahlungsverkehr ist eine Herkulesaufgabe, ebenso die Aufsicht der Fintech-Firmen durch die Finma.
Die Abwicklung von Zahlungen wird weltweit mehr und mehr an Nichtbanken ausgelagert. Bei der Zahlungsabwicklung handelt es sich um eine logistisch/technische Tätigkeit, mit der nicht das „schnelle Geld“ zu verdienen ist. Als weltweit getätigtes Massengeschäft bringt es jedoch ein stetes Einkommen über die Software- und Vermittlungskommissionen.
Einkünfte aus dem Zahlungsverkehr wachsen
Die digitale Technologie mache Zahlungen immer schneller und die nächste Dekade werde Zahlungen immer enger mit dem täglichen Leben der Konsumenten verbinden, meint Susanne Steidl, Chief Product Officer (CPO) von Wirecard. Wirklich? Zahlungen ausführen mit einem Knopfdruck oder mit einem Augenzwinkern? Der Trend geht in diese Richtung, technologische Möglichkeiten sind vorhanden und scheinen grenzenlos.
Der Zahlungsverkehr ist das neurale Netzwerk des gesamten Finanz- und Wirtschaftssystems und damit volkswirtschaftlich von eminenter Bedeutung. Die internationale Finanzwelt ist mit dem weltweiten Zahlungsnetz spinnenmässig über den ganzen Erdball verbreitet. Ländergrenzen für Zahlungen existieren kaum noch. Kommt der Zahlungsverkehr ins Schleudern, wackelt die gesamte Wirtschaft. Exponentielles Wachstum des Zahlungsverkehrs ist voraussehbar und damit ein erhöhtes Systemrisiko.
Wirecards Strategie ist bzw. war es, an möglichst vielen Stellen des bargeldlosen Zahlvorgangs zu sitzen und so von der gesamten Wertschöpfungskette zu profitieren. Dies versuchen auch ihre Konkurrenten, so die französische Worldline und die holländische Adyen. Zudem entdecken Banken die stete Einnahmequelle aus der Wertschöpfungskette des Zahlungsverkehrs. Deutsche-Bank-Vorstand Fabrizio Campelli dazu: „Wir sind eine der grössten Banken im Zahlungsverkehr weltweit. Das ist eine unserer Stärken, ein echtes Kerngeschäftsfeld.“ Man kann verstehen, dass die Deutsche Bank neue Geschäftsfelder sucht.
Lehren aus dem Fall Wirecard
Der Casus Wirecard entblösst Schwächen der internationalen Rechnungslegung, der Überwachung des Finanzsystems und des Börsenmarktes. Er zeigt, technische Meisterleistungen reichen nicht, charakterlich einwandfreie Personen in Spitzenpositionen der Wirtschaft sind unerlässlich. Die Brücke von Europa nach Asien zu schlagen, sprachlich, kulturell, vom Grundverständnis her, ist schwieriger als weltweit funktionierende technische Lösungen zu implementieren.
Die Bankenbehörden nehmen die Zahlungsabwicklung zu wenig ernst. Es gibt mehr und mehr grenzübergreifende Zahlungen. Es wäre naiv zu glauben, Zahlungsströme könnten auf die gesetzliche Zulässigkeit der Grundgeschäfte überprüft werden. Das ist die grosse Illusion bei der Bekämpfung der Geldwäscherei. Die fortwährende Verschärfung der Geldwäscherei-Regeln zeigt sehr magere Erfolge. Heerscharen von Compliance-Abteilungen versuchen, eine Front gegen die Geldwäscherei zu bilden. Die grossen Fische schlängeln sich durch wie das Buch „One Billion Whale“ zum Skandal des malaysischen Staatsfonds 1MDB so schön beschreibt.
Die Staaten müssen anstreben, die weltweiten elektronischen Zahlungsströme nutzbar zu machen und in den Griff zu bekommen, soll der Kapitalismus überleben. Eine Kleinststeuer auf Überweisungen hätte im Fall von 1MDB die Kriminellen davon abgehalten, die Milliardensummen durch das schweizerische Bankensystem zu schleusen. Geldwäscherei und Steuerkriminalität sind zwei Seiten derselben Münze.
Weiterdenken: Mikrosteuer auf elektronischen Zahlungen
Die weltweiten Finanzströme sollten mit einer Kleinststeuer die Staatsbudgets mitfinanzieren. Damit entsteht zudem Transparenz. Im gleichen Zug könnten viele der heute erhobenen Steuern, kompliziert und archaisch wie sie sind, eliminiert werden. Auch Geldwäscher, Online- und andere Casinos, Wettbüros, Adult Dating, Entertainment und weitere halb- oder ganzkriminelle Unternehmen würden ihren finanziellen Beitrag leisten an die weltweit rasant steigenden sozialen Kosten, jedoch ohne „off the hook“ zu sein.
Weder die OECD, die EU noch die wirklichen Grossstaaten überzeugen auf diesem Gebiet. Transparenz im internationalen Zahlungsverkehr ist noch immer eine unerreichte Vision. Früher oder später wird eine weltweite Mikrosteuer auf dem Zahlungsverkehr Realität werden.
Darf man träumen?
*Jacob Zgraggen ist Jurist und ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied der Bank Bär. Zusammen mit seinem Kollegen, dem früheren Banker Felix Bolliger, ist er Mitglied des Initiativkomitees zur Volksinitiative für die Einführung einer Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr (Initiativtext und weitere Informationen auf www.mikrosteuer.ch). Die Unterschriftensammlung für die Initiative ist seit dem Februar dieses Jahres im Gange.