Manchmal hilft nur das Dichterwort: «Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.» Ist nicht aus «Wilhelm Tell», aber von Schiller. Die böse Tat der Tellensöhne war, dass zur UBS-Rettung Kundendaten an die USA ausgeliefert wurden. Die vertrackte Lage war, dass das die UBS nicht selber tun konnte, weil sie sonst gegen Schweizer Recht verstossen hätte. Also forderte auf Geheiss des Bundesrat die Finma sie dazu auf. Glatter Rechtsbruch, befand der Bundesverwaltungsgericht. Nehme ich zur Kenntnis, sagte der damalige Finma-Chef Eugen Haltiner, würde aber nochmal genau gleich handeln. Notrecht, sagte der Bundesrat, knirschend Ja sagte das Parlament zu einer nachträgliche Legitimierung dieser bösen Taten. Und alle Beteiligten schworen: Werden wir nie wieder tun. Und die Regierung behauptete: Damit ist das Problem aber auch endgültig vom Tisch.
Play it again, Uncle Sam
War es eine gute Idee, das Recht zu beugen, um ein mögliches Grounding der UBS zu verhindern? War die behauptete Güterabwägung, hie Rechtsstaat, dort angeblich unvorstellbare Auswirkungen einer UBS-Pleite, damals richtig, ist sie es heute? Offensichtlich weder noch. Die UBS zog damals ihren Kopf aus der Schlinge, indem sie rund 4700 ihrer Kunden an die USA auslieferte. So viel zum Thema: in der Schweiz gibt es keine rückwirkenden Gesetze, und das Wort eines Bankers ist so vertrauenerweckend wie das Bankgeheimnis. Zudem kaufte sich die UBS mit einem Schuldeingeständnis und einer Busse von 780 Millionen Dollar von einer drohenden Anklage gegen die Bank selbst frei, nachdem Mitarbeiter von ihr in den USA angeklagt worden waren. Was hindert die USA daran, der Credit Suisse nochmal «Spiel mir das Lied vom Tod» vorzutragen? Eigentlich nichts.
Erschreckend parallel
Man kann hier problemlos entweder UBS oder CS lesen. Acht Mitarbeiter der CS sind in den USA wegen Rechtsbruch angeklagt. Die CS sagt vollmundig Kooperation mit den amerikanischen Behörden zu. Die Steuerbehörde IRS verlangt auf dem Amtshilfeweg mit Rasterfahndung die Herausgabe von Kundendaten von US-Steuerzahlern, die sich verdächtig gemacht hätten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) fordert die CS auf, zu suchen und zu liefern. Die CS liefert 650 Datensätze, die ESTV prüft und will 180 davon über den Teich schicken. 30 Betroffene erheben Beschwerde, die anderen 150 sind bereits über den Jordan gegangen. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum völlig richtigen Urteil, dass aufgrund gültiger Gesetze und des gültigen Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA im Falle von reiner Steuerhinterziehung keine Amtshilfe geleistet werden kann. Dem betroffenen Kunden im Nachhinein «Arglist» zu unterstellen, damit ein Steuerbetrugsverdacht angenommen werden kann, geht nicht. Die USA sind sauer. Soweit alles wie gehabt.
Unvorhersehbar
Man kann nun wieder so tun, als sei das alles gar nicht so schlimm. Die USA sollen halt ihr Amtshilfegesuch etwas besser formulieren, dann klappt das schon, lässt das Finanzdepartement von Bundesrätin Widmer-Schlumpf verlauten. Also keine Panik auf der Titanic. Was würde aber geschehen, wenn die USA, wie bei Wegelin, wo das aber nicht so wirklich geklappt hat, Anklage gegen die CS als Bank erheben würden? Dann wäre die Banklizenz in den USA in Todesgefahr, der Handel mit Dollar oder US-Wertpapieren im Koma, und im Interbanking würde sich niemand mehr trauen, der CS Tagesgeld zu leihen. Das wäre also der Eisberg, und die CS würde auf ihre Art das 100-Jahr-Jubiläum des Untergangs der Titanic feiern. Natürlich könnte der Bundesrat Notrecht anwenden und das Parlament nachträglich in den sauren Apfel beissen. Beim zweiten Mal hat man ja mehr Routine. Und schliesslich war das ja unvorhersehbar, als damals bei der UBS «niemals wieder» gesagt wurde, konnte ja niemand ahnen, dass die USA nicht freiwillig und aus reiner Freundlichkeit aufhören, weitere Schweizer Banken auf die Streckbank zu legen. Niemand? Eigentlich jeder, der kein völlig gestörtes Verhältnis zur Realität hat.
Operation Winkelried
Was wäre die Alternative zu einem möglichen Ableben der CS oder neuerlicher Rechtsbeugung? Auch da kann die Kenntnis der Schweizer Geschichte weiterhelfen. Wieso macht die CS nicht eine Kopie der im Feuer stehenden Kundendaten, soll heutzutage nicht so schwer sein, und vorbildlich reist ein Winkelried, am besten aus der Chefetage, in die USA, wirft sich in die Spiesse und liefert aus? Rechtsverfahren hüben und drüben, vielleicht wandert der mutige Bankenretter sogar in den Knast. Aber da wäre selbst ich dafür, dass seine Bezüge bis zur Entlassung weiterlaufen, und einen schönen Bonus hätte sich endlich einmal ein Banker zu Recht verdient. Es soll ja auch Bankiers geben, die eben keine Banker sind, die auf der Kommandobrücke stehen bleiben, wenn ihr Bankdampfer in schwere See gerät. Statt sich im Notfall ins vergoldete Rettungsboot zu setzen und so schnell wie möglich wegzurudern. Verantwortung und Vertrauen, das sind doch die beiden Lieblingsvokabeln aller Banker. Die Führung der CS hätte hier eine einmalige Gelegenheit, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Wetten, dass sie das nicht tun wird? Ich setze einen Jahresbonus von Brady Dougan ein. Aber einen aus seinen fetten Jahren.