Simon Hurtz breitet in der Medienwoche den Stand der Dinge nach dem EuGH-Urteil zum "Recht auf Vergessen" aus.
Im Mai hat der Europäische Gerichtshof das sogenannte Recht auf Vergessenwerden gestärkt. In einem Urteil wurde Google dazu verpflichtet, Webseiten mit personenbezogenen Inhalten nicht mehr in der Ergebnisliste anzuzeigen, wenn Betroffene dies beantragen. Innert kürzester Zeit hat Google fast 100‘000 Löschanträge erhalten – darunter auch mehr als 1500 aus der Schweiz. Doch Fachleute sind sich uneins, ob das Urteil in der Schweiz überhaupt greift. Artikel von Schweizer Medien hat Google bisher noch nicht gelöscht.
Lesen Sie den ganzen Artikel auf Medienwoche.