Wie war das schon wieder bei der UBS? Die Grossbank wurde von der US-Justiz beschuldigt, systematisch Beihilfe zur Steuerhinterziehung von amerikanischen Bürgern geleistet zu haben. Das endete mit der Zahlung einer Busse von 780 Millionen Dollar, der Auslieferung von mehr als 4500 Kundendaten und einer Krise des Rechtsstaates Schweiz. Dass bei der UBS offensichtlich insgesamt 52 000 US-Steuerzahler ein Konto hatten, wurde so nebenbei zur Kenntnis genommen. Die Credit Suisse verkündete damals staatstragend, dass bei ihr so was nicht denkbar sei. Ach ja?
Die Geschichte wiederholt sich
Inzwischen kommen die Einschläge bei der CS immer näher, das US-Justizdepartement teilte der Bank mit, dass sie selbst inzwischen Gegenstand einer Untersuchung sei. Hinter den Kulissen wird schon längst über die Höhe der Busse gefeilscht, die 780 Millionen der UBS bieten da eine gute Verhandlungsgrundlage. Das Geld ihrer Aktionäre zu verlochen, war ja noch nie das Problem einer Bank. Wenn es aber um die neuerliche Auslieferung von Kundendaten geht, haben wir wieder das lustige Problem, dass die CS damit gegen das Schweizer Bankgeheimnis verstossen würde. Die UBS löste das damals so, dass der Bundesrat die heisse Kartoffel an die Bankenaufsicht Finma weiterreichte. Und die wies die Grossbank an, ihre Kunden zu verraten, unter Berufung auf polizeiliches Notrecht. Diese ungeheuerliche Konstruktion wurde unlängst vom Bundesgericht als rechtens beurteilt.
Juristischer Exkurs
In der aktuellen Diskussion wird immer wieder kritisiert, dass die USA sich mit ihren Forderungen extraterritoriale Rechtsbefugnisse anmassten und zudem selbst, Stichwort Delaware, Nevada und Florida, Steuerhinterziehungskonstrukte dulden würden. Das ist alles richtig, aber: Von Schweizer Banken wurden Gesetzesverstösse in den USA, nicht in der Schweiz begangen. Da nützt es nichts zu sagen: Aber in der Eidgenossenschaft ist das erlaubt. Und auch beim Recht gilt: Schweiz wehrhaft, aber klein und schmächtig, USA angeschlagen, aber gross und mächtig. Und dass die USA nicht zimperlich sind, ihre Interessen auch im Ausland durchzusetzen, ist ja nun wirklich keine neue Erkenntnis. Am Ende des Tages gilt bei solchen Händeln auch heute noch das Recht des Stärkeren. Umso mehr, wenn der Schwächere genügend Rechtfertigungen liefert, um auf ihn einzuprügeln.
Ba-, Ba-, Bankgeheimnis
Wenn man aus der Geschichte nichts lernt, wiederholt sie sich. Das führt zur Frage, was die versammelten juristischen und sonstigen Koryphäen der CS in den letzten Monaten und Jahren eigentlich getan haben, ausser ihre ansehnlichen Gehälter zu verbraten. Denn es ist ja nicht erst seit den jüngsten US-Anklagen gegen CS-Banker bekannt, dass im Thema «Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei US-Steuerpflichtigen» noch jede Menge Sprengstoff steckt. Offiziell wiederholt die CS eins ums andere Mal: «Wir kooperieren mit den USA, um in dieser Angelegenheit eine Lösung zu finden.» Demnächst werden wir erfahren, wie viele US-Steuerzahler ein Konto bei der CS haben. Und welche Lösung, bitte schön, sieht die CS in Bezug auf das Schweizer Bankgeheimnis, das die Auslieferung von Kundendaten weiterhin unter Strafe stellt, was sogar im Entzug der Banklizenz gipfeln könnte?
Skylla und Charybdis
Wie schon bei der UBS erfolgreich angewendet, können die USA auch der CS mit einem dortigen Entzug der Banklizenz drohen. Ohne ihre Banklizenz in der Schweiz zu riskieren, kann die CS nicht massiv gegen das Schweizer Bankgeheimnis verstossen. Das nennt man eine hübsche Zwickmühle. Natürlich böte der UBS-Staatsvertrag mit den USA die Möglichkeit, ihn auch auf die CS anzuwenden. So nach der Devise: Was gestern rechtsstaatlich hochnotpeinlich war, kann doch auch heute gemacht werden. Nun stehen aber Wahlen bevor, und keine Partei in der Schweiz traut sich im Moment, ihren Wählern eine neuerliche Bankenrettungsaktion schmackhaft zu machen.
Gutes Timing
Also haben die USA geschickt den richtigen Zeitpunkt gewählt, um die Daumenschrauben weiter anzuziehen. Das treibt sicherlich die Höhe der zu bezahlenden Busse in den Himmel. Da weder die Schweizer Politik noch der Finanzplatz bislang eine Strategie erkennen lassen, wie die Altlasten aus den fröhlichen Zeiten, als die Eidgenossenschaft eine sichere Festung für Steuerhinterzieher war, entsorgt werden könnten, werden weiter Millionen und Milliarden bezahlt werden müssen. Dass diverse Schweizer Privatbanken ihren Mitarbeitern wieder mal strikt verboten haben, in die USA zu reisen, kann da wohl nicht ernsthaft als Lösung des Problems betrachtet werden. Besonders gespannt sind wir natürlich, ob die Fortsetzung des UBS-Problems zu einer neuerlichen Krise des Rechtsstaats Schweiz führen wird. Die Chancen auf eine Wiederholung der Geschichte stehen nicht schlecht.