Früher war es das lokale Tourismusbüro, welches lokale Ferienwohnungen vermittelte. Das kalifornische Unternehmen AirBnB (Airbed &Breakfast, also Hotel Garni mit Luftmatratzen) hat die kurzfristige Vermietung eines Zimmers oder einer Wohnung von Privatpersonen dank Internet und einfacher Mietprozedur auf die globale Ebene angehoben. 2015 sollen bereits gegen 20 Millionen Kunden die Website benutzen, was AirBnB einen Marktwert von 13 Milliarden Dollar beschert.
Tönt schön – ist es auch Realität?
Andere Internetfirmen hatten dieselbe Idee. AirBnB bietet indes die für Mieter und Vermieter sicherste Zahlungsart an: Die Einzahlung der gesamten Miete an AirBnB ist Bedingung für den Mietantritt, wird dem Vermieter aber erst nach Einzug, abzüglich der Provision, gutgeschrieben.
In der Sprache der Ökonomen heisst dies ‘Schaffung von zusätzlicher Liquidität für die Volkswirtschaft durch bessere Nutzung bestehender Werte’. Ohnehin ‘kalte Betten’ in Privatwohnungen werden also dank besserer Vernetzung mit Gewinn für beide Mietparteien genutzt. Tönt schön, entspricht dies aber auch der Realität?
Die bisherigen Erfahrungen und erste Statistiken zeigen, dass dies jedenfalls nur teilweise der Fall ist. Die Versuchung für Vermieter ist gross, anstatt langjährigen Mietern kurzfristige Passanten aufzunehmen - zu tieferen Preisen als dies Hotels möglich ist, aber mit substantiellem Mehrgewinn gegenüber traditionellen Mietzinsen - und für Besitzer, normale Miethäuser in ein solches ‘Hotel garni’ umzufunktionieren. Ohnehin notorische Knappheit von Wohnraum wird so verschärft.
Das Hotelgewerbe wacht auf
Bereits heute läuft das Geschäftsmodell von AirBnB auf, sowohl an fiskalischen (Kurtaxe) wie versicherungspolitischen ( Sicherheit der Mieter, Schäden im Mietobjekt) Hindernissen. Das Hotelgewerbe ist aufgewacht und fordert, zu Recht, staatliche Gleichbehandlung aller kommerziellen Anbieter von kurzfristigen Übernachtungsmöglichkeiten.
AirBnB hat sich gegenüber entsprechenden Forderungen lokaler Behörden bislang recht flexibel gezeigt. Einem Staatsanwalt in New York, Nemesis keineswegs nur von Schweizer Grossbanken, hat die Firma zahlreiche Adressen von Vermietern zur Verfüngung gestellt, welche Auflagen lokaler Bau- und Zonenordnungen verletzen. Früher oder später werden alle AirBnB Kunden auch Kurtaxen oder andere Fiskalabgaben zu entrichten haben.
Uber - eine Marktwert-Blase
Uber , der Welterfolg in der Vermittlung von Mitfahrmöglichkeiten in Privatautos, setzt dagegen im Moment noch auf Konfrontation. Dort wo lokal Einschränkungen und Verbote erlassen werden, nicht zuletzt auf Druck des Taxigewerbes, rennt Uber im Namen persönlicher Freiheit gleich zum Kadi. Mit gemischtem Erfolg, insbesondere dort, wo Uber-Privatchauffeure offensichtlich die Sicherheit sowohl ihrer Kunden als auch des Strassenverkehrs in Gefahr bringen.
Die multinationale Firma Uber, heute in über 250 Städten auf der ganzen Welt aktiv, verfügt über einen ähnlich lächerlich hohen Marktwert wie AirBnB . Hier wage ich die Prognose, dass es sich um eine Blase handelt, welche wieder verschwinden wird. Denn entweder operiert Uber weiterhin mit tiefen Preisen unter Inkaufnahme der Verletzung öffentlicher Auflagen - und wird damit immer häufiger lokal verboten. Oder es erfolgt eine Anpassung an alle für kommerzielle Personenbeförderung geltenden Vorschriften. Dann aber ist Uber plötzlich nicht mehr als irgend ein anderer Anbieter von Limousinen mit Chauffeuren, welche schon lange existieren, den Lokalmarkt kennen und sich unterdessen wohl auch virtuell besser aufgestellt haben.
Adaptiert für den gigantischen China-Markt?
Vorstellbar ist indes, dass Uber mit neuen Dienstleistungen zurückschlägt. Etwa einem weltweiten Deal mit Starbucks, welcher dem Kunden via App beim Einsteigen ins Uber-Auto seinen gewohnten Morgenkaffe garantiert. Letztlich sind das aber Rückzugsgefechte. An Uber werden die frühen Eigentümer allenfalls verdienen, nicht aber jene weiter hinten in der Investitionsreihe. Das Geschäftsmodell dürfte nicht nachhaltig sein.
Bei AirBnB ist eine Prognose schwieriger. Dessen CEO Brian Chesky hat vor kurzem in einem Interview mit der ‘Financial Times’ angekündigt, sein Unternehmen ‘sähe sich nun nicht mehr nur die Übernachtung,sondern die gesamte Reise ihrer Kunden an’. Also eine Art ‘Club Mediterranee’ via App. Dies wiederum lässt die beträchtliche Summe, welche ein chinesischer Unternehmer eben für die Übernahme des ‘Club’ bezahlt hat in einem anderen Lichte erscheinen. Bekanntlich werden innovative Geschäftsmodelle aus dem Westen jeweils sehr schnell auf den gigantischen Inlandmarkt Chinas übertragen.
Grundsätzliche Fragen
Das prominenteste Beispiel dafür ist Jack Ma’s ‘Alibaba’, der sich im Gegensatz zu seinem Vorbild Jeff Bezos von ‘Amazon’ gar nicht erst mit Büchern abgab, sondern gleich voll auf die gesamte Breite von ‘e-commerce’ setzte. Mit offensichtlichem Erfolg. Der kürzliche Börsengang von Alibaba in New York war der ‘biggest ever’.
Nun sind wir aber engültig über die ‘Sharing economy’ hinaus auf dem grenzenlosen virtuellen Marktplatz der Welt angelangt. Wer hier was verdient und profitiert ist einmal eine geradezu philosophische Frage – nämlich wo sich das Gleichgewicht zwischen physischem (also im Laden) und virtuellem, (also am Bildschirm) Kaufverhalten der Konsumenten einpendeln wird. Es ist weiter auch eine ethische, im öffentlichen Raum zu entscheidende Frage, wie Gewinne verteit werden, welche allein auf clevere Nutzung von Allgemeingut - die nichtkommerzielle Erfindung Internet nämlich - zurückgehen.