Was der ganzen Gemeinschaft dient, soll auch die ganze Gemeinschaft bezahlen. Darum geht es und diese Frage müssen die Stimmberechtigten beantworten, nichts anderes.
Gefahr für die Demokratie
Die Demokratie ist vor allem in ihrer direkten Form äusserst anspruchsvoll. Sie verlangt von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine grosse Verantwortung. Diese müssen gefeit sein vor Abstimmungspropaganda, die immer weniger die zu entscheidende Sachfrage anspricht, vielmehr mit sachfremden Schlagworten Ängste und Emotionen schürt, um zum gewünschten Abstimmungsergebnis zu gelangen. Das ist eine echte Gefahr für unsere Demokratie. Stehen nicht die sachlichen Argumente für ein Ja oder Nein im Vordergrund, verfälscht das das Abstimmungsergebnis und schadet der Demokratie.
Bei der Abstimmung vom 14. Juni über die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) geht es nicht darum, ob man deren Programme gut oder schlecht findet, sie konsumieren will oder nicht und auch nicht um Inhalt und Ausmass des Service public. Abzustimmen ist allein darüber, ob die Abgabe, die der Bund erhebt, um die Radio- und Fernsehsendungen der SRG und der anderen konzessionierten Anbieter finanziell unterstützen zu können, auf einer neuen, den heutigen Gegebenheiten angepassten Grundlage erhoben werden soll.
Dienst an der Gemeinschaft
Wie das Bundesgericht kürzlich entschied, handelt es sich bei der bisherigen Billag-Gebühr um eine hoheitliche Abgabe, die nicht für in Anspruch genommene Dienstleistungen geschuldet ist. Sie unterliegt daher nicht der Mehrwertsteuer. Das wird auch für die neue Abgabe zu gelten haben. Dies gilt auch, wenn das Gesetz noch entsprechend geändert werden muss, was bereits in die Wege geleitet ist. Die Abgabe ist geschuldet, weil jedermann - auch die seltensten erklärten Radio- und Fernsehabstinenten und auch Firmen, die selbstverständlich nicht selber Radio hören und fernsehen, - davon grossen Nutzen zieht. Eine Welt, ein Leben und gerade auch eine lebendige direkte Demokratie ist heute ohne alle die laufenden Informationen und vielen anderen Sendungen der konzessionierten elektronischen Medien undenkbar. Das würde schlicht nicht funktionieren, weshalb wir alle und gerade auch Firmen und Unternehmen tagtäglich, ja stündlich davon profitieren. Was aber der ganzen Gemeinschaft dient, soll auch die ganze Gemeinschaft bezahlen.
Darum geht es am 14. Juni bei der RTVG-Revision und vor allem auch nicht um Einschränkungen der individuellen Freiheit. Letzteres jedenfalls für alle, die sich auch der Gemeinschaft verpflichtet fühlen, nicht. Diese machen auch von ihrem Stimmrecht Gebrauch, strafen die unsachliche Gegenpropaganda Lügen und wahren so auch die direkte Demokratie.