Der Publizist Gregor Keuschnig nimmt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter die Lupe, das im Internet ein "Recht auf Vergessen" statuiert.
Die digitale Welt, die seit einigen Jahren eruptiv die Lebensgewohnheiten der Menschen zu verändern scheint, hat einen neuen Rechtsbegriff hervorgebracht, der den revolutionären Impetus auf eine neue, in Windeseile errichtete Umgehungsstraße umleiten möchte und den wirren Verkehr auf den Datenautobahnen entlasten soll. Es ist die Rede vom »Recht auf Vergessen« bzw. »Recht auf Vergessenwerden«, welches durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Ordnungssehnsucht des analogen Biedermanns zu erfüllen trachtet.
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