Wir haben nach einer Woche 43 000 Unterschriften und 400 000 Franken gesammelt Dringender-Aufruf. Ab Freitag hängen Plakate und erscheinen Inserate.
Drei Gründe motovieren uns:
Nachdem Volk und Stände 2010 die Ausschaffungsinitiative für die erleichterte Wegweisung krimineller Ausländer angenommen hatten, machte sich das Parlament an die Arbeit. Fristgemäss legte es das Umsetzungsgesetz zur Initiative vor. Es enthielt zahlreiche Verschärfungen gegenüber dem bisherigen Ausländerrecht. Ein Satz empörte die SVP, die ihr Wachstum der Bewirtschaftung der Angst vor Ausländern verdankt:
„Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib nicht überwiegen“.
Das ist jahrhundertealte europäische Rechtstradition. Sie verpflichtet den Richter, auf Opfer und Täter einzugehen. Das ist sein Beruf. Flugs zog die SVP ein halbes Jahr vor den Herbstwahlen eine „Durchsetzungsinitiative“ aus dem Köfferchen, die den Härtefall strich und den Richter bei Urteilen zu aufgezählten Delikten „unabhängig von der Höhe der Höhe der Strafe“ verpflichtet, Ausländer auszuweisen. Die meisten Tatbestände standen schon im Umsetzungsgesetz des Parlaments.
Merkwürdigerweise fehlen Steuer- und Quellensteuerbetrug (aus Rücksicht auf gewisse Banker- und Anwälte?). Aus pathologischem Misstrauen gegenüber Parlament und Richterstand hat die SVP ihre „Durchsetzungsinitiative“ als direkt anwendbaren Verfassungssatz von drei Manussseite hingeschrieben: ein Monstrum; für das Parlament gäbe es nichts mehr umzusetzen. So will die SVP die kluge gegenseitige Kontrolle von Volk, Parlament und Justiz aushebeln – mit einer zynischen Verbeugung vor den „Wutbürgern“.
(publiziert auch im http://www.seniorweb.ch)