Politiker und Kommentatoren argumentieren an den Tatsachen vorbei, wenn sie die Initiative „Raus aus der Sackgasse“ (RASA) - die den Art. 121a, der mit der Annahme der Volksinitiative „Gegen die Masseneinwanderung“ in unsere Bundesverfassung kam, aufheben will, - als überflüssig bezeichnen.
Bundesrat und Parlament seien jetzt daran, eine Lösung zu finden, die neue Verfassungsbestimmung so umzusetzen, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU und damit alle bilateralen Verträge mit dieser nicht dahin fallen, und man solle sie arbeiten lassen.
Was aber, wenn diese Lösung nicht gefunden wird? Was wohl gar wahrscheinlicher ist, als dass die EU über eines ihrer Grundprinzipien mit sich reden lässt. Spätestens in zwei Jahren muss Klarheit darüber bestehen, wollen wir nicht, dass der Bundesrat gemäss der Übergangsbestimmung dazu den Art. 121a in einer Verordnung und damit ohne Referendumsmöglichkeit umsetzt.
Die Schweiz hat dann entweder die gesuchte Lösung gefunden oder sie steht vor der Frage, an Art. 121a BV festzuhalten oder nicht, obwohl das Dahinfallen der Bilateralen nun nicht nur droht, sondern feststeht. In diesem zweiten Fall wird sich die RASA-Initiative, die allein darauf zielt, alles andere als überflüssig erweisen.
Wer zudem behauptet, aus der sehr knappen Annahme von Art. 121a BV lasse sich herauslesen, Volk und Kantone hätten damit auch das Dahinfallen der Bilateralen bejaht, und vehement bestreitet, ein Festhaltenwollen an diese für unsere Wirtschaft so wichtigen Verträge lasse sich nicht aus der äusserst klaren Ablehnung der Ecopop-Initiative ablesen, der merkt nicht, dass er sich eine Interpretation des Volkswillens zutraut, die er anderen verbieten will.
Mit anderen Worten: was das Volk will, lässt sich nur mit einer Abstimmung unter den sich in zwei Jahren höchst wahrscheinlich gegebenen neuen Umständen, nämlich, dass die Bilateralen nicht nur vermutlich, sondern tatsächlich dahinfallen, eruieren. Und allein für diesen Fall ist die RASA-Initiative vorausschauend gedacht. Und sie muss wegen der Dauer von Unterschriftensammlung und Parlamentsdebatte jetzt lanciert werden, damit sie dann, wenn es darauf ankommt, für eine Volksabstimmung bereit ist.
Nur auf der Basis dieser Tatsachen kann die Diskussion über diese Initiative redlich geführt werden, und dann fällt der Vorwurf der Zwängerei - der ohnehin schlecht verstanden wird, wenn gleichzeitig davon ausgegangen wird, mit Volksinitiativen dürfe uneingeschränkt alles verlangt werden, - in sich zusammen.