Der Tod Nelson Mandelas und das Freihandelsabkommen mit China sind nicht nur durch die Aktualität miteinander verbunden, sondern auch durch ein menschenrechtlich opportunistisches Verhalten. Das Lob auf den Staatsmann verschluckt, wie sehr auch die Schweiz dem Apartheidregime zu Diensten war.
Jetzt liess es die Rücksicht auf Machtverhältnisse und wirtschaftliche Interessen als geraten erscheinen, gegenüber dem Reich der Mitte die Menschenrechte auszuklammern. Die Leisetreterei verstösst gegen die Verfassung, die dem Bund auferlegt, "zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie" beizutragen. Wer darauf verweist, wird von den Schönrednern flach gebügelt. Sie verstehen die Menschenrechte als das allzu menschliche Recht, bis zur Angst vorsichtig zu sein und das Einknicken jeweils mit dem Sinn für Realitäten entschuldigen zu dürfen.
Zu ihnen zählt, wie wir hören, dass das Freihandelsabkommen jedem einzelnen Chinesen und darum auch jedem einzelnen Schweizer grossartige Vorteile bringt. Dennoch bleibt die Alternative, ob die politische Maxime oder das wirtschaftliche Maximum gelten soll, bedenklich.