Die Konvention verlangt ein Verbot von Diskriminierung, ein übergeordnetes Wohl des Kindes, ein Recht auf Leben und Überleben, besonderen Schutz vor Gewalt, besondere Fürsorge oder ein Recht auf Mitwirkung.
Die Schweiz, welche die Konvention unterzeichnet hat, ist dazu verpflichtet, die Umsetzung der Kinderrechte zu garantieren.
Was eine reine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist bei genauem Betrachten nicht ganz einfach zu bewältigen.
Kinderrechte in der Schweiz
Das Kindsein hat sich in den vergangenen hundert Jahren in der Schweiz stark verändert. Im 19. Jahrhundert wurden Kinder ausschliesslich als Eigentum ihrer Eltern betrachtet. Dies hatte zur Folge, dass sie oftmals wehrlos waren und missbraucht wurden. Ein Recht auf Schule oder Partizipation gab es nicht.
Erst im 20. Jahrhundert begann sich das Bewusstsein durchzusetzen, dass Kinder besonderen Schutz benötigen. Inzwischen werden ihnen eigene Rechte zugestanden und ihr Wohl in den Vordergrund gestellt. Das ist auch in der Schweiz wichtig und richtig, denn auch bei uns müssen Kinderrechte umgesetzt und gelebt werden.
Schutz vor Gewalt
Die Kinderrechtskonvention hält unter anderem fest, dass der Staat Massnahmen ergreifen muss, um Gewalt gegen Kinder zu verbieten, aber auch, um Kinder vor Gewalt zu schützen. Wenn es um Gewalt geht, sind Kinder verletzlicher als Erwachsene. Junge Kinder kennen ihre Rechte oft nicht und können sie nicht selber verteidigen und einfordern.
Dabei ist mit „Gewalt“ keineswegs nur körperliche Gewalt wie Schläge gemeint. Gewalt umfasst auch Vernachlässigung, psychische Misshandlung oder Formen der Ausbeutung. Überforderte Eltern kommen zum Beispiel in die Lage, dass sie quengelnde Kinder kleinmachen beziehungsweise blossstellen. Sie wenden Strafen an wie Erniedrigen, Einschüchtern, Bedrohen oder Verspotten. Solche Reaktionen schaden dem Kind nachhaltig. Das Kind muss geschützt werden.
Die Rolle der Zivilgesellschaft
Mit der Unterzeichnung der Konvention hat der Bund erstmals neue Weichen gestellt. In der Zwischenzeit wurde vom Bundesrat ein Massnahmenpaket verabschiedet, welches zusammen mit den Kantonen umgesetzt wird. Doch die Bemühungen des Staates alleine reichen nicht.
Es liegt auf der Hand, dass dieser Prozess von der Zivilgesellschaft und von Kinder- und Jugendorganisationen wie Pro Juventute begleitet werden muss; sei dies als Partizipationsfeld für Kinder und Jugendliche, sei dies durch das Engagement in der ausserschulischen Bildung oder in der Begleitung des politischen Prozesses. Kinder haben nach wie vor nur wenige Möglichkeiten, sich in politische Prozesse einzubringen – geschweige denn, ernst genommen zu werden. Es ist deshalb besonders wichtig, dass zivilgesellschaftliche Organisationen für Kinder Partei ergreifen und deren Interessen in die Politik einbringen. Dies gilt besonders für Gruppen von Kindern, die in schwierigen Situationen aufwachsen.
Wenn wir beim Beispiel Gewalt bleiben wollen, dann ist auch eine Unterstützung und Beratung von Eltern unabdingbar. Elternbildung ermöglicht es, dass Eltern lernen, ihre Kinder ohne Gewaltanwendung verantwortlich zu erziehen.
Umsetzung noch nicht gelungen
Die Schweiz verfügt nach wie vor über keine koordinierte und systematische Umsetzung der Kinderrechte in den Kantonen. Doch es hat sich viel getan. Mit dem Massnahmenpaket des Bundesrats ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan.
Am 20. November 2019 wird weltweit das 30-jährige Bestehen der Kinderrechtskonvention gefeiert. Auch in der Schweiz, auf dem Bundesplatz.
Als sichtbares Zeichen einer guten Zusammenarbeit zwischen Politik und Zivilgesellschaft wird Bundesrat Alain Berset anwesend sein und zusammen mit den Initianten feiern. Es sind dies die Stitftung Kinderdorf Pestalozzi, Kinderschutz Schweiz, Unicef und Pro Juventute. Doch die wichtigsten Akteure auf dem Bundesplatz werden andere sein: Kinder und Jugendliche.