Eine verheerende Hungersnot in Skandinavien im 14. Jahrhundert hatte viele Menschen gezwungen, Richtung Süden zu flüchten. Nach einer abenteuerlichen Reise und mehreren Scharmützeln erreichten zahlreiche Flüchtlinge den Vierwaldstättersee, das heisst das Gebiet, das heute den Kanton Schwyz bildet. Dort liessen sie sich nieder. Eine Legende, wie jene von Wilhelm Tell? Nein, denn Historiker fanden Dokumente, wonach an der Landsgemeinde von Schwyz des Jahres 1531 die Behörden die versammelten Bürger aufforderten, täglich für ihre Vorfahren zu beten, die aus Schweden geflohen waren. Das ist zu lesen in der Migrationsgeschichte von André Holenstein, Patrick Kury und Kristina Schulz.
Migration hat es schon immer gegeben
Die Einwanderung und die Auswanderung – so erfährt man in diesem anregenden Buch – ist ein Phänomen, das die Schweiz von der Frühzeit bis heute begleitet und für unser Land charakteristisch ist. Die drei Historiker beschreiben anhand einer Vielzahl von Dokumenten die verschiedenen Formen der Migration und zeigen auf, dass die Auswanderung nicht allein die Folge von Armut war. Oft suchten Schweizer in der Fremde eine Gelegenheit, um als Kaufleute, Handwerker oder Unternehmer tätig zu sein; die Schweiz hingegen benötigte in zahlreichen Epochen gut qualifizierte Personen, aber auch schlicht Arbeitskräfte. Wer glaubt, die Einwanderung sei ein Merkmal der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, ist auf dem Holzweg.
Die Helvetier, die einen Teil des Mittellandes besiedelt hatten, brannten ihre Siedlungen nieder und wollten die Schweiz verlassen, um in eine mildere und fruchtbarere Gegend des heutigen Frankreich auszuwandern. Sie wurden jedoch im Jahr 58 v. Chr. bei Bibracte vom römischen Feldherrn und späteren Kaiser Julius Cäsar geschlagen und mussten, stark geschwächt, ins Mittelland zurückkehren. Ist es nicht sonderbar, dass ausgerechnet der Name der Helvetier, die das Land verlassen wollten, aber in die Schweiz zurückkehren mussten, zum Synonym für Schweizer wurde?
Auf neue Mitbürger angewiesen
Bereits vor Jahrhunderten hatten die Schweizer Städte neue Mitbürger nötig. André Holenstein zitiert eine Studie über Zuwanderung und Einbürgerung in der Stadt Zürich von Bruno Koch. Mitte des 14. Jahrhunderts zählte die Stadt ungefähr 5’300 Einwohner, und in den darauffolgenden 200 Jahren wurden ebenso viele neue Mitbürger aufgenommen. In jener Zeit war die Sterblichkeit in den Städten höher als auf dem Land. Es war deshalb lebenswichtig, dass die Städte Menschen aufnahmen und ihnen danach das Bürgerrecht verliehen. Zürich als Handels- und Handwerkerstadt zog unternehmungslustige und qualifizierte Menschen aus nah und fern an. Dank ihrer Tätigkeit und ihrem Erfolg integrierten sie sich in die Gesellschaft. Mehrere von ihnen gehörten später zu den führenden Familien wie die Bodmer und Pestalozzi (aus Italien), die Göldi und die Heidegger (aus Deutschland).
Aufschlussreich ist ebenfalls das Kapitel über die jungen Emigranten, die sich vom 13. bis zum 18. Jahrhundert in grosser Zahl als kampfbereite und mutige Soldaten an Heerführer verdingten. Zahlreiche Mitglieder massgebender Familien aus den ländlichen Kantonen der alten Eidgenossenschaft und aus Bern waren selber unternehmerische Offiziere, die für ausländische Kriegsherren Soldaten rekrutierten, sie ausrüsteten und ausbildeten. Das war zeitweise ein einträgliches Geschäft, und es entwickelten sich Allianzen mit Fürstenhäusern. Die wichtigste war jene mit den Königen von Frankreich, welche diesen die Rekrutierung von Soldaten erleichterte und gleichzeitig den herrschenden Familien in einigen Kantonen finanzielle Vorteile brachte. Erstmals wurde ein Vertrag mit Frankreich im Jahr 1521 abgeschlossen, und er endete erst nach der französischen Revolution, als 1792 die junge Republik Frankreich das Abkommen kündigte.
Die französische Revolution und der Wandel zu nationalen Armeen in Verbindung mit der Wehrpflicht beschleunigte den Niedergang des Solddienstes. Die liberal-radikalen Gründer des Bundesstaates verurteilten den Dienst in fremden Armeen als einer souveränen Republik unwürdig und verboten neue Allianzen in der Bundesverfassung von 1848 und per Gesetz im Jahr 1859.
Erste Globalisierung
Weitere spannende Aspekte der Migration seien hier nur kurz erwähnt. Zum Beispiel die Auswanderung zahlreicher Unternehmer und Handwerker, die sich ab dem 17. Jahrhundert in Hafenstädten wie Triest, Livorno, Marseille, Amsterdam und Hamburg niederliessen. Sie beteiligten sich dank ihrer vielen Kontakte zur lokalen Geschäftswelt sowie zu ihrer Heimat an der ersten Globalisierung mit Exporten von Käse und Textilien aus der Schweiz. Überraschend ist auch der Erfolg der Zuckerbäcker und Caféhaus-Besitzer aus dem Kanton Graubünden, die in vielen Städten, von Budapest bis Lissabon, von Palermo bis St. Petersburg, ihre Geschäfte betrieben.
Im 18. Jahrhundert gab es in der Schweiz viel mehr reformierte Theologen als Pfarrstellen. Manche bildeten sich weiter und fanden im Ausland bei adeligen oder grossbürgerlichen Familien als Hauslehrer eine Stelle. Als Beispiel wird oft der Waadtländer Frédéric-César de la Harpe zitiert, der während zwölf Jahren am Hof der Romanows in St. Petersburg als Erzieher von Alexander wirkte, der 1801 russischer Zar wurde. Dieser beteuerte stets, alles was er wisse, habe er einem Schweizer zu verdanken. Zahlreiche gebildete Frauen arbeiteten ebenfalls als Erzieherinnen und Gouvernanten bei Adeligen und begüterten Bürgern. Das war eine der wenigen Tätigkeiten, die es unverheirateten Frauen erlaubte, einer Arbeit nachzugehen, die ihren geistigen und kulturellen Fähigkeiten entsprach.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts führte ein Reihe von regenreichen, sonnenarmen Jahren zu Überschwemmungen, Missernten und Hungersnöten. Das veranlasste viele arme Familien in ländlichen Gebieten, ihre Heimat vor allem Richtung Amerika zu verlassen. Einige Kantone und Gemeinden unterstützten das Auswandern armer Familien finanziell. Ein Beispiel: Im Auftrag des Glarner Auswanderungsvereins wurde im amerikanischen Wisconsin ein Gebiet von 485 Hektaren gekauft, und dort traf 1845 eine erste Gruppe von über hundert Siedlern ein. Sie gründeten New Glarus. Diese Ortschaft, die heute über 2’000 Einwohner zählt, zieht mit „Swiss Music, Yodel and Dances“, „Swiss Restaurants“ und dem „Wilhelm-Tell-Festival“ seit Jahren viele Touristen an.
Beginnende Einwanderung
Erst im 20. Jahrhundert wird die Schweiz zu einem Einwanderungsland. Die starke Zuwanderung vor dem Ersten Weltkrieg von Italienern, Deutschen und Franzosen hat den Zürcher Armensekretär Carl Alfred Schmid im Jahr 1900 dazu bewogen, eine Schrift mit dem Titel „Unsere Fremdenfrage“ zu verfassen; darin wird erstmals der Begriff „Überfremdung“ verwendet. Damals war man weniger über die viele Menschen mit anderem kulturellem Hintergrund besorgt als über die Tatsache, dass hier eine grosse Zahl von Menschen ohne politische Rechte lebte. Es wurde über die erleichterte Einbürgerung, ja sogar über die Zwangseinbürgerung nachgedacht, um die Zahl der politisch rechtlosen Einwohner in der Schweiz zu verringern.
Diese Ideen wurden jedoch nicht umgesetzt. Infolge des aufflammenden Nationalismus standen nach dem Ersten Weltkrieg die Kontrolle und Beschränkung der Einwanderung im Vordergrund. Zuvor war der hohe Anteil der ausländischen Bevölkerung von 15,2 Prozent im Jahr 1914 stark gesunken, denn die europäischen Staaten hatten ihre Bürger aus dem Ausland als Soldaten in ihre Armeen eingezogen.
Grosse Freiheit dank Niederlassungsverträgen
Die Einwanderung in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg dürfte vielen Leserinnen und Lesern bekannt sein, weshalb ich dieses Kapitel ausblende. Einige Aspekte der Migration in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sind hingegen in Vergessenheit geraten.
In jener Zeit hatte die Schweiz mit zahlreichen europäischen und amerikanischen Staaten Niederlassungsverträge abgeschlossen. Als diese Abkommen in Kraft traten, wanderten noch mehr Schweizer aus. Ihre Zahl war sogar grösser als die der Angehörigen anderer Staaten, die in unser Land einreisten. Der Bundesrat versuchte den Schweizern in den Vertragsstaaten möglichst gleiche Rechte wie den Einheimischen zu garantieren – mit Ausnahme der politischen Rechte. Die gleichen Regeln galten damals auch für die Einwanderer aus jenen Staaten. Das bedeutete, dass sich diese Menschen in der Schweiz frei bewegen konnten. Sie durften arbeiten, als Handwerker oder als Unternehmer tätig sein, ein Geschäft oder eine Fabrik eröffnen. Die Freiheit der Einwanderer wie der Auswanderer war damals grösser als jene, welche heute das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union gewährt. Gegen Ende des 19. Jahrhundert übertraf die Einwanderung jedoch die Auswanderung.
Das Buch der drei Historiker über die Migration erlaubt einen neuen Blick auf unsere Geschichte. Überdies ist daran zu erinnern, dass gegenwärtig mehr als 720’000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland leben. Von diesen Auslandschweizern haben gut 70 Prozent auch die Staatsbürgerschaft ihres Gastlandes, sind also Doppelbürger.
André Holenstein, Patrick Kury und Kristina Schulz: Schweizer Migrationsgeschichte. Verlag HIER UND JETZT, Baden 2018, 384 Seiten, CHF 39.--