Die SVP-Initiative «gegen die Masseneinwanderung» ist ein Papiertiger. Sie verlangt zwar Höchstzahlen, sagt aber nicht, wie hoch sie sein dürfen. Sie legt als Instrument zur Kontingentierung der Zuwanderung das «gesamtwirtschaftliche Interesse» fest, sagt aber nicht, wie man das erfasst. Klar ist hingegen, dass die Initiative die bilateralen Beziehungen mit der EU in hohem Mass gefährdet und damit auch Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz. Die Initiative muss nur schon deswegen abgelehnt werden. Aber das heisst nicht, dass die Zuwanderung nicht reduziert werden kann.
Frauenbeteiligung und Mindestlohn
Es gibt eine Reihe von Zuwanderungsbremsen, die wir betätigen können, ohne den Wohlstand zu gefährden und ohne die Personenfreizügigkeit aufzugeben. Die wirksamste ist die Erhöhung der weiblichen Erwerbsquote. Frauen sind heute in der Schweiz genauso gut ausgebildet wie Männer. Ihre Erwerbsquote liegt wegen der mangelhaften Vereinbarkeit von Beruf und Familie aber viel tiefer. Das ist volkswirtschaftlich unsinnig und teuer. Es gibt Berechnungen, die zeigen, dass die Verdoppelung der Erwerbsquote der Frauen die Zuwanderung halbieren würde. Der Weg zu diesem Ziel ist vorgegeben: Es braucht flächendeckend und landesweit genügend Kindertagesstätten und Tagesschulen. Die hätten neben der angestrebten Wirkung auf den Arbeitsmarkt weitere positive Nebenwirkungen wie etwa die bessere Integration von Migrantenkindern.
Die zweite wirksame Zuwanderungsbremse ist die Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften. Sie schiebt dem Import von Billigstarbeitskräften einen Riegel und sorgt dafür, dass die bereits in der Schweiz lebenden Männer und Frauen mit schlechter Berufsqualifikation bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Wenn die Landwirte einem polnischen Landarbeiter 4000 Franken Monatslohn zahlen müssen, gibt es keinen Grund mehr, ihn einem in der Schweiz wohnenden Arbeitslosen vorzuziehen.
Schweizer Arbeitsbedingungen, Löhne und Steuern für alle
Die dritte wirksame Zuwanderungsbremse sind die flankierenden Massnahmen zum Schutz der schweizerischen Arbeitsbedingungen und Löhne. Diese Massnahmen sind bis heute entweder gesetzlich ungenügend oder werden schlecht vollzogen. Ein entschlosseneres Handeln der zuständigen Kantone und Sozialpartner in diesem Bereich würde die Wirkung der Mindestlohn-Initiative verstärken, insbesondere auch in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Die eidgenössischen Räte haben bei den Rechtsgrundlagen zwar nachgebessert (Solidarhaftung, Ich-AG), aber von einem auf die Beseitigung der massenhaften Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt abzielenden Vollzug sind wir noch meilenweit entfernt.
Die vierte wirksame Zuwanderungsbremse besteht aus dem Verzicht auf Steuerdumping zugunsten ausländischer Reicher (Pauschalbesteuerung) und Konzerne (Unternehmensbesteuerung). Deren Gleichbehandlung mit Schweizer Bürgern und Betrieben ist nur schon aus Gründen der Steuergerechtigkeit angebracht. Sie würde sich aber auch bremsend auf die Zuwanderung auswirken.
Alle genannten Zuwanderungsbremsen halten wir in den eigenen Händen. Es liegt ausschliesslich an uns, sie zu betätigen. Sie sind wirksam und weisen eine Reihe von positiven Nebenwirkungen auf. Bei der Masseneinwanderungs-Initiative der SVP ist weder das eine noch das andere der Fall. Sie bremst die Zuwanderung nicht, und ihre Nebenwirkungen sind verheerend.