Der Mensch lerne von frühester Kindheit an, „möglichst erfolgreich zu täuschen“, schreibt der Psychologe Hans-Werner Reinfried. „Diese Fähigkeit ist wesentlich besser entwickelt als die Fähigkeit, den Wahrheitsgehalt von Aussagen zu beurteilen.“
Unbewusste Faktoren
Hinter Aussagen, die über den wahren Sachverhalt hinwegtäuschen, stehen nicht immer bewusste Absichten. Hans-Werner Reinfried, der seit Jahrzehnten Jugendliche, die zum Teil straffällig geworden sind, beurteilt und therapiert, beschreibt die Dynamik von Befragungen sehr anschaulich.
So kann es allein schon deswegen zu Aussagen kommen, die den wahren Sachverhalt nicht wiedergeben, weil der jugendliche Verdächtige unbewusst den Erwartungen des Fragenden entsprechen möchte. Diese Erwartungen sind dem Vernehmenden oft auch nicht voll bewusst. So kann ein Zusammenspiel entstehen, das keiner beabsichtigt hat.
Freude am Fabulieren
Reinfried beschreibt auch, wie abhängig die Aussagen von der jeweiligen Sprachkompetenz sind. Es gibt Jugendliche, die überhaupt nicht gewohnt sind, Sachverhalte sprachlich differenziert darzustellen. Ihre Aussagen bleiben unterkomplex. Der Versuch, das Bild zu vervollständigen, kann zu Verzerrungen führen.
Andere Jugendliche wiederum haben eine lebhafte Fantasie und schmücken Geschichten gerne aus. Vielleicht stehen sie auch selbst gern im Mittelpunkt. Ohne böse Absicht, einfach aus Freude am Fabulieren, tischen sie den Vernehmenden Tathergänge auf, die mit dem realen Geschehen bestenfalls lose gekoppelt sind.
Die Schwierigkeit des Lügens
In mehreren Beiträgen wird dargelegt, wie schwierig es ist, bei Vernehmungen absichtlich zu lügen. Der Anwalt Bea Meyer Löhrer bezieht sich in seinen Ausführungen auf den Strafverteidiger Valentin Landmann, der gesagt haben soll, dass ein Lügner „ein Gedächtnis wie ein Computer“ braucht. Details, die man sich bloss ausdenkt oder zurechtlegt, sind blasser als diejenigen, die man tatsächlich erlebt hat.
Daraus ziehen Meyer Löhrer und seine Kollegen Konsequenzen bei Vernehmungen. So schildert Meyer Löhrer den Fall einer Ehefrau, die seinen Mandanten wegen sexueller Gewalt und Nötigung angezeigt hat. In der Gerichtsverhandlung befragte Meyer Löhrer sie zum „Kerngeschehen“ und zu „Nebenthemen“. Dabei fiel auf, dass „sich die Ehefrau zum Kerngeschehen nur vage äusserte“, während „sie zu Nebenthemen detailliert und resolut Auskunft gab“. – Der Beschuldigte wurde daraufhin freigesprochen.
Störfaktor Stress
In der Aussagepsychologie, der ein ausführliches Eingangskapitel gewidmet ist, werden noch andere Merkmale ermittelt, die Rückschlüsse auf die Wahrheit von Aussagen erlauben. So wird die Glaubwürdigkeit von Aussagen durch „Konstanz“ gestützt. Darunter versteht man, dass bei zeitlich gestaffelten mehrfachen Befragungen die Sachverhalte gleich wiedergeben werden. Entstehen mehrere Varianten vom jeweiligen Geschehen, wird dadurch die Glaubwürdigkeit erschüttert.
Das leuchtet ein, aber der Anwalt Peter Hafter macht auf die Tatsache aufmerksam, dass Befragungen bei den Ermittlungen oder später im Prozess Stress auslösen. Stress wiederum kann den „Abruf“ von Erinnerungen erschweren oder blockieren. Erschwerend kommt hinzu, dass Prozesse manchmal in grossem zeitlichen Abstand zum jeweiligen Vorfall stattfinden. Darin liegt eine natürliche Beeinträchtigung des Gedächtnisses. Merkt der Zeuge nun selbst, dass er von einer früheren Aussage abweicht, um sie zu ergänzen oder zu korrigieren, kann das den Stress erhöhen, und er verhaspelt sich. Es sei ganz falsch, schreibt Hafter, daraus automatisch auf Unglaubwürdigkeit zu schliessen.
Sexueller Missbrauch
Mit einem besonders heiklen Thema beschäftigt sich die Fachpsychologin für Rechtspsychologie Regula Maag: sexueller Missbrauch. Die Öffentlichkeit denkt dabei in erster Linie an die Skandale in Schulen, der katholischen Kirche oder in Sportvereinen. Maag legt den Fokus auf dieses Thema im Zusammenhang mit „Scheidung und Trennung“. Eindringlich schildert sie, wie sehr Kinder unter der Trennung ihrer Eltern leiden und wie stark sie dadurch beeinträchtigt werden. Liefern sich die Eltern einen Rosenkrieg, verschlimmert sich die psychische Situation der Kinder zusätzlich.
Bei besonders konfliktreichen Trennungen spielt das Thema des Besuchsrechts eine herausragende Rolle. Dabei kommt es immer wieder vor, dass der eine Ehepartner dem anderen – meistens die Frau dem Mann – sexuellen Missbrauch des Kindes vorwirft, um den weiteren Kontakt mit dem Kind zu unterbinden.
Suggestion
Anhand von Fallbeispielen beschreibt Maag, wie leicht „unerklärliche Äusserungen“ eines Kindes zu Missbrauchsvorwürfen verdichtet werden, wobei es sich bei diesen Äusserungen manchmal um Fantasien handelt, die wiederum mit der elenden psychischen Lage des Kindes zusammenhängen. Maag warnt vor zu schnellen Deutungen und sie zeigt, wie fatal sich Befragungen auswirken, wenn sie nicht von psychologischen Spezialisten durchgeführt werden.
Denn da entsteht schnell eine falsche „Suggestion“: Der Untersuchende möchte „unerklärliche Äusserungen“ des Kindes irgendwie deuten und fragt entsprechend nach. Das Kind möchte ihn zufriedenstellen und antwortet im Sinne der unterlegten Deutung. Daraus verfestigt sich eine Deutung, die auf Missbrauch verweist. Der tatsächliche Sachverhalt ist aber anders.
Flunkern ja, lügen nein
Regula Maag macht darauf aufmerksam, dass der Missbrauchsvorwurf bei „hochstrittigen“ Scheidungen nicht einmal als bewusst eingesetzte Waffe verwendet wird. Sie schildert einen Fall, in dem die Mutter eines Kindes einfach nur befürchtet, dass es zu einem Missbrauch kommen könnte, und ohne expliziten Vorwurf in ihrer Besorgnis entsprechende Vorkehrungen trifft. Ihr Verhalten wiederum wirkt auf das Kind als Suggestion.
Dieser Band bietet einen guten Überblick über die Probleme der Bewertung von Aussagen. Generell interessant ist die Einsicht, dass die meisten Menschen dazu neigen, für sie unangenehme Sachverhalte zu beschönigen und sich selbst in ein vorteilhaftes Licht zu setzen. Aber sie sagen lieber die Wahrheit, als systematisch zu täuschen. Und es ist sehr anstrengend und risikoreich, eine Lüge auf Dauer durchzuhalten.
Revital Ludewig, Sonja Baumer, Daphna Tavor (Hrsg.): Aussagepsychologie für die Rechtspraxis. „Zwischen Wahrheit und Lüge“. 564 Seiten, Dike Verlag AG, Zürich/St. Gallen 2017.