Der Mehrheitsbeschluss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE), Russland nach fünf Jahren Absenz wieder mit Stimmrecht in die Strassburger Organisation aufzunehmen, ist zu Recht umstritten. Den Russen war wegen der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und der militärischen Einmischung in der Ostukraine 2014 mit guten Gründen das Stimmrecht entzogen worden. In der Auseinandersetzung um die Widerzulassung einer Moskauer Delegation stehen sich im Wesentlichen zwei Lager gegenüber.
Vor Putin gekuscht?
Die Prinzipienverteidiger, die man wegen ihrer kompromisslosen Gradlinigkeit oder Sturheit (je nachdem) auch als Prinzipienreiter bezeichnen kann, argumentieren, dass Russland sein aggressives Verhalten gegenüber der Ukraine in keiner Weise geändert hat. Über die Zugehörigkeit der Krim lässt Moskau überhaupt nicht mit sich reden. Und der Krieg im Donbass, der ohne Putins materielle und personelle Unterstützung für die Separatisten längst beendet wäre, mottet weiter – er hat um die 13’000 Tote gefordert, mindestens zwei Millionen Menschen sind geflüchtet.
Wenn unter diesen Umständen der Europarat, dem 47 Länder angehören, wieder russische Delegierte in die parlamentarische Versammlung aufnimmt, ohne dass Moskau greifbare politische Zugeständnisse macht, so sei das ein Verrat an dessen Prinzipien, sagen die Kritiker. Schliesslich gehöre die Überwachung und Festigung der Menschenrechte in den den Mitgliedsländern zur Hauptaufgabe des Europarats. So gesehen haben die Prinzipienreiter recht: Die Strassburger Versammlung hat vor Putin gekuscht.
Doch es gibt auch eine andere Perspektive. Eine verlängerte Ausgrenzung russischer Vertreter in der Parlamentarischen Versammlung würde Moskau mit dem definitiven Austritt aus dem Europarat beantworten, wie das die russische Seite ziemlich unmissverständlich angedroht hat. Das hätte, wie die Pragmatiker betonen, gleichzeitig das Ende der Einbindung Russlands in den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Folge.
Eine Hoffnung für russische Bürger
Für viele russischen Bürger, die wegen des bekannten Mangels an unabhängiger Gerichtsbarkeit in ihrem Land häufig ihre Hoffnungen auf eine Klage beim Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg setzen, wäre das ein schwerer Schlag. Laut verschiedenen Berichten sind es jährlich mehrere tausend Bürger aus Russland, die beim EGMR Klagen einreichen – mehr als aus allen andern Mitgliedsländern des Europarats. Natürlich werden längst nicht alle Klagen angenommen und zugunsten des Klägers entschieden.
Gemäss einem Gastkommentar in der NZZ hat der Strassburger Gerichtshof im vergangenen Jahre 248 Urteile in Verfahren gegen Russland gesprochen, 238 davon zugunsten der Beschwerdeführer. Im Richtergremium sitzt übrigens auch ein russischer Richter. Russland anerkennt in den meisten Fällen diese Urteile und erfüllt deren Forderungen, besonders wenn es um materielle Entschädigungen geht. Im April wurde dem gegenwärtig bekanntesten russischen Oppositionellen, Alexei Nawalny, vom EGMR eine Entschädigung von 20’000 Euro wegen illegalen Hausarrests zugesprochen.
Soll man solche praktischen menschenrechtlichen Folgen einer russischen Mitgliedschaft im Europarat achselzuckend beiseiteschieben und sich stattdessen allein auf die Frage der erwähnten Prinzipienverletzung versteifen? Darauf gibt es, wie so häufig bei politischen Fragen, keine glasklare Antwort, wie einige Puristen behaupten.
Erinnerung an die Détente-Politik
Man kann das Dilemma um die russische Mitgliedschaft im Europarat übrigens auch in einen etwas weiteren zeitlichen oder historischen Rahmen stellen. Hat Putin mit der verbleibenden Zugehörigkeit seines Landes zu diesem Menschenrechts- und Debatten-Forum tatsächlich langfristig gesiegt? Die Diskussion erinnert ein wenig an die jahrelangen Kontoversen um die sogenannte Entspannungspolitik und die damit verbundene Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) in den 1970er und 1980er Jahren. Es ging damals um mehr Kooperation zwischen dem Westen und der Sowjetunion auf verschiedenen Ebenen – auch um mehr Garantien für Menschenrechte.
Viele Kritiker im Westen und auch etliche Dissidente im Osten meinten, die europäischen und amerikanischen Führer hätten sich von den damaligen Kremlmächtigen über den Tisch ziehen lassen und menschrechtliche Forderungen zu billig verkauft. Womit aber zu jener Zeit niemand gerechnet hatte, das ereignete sich 15 Jahre später: Die Sowjetunion brach 1991 auseinander und der Ostblock löste sich auf – weitgehend ohne Blutvergiessen.
Kein ernsthafter Betrachter wird behaupten, der Kollaps des Sowjetimperiums sei vor allem oder gar exklusiv wegen der umstrittenen Détente-Politik des Westens zustande gekommen. Da waren viele Faktoren mit im Spiel. Aber es gibt valable Gründe, dass die Entspannungspolitik und ihr langfristiges inneres Aufweichungspotential auch im Ostblock eine gewisse Wirkung entfalteten.
Enttäuschung unter den Osteuropäern
Eines fernen Tages wird man vielleicht auch einmal die Wiedereingliederung Russlands in den Europarat als einen Mosaikstein in jenem grösseren Gefüge einschätzen, der den Popanz der Putin-Propagandisten vom angeblich böswilligen Westen, der Russland überall ausgrenzen will und keinen Willen zu echtem Dialog und echter Zusammenarbeit zeige, zunehmend aushöhlte.
Die Enttäuschung der Ukraine, der baltischen Staaten, Georgiens und anderer ehemaliger Mitgliedsländer des sowjetischen Ostblocks über die diplomatische Nachgiebigkeit des Europarats gegenüber Moskau ist nachvollziehbar. Doch mit diesem mit keiner Patentformel zu lösenden Dilemma muss die Strassburger Organisation leben. Vielleicht gelingt es, den einen oder andern Vertreter dieser Länder daran zu erinnern, dass auch die schwer umstrittene Entspannungspolitik nicht in jenes freiheitsfeindliche Desaster mündete, die manche Kritiker prophezeit hatten. (Solschenizyn schrieb damals vom «Westen auf den Knien».)
Keine Aufhebung der Wirtschaftssanktionen
Die Entscheidung für die Wiederherstellung des Dialogs mit Russland im Europarat und für das Klagerecht russischer Bürger beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bleibt vertretbar, solange die Europäer an den Wirtschaftssanktionen festhalten, die gegen Russland wegen dessen fortgesetzter Aggression gegenüber der Ukraine verhängt wurden. Es gibt etliche Stimmen im Westen, die – vor allem aus durchsichtigen materiellen Interessen – für eine Aufhebung dieser Sanktionen plädieren.
Ein solcher Schritt ohne jede russische Konzession liesse sich beim besten Willen nicht mehr als vertretbarer Pragmatismus rechtfertigen. Es ginge allein nur noch ums Geschäft. Bundeskanzlerin Merkel und Prankreichs Präsident Macron scheinen das begriffen zu haben.