War es eine gute Geschäftsidee, von der UBS flüchtenden amerikanischen Kunden die Tresortüren zu öffnen? Wie man heute weiss: eher nicht. Würde eine Bank selbst heute, im Februar 2012, gegen gültige Schweizer Gesetze verstossen, wenn sie es täte? Sicher nicht. Schützt das famose Schweizer Bankkundengeheimnis heute noch US-Steuerhinterzieher? Faktisch nicht. Sollte der oberste Boss der SBVg, dem Dachverband des Schweizer Finanzplatzes mit über 350 angeschlossenen Instituten, seines Amtes walten und die Interessen Schweizer Banken vertreten? Im Prinzip ja.
Stark angefangen
Als Patrick Odier 2009 zum Präsidenten der SBVg gewählt wurde, tat er, was sich für den obersten Interessensvertreter der Schweizer Banken gehört: «Das Bankgeheimnis bleibt garantiert», verkündete er markig im «Figaro». Noch im September 2011 wollte er die Probleme mit den USA «unter Freunden lösen» und stellte klar: «Die USA müssen anerkennen, dass die Schweiz Rechtssicherheit garantieren muss.» Und tapfer fügte er hinzu: «Es kann keine Lösung geben, die auf retroaktiver Rechtsschaffung basiert.» Auf Deutsch übersetzt: Heute kann eine gestern legale Handlung nicht rückwirkend für illegal erklärt werden. Und geradezu im wehrhaften Geist der alten Eidgenossen fügte er im Herbst letzten Jahres in der Wirtschaftssendung «Eco» hinzu: «Wir werden nicht akzeptieren, dass es im Steuerstreit mit den USA ein Ultimatum gibt.» Für einen dezenten Genfer Privatbankier vielleicht etwas zu schrill legte er in einer Pressekonferenz nach: «Die Schweiz ist keine Bananenrepublik.»
Noch am 3. Januar 2012 fuchtelte er mit einer verbalen Hellebarde gegen die Frage des «Blick», wieso denn Schweizer Banken von der UBS US-Kunden übernommen hätten: «Es hat Fälle gegeben, wo Vermögensberater von einer Bank zu einer anderen gewechselt haben. Doch auch in solchen Fällen können die Banken nicht prüfen, ob die Kunden ihre Steuerverantwortlichkeit erfüllt haben. Dies ist auch nicht Aufgabe der Banken.»
Stark nachgelassen
Nur einen Monat später machte Odier dann auf dem Absatz kehrt und gab zu Protokoll: «Es war zumindest leichtfertig und bedauerlich, dass es Banken gab, die nach dem Fall UBS noch deren Kunden übernommen haben.» Was war denn passiert? Nun, nicht wirklich «unter Freunden» hatten die USA zum ersten Mal eine Schweizer Bank, die dort keine Filiale unterhält, angeklagt. Was geht mich mein dummes Geschwätz von gestern an, mag sich Odier gesagt haben, und legte noch einen drauf: «Bei der Bank Wegelin kann ich nur sagen, dass die Bank ganz klar im Widerspruch zur Strategie des Finanzplatzes gehandelt hätte, sollte sich die Anklageschrift bewahrheiten.» Ähem, welche Strategie?
Die Strategie, dass es nicht Aufgabe einer Bank ist, den steuerlichen Zustand von Kundeneinlagen zu prüfen? Die Strategie, dass keine Ultimaten zur Herausgabe von Kundendaten akzeptiert werden? Oder die Strategie, dass es keine rückwirkenden Gesetze geben kann? Oder gar die sogenannte Weissgeldstrategie? Oder besteht die Strategie von Odier darin, Freund und Feind durch wilde Sprünge und sich diametral widersprechende Aussagen zu verwirren?
Mal kurz die Fakten
In den Tresoren Schweizer Banken lagern bis heute schätzungsweise 20 Milliarden unversteuerte Dollar von rund 20.000 US-Steuerpflichtigen. Wenn man bis ins Jahr 2000 zurückgeht, wie es die USA wollen, sind da wohl alle der knapp 400 einheimischen Finanzdienstleister kontaminiert. Und selbst nach dem Kniefall der UBS, begleitet von Notrecht und Rechtsbruch, dürfte sich das nicht gross geändert haben, wobei wir auch die Versicherer mit ihren Lebensversicherungsmänteln, den Wrappern, nicht vergessen wollen. Selbst wenn per sofort eine gar nicht umsetzbare steuerliche Selbstdeklarationspflicht für Bankkunden eingeführt würde, änderte das ja nichts daran, dass bis gestern die Nichtüberprüfung des steuerlichen Zustands einer Einlage legal und allgemein üblich war. Ausser, so steht zu hoffen, bei Lombard Odier, Swiss Private Bankers since 1796.
Höchste Güter
Gibt es noch etwas Wichtigeres als die Verteidigung des Schweizer Bankgeheimnisses, das ja dank der Unfähigkeit seiner Nutzniesser inzwischen löchriger als ein Schweizer Käse ist? Gibt es einen übergeordneten Wert, vor dem sogar die berechtigte Kritik an geldgierigen Bankstern zweitrangig wird? Allerdings, und dieses Gut heisst Rechtsstaat. Rechtssicherheit. In einem Rechtsstaat darf es keine Gesetze mit rückwirkender Kraft geben. Rechtssicherheit bedeutet, dass vergangene, legale Taten nicht ab heute rückwirkend für illegal erklärt werden können. Damit soll nicht das Bankgeheimnis und die Lumpereien verteidigt werden, die unter seinem Schutz begangen wurden. Man kann es auch problemlos abschaffen. Aber den Rechtsstaat und die Rechtssicherheit sollte man mit Zähnen und Klauen und meinetwegen auch mit Hellebarden und Morgensternen verteidigen. Auch und vor allem gegen die Supermacht USA mitsamt ihrem Wildwest-Rechtssystem.
Denn hier geht es, für ein Mal ein grosses Wort, ums Prinzip. Nicht um den Schutz des Bankenplatzes Schweiz. Sondern um den Schutz des Rechtsstaats Schweiz. Erstaunlich, dass das der Boss der Banken-Lobby so schnell vergessen hat. Befremdlich, wie da Wendigkeit in Windigkeit umschlägt. Verblüffend, wie sich die Schweizer Banken zu Paaren treiben und Bank für Bank niedermachen lassen wollen. Oder will sich nur die Schweizerische Bankiervereinigung zur Feier ihres hundertjährigen Jubiläums selbst überflüssig machen?