Natürlich nicht freiwillig und eher diskret. Nicht etwa die Schweizer Regierung, sondern die US-Einlagesicherungsbehörde FDIC fordert die wichtigsten Grossbanken der Welt dazu auf, ihr offenzulegen, wie sich eine allfällige Abwicklung auch der UBS und CS genau gestalten würde. Und wenn die Amis rufen, dann springen Schweizer Grossbanken und liefern.
Trotz alledem
Trotz Staatsrettung, im Keller dümpelnden Aktienkursen, trotz ungeheuerlichen Risiken im Investmentbanking, trotz Steuerstreitereien mit der halben Welt, trotz anderen Rechtshändeln im Zusammenhang mit der Finanzkrise 1, trotz der Verwicklung in den ungeheuerlichen Libor-Manipulationsskandal: UBS und CS versuchen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass ihr allfälliger Untergang das Allerschlimmste wäre, was der Schweiz passieren könnte. Die Katastrophe schlechthin, das Chaos. Die Wirtschaft kommt zum Erliegen, der Gotthard bröckelt zusammen, der Zürichsee trocknet aus, allgemeines Lichterlöschen. Die Mutter aller Krisen, deswegen sei das unvorstellbar. Unmöglich. Ausgeschlossen. Aber nein. Die Abwicklung der beiden Grossbanken wäre nicht schwieriger als bei der Swissair. Eher einfacher.
Alles eine Frage der Vorbereitung
Eine moderne Grossbank besteht im Wesentlichen aus einer bombastischen Fassade, einem Haufen Computer, Hochglanzpapier und mehr oder minder begabten Büroschwengeln. Als echte Hardware besitzt sie noch ein paar Tresore mit Schliessfächern und einige Stapel von Edelmetallen. Für die Schweizer Wirtschaft wäre entscheidend, dass der gesamte Zahlungsverkehr, die Verwaltung von Guthaben und Krediten möglichst reibungslos nach dem Ableben weitergeführt werden kann. Ein verlängertes Wochenende genügt im Zeitalter des elektronischen Banking dafür, dass das von einer Ersatzbank übernommen und garantiert wird. Einfach gesagt: Solange vom Bancomaten bei genügender Deckung Geldnoten ausgespuckt werden, ist es dem Kunden egal, wer genau dahinter die Kontoführung besorgt.
Keine Zahlen gibt es nicht
Es ist bezeichnend, dass auch 2008 und 2009, als die UBS zwei Mal am Rand des Abgrunds stand, keine konkreten Berechnungen vorgelegt wurden, was denn nun in Wirklichkeit ihr Ableben auslösen würde. Systembedrohend, unermesslicher Schaden für die Schweiz, unabsehbare, aber grauenvolle Folgen; ein Popanz nach dem anderen wurde aufgestellt, um Bürger und Steuerzahler zu erschrecken. Ein Unsinn von galaktischen Ausmassen. Verdächtig ähnlich den Untergangsfantasien beim Grounding der Swissair. Aber ausser, dass dort sinnlos ein paar Milliarden Steuergelder verröstet wurden, passierte überhaupt nichts. Vom Leid der Angestellten und Pleiten von Zulieferern abgesehen.
**Es ist ganz einfach***
In der freien Marktwirtschaft, wenn man sie beim Wort nimmt, ist es ganz einfach. Dienstleistungen, die gebraucht werden, werden auch angeboten. Fällt ein Anbieter weg, springt die Konkurrenz gerne und schnell in die Lücke. Und diese Lücke kann der Staat durch die Installation einer Überbrückungsbank problemlos vorläufig schliessen. Braucht einfach ein paar Vorbereitungen, denn es müssen ja einige Terabyte von Daten geschaukelt werden. Aber heutzutage müssen nicht mehr Kilometer von Kontorbüchern durchgepflügt, Lastwagen voll von Banknoten rumgekarrt, unendliche Papierschlangen gebändigt werden.
Kleine Frage zum Schluss
Die Behörde Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC), geschaffen vom US-Kongress, verfügt seit einiger Zeit über detaillierte Angaben der UBS und der CS, wie sich ein allfälliges Ableben der beiden Banken gestalten würde. Immerhin hat auch die Schweizer Bankenaufsicht FINMA diese Informationen: «Die von den Grossbanken an die US-Behörde FDCI gelieferten Pläne sind uns bekannt», teilt sie auf Anfrage mit. Darunter fallen auch die vertraulichen Teile, die von der FDIC nicht veröffentlicht wurden. Da bleibt allerdings die Frage: Wieso müssen die beiden Schweizer Grossbanken hierzulande ihre Notfallpläne unter dem Namen TBTF-Regulierung, mit der sie der FINMA nachweisen sollen, dass «die Weiterführung der für die Schweiz systemrelevanten Funktionen auch im Insolvenzfall gewährleistet werden kann», erst am 1. Januar 2013 vorlegen? Kommt wohl darauf an, wer danach fragt ...