Philip Kübler, Rechtsanwalt und Direktor der der Pro Litteris, erklärt, was Zensur ist und was nicht. Letzteres ist angesichts der inflationären Verwendung des Begriffs nötig.
«Zensur ist verboten.» Artikel 17 Absatz 2 ist der kürzeste Absatz unserer Bundesverfassung und die knackigste Rechtsnorm in der Schweiz. Ein so sparsam und absolut formuliertes Verbot wird leicht zur rhetorischen Waffe.
Lesen Sie den Artikel bei Medienwoche.