Folgende Ausgangslage. Nehmen wir an, es sei statistisch erhärtet, dass dunkelhaarige Männer mit Brille, kariertem Hemd und Jeans überproportional häufig Banküberfälle begehen, wenn sie in der Agglomeration von Grossstädten wohnen und einen ausländischen Pass besitzen. Die staatliche Ordnungsmacht will daher die Finanzinstitute dazu verpflichten, alle Personen, die diesem Muster entsprechen, zu kontrollieren und ihr Informationen über entsprechende Subjekte zu übermitteln. Denn sie könnten ja einen Banküberfall begehen oder begangen haben. Eher absurd.
Das absurde Prinzip
Überhaupt nicht absurd, sondern bereits Realität ist dieses Vorgehen, wenn es sich um Bankkunden handelt, die folgenden Kriterien entsprechen: Steuersitz nicht in der Schweiz, auffällige Kontenbewegungen, Verwendung von Besitzstrukturen wie Trust, Holding oder Ähnlichem. Denn sie könnten ja Steuern hinterziehen oder hinterzogen haben. Das Tragen einer Brille, eines karierten Hemdes oder von Jeans spielt immerhin keine Rolle.
Die Unschuldsvermutung
Die wohl wichtigste tragende Säule eines Rechtsstaats, der seinen Namen auch verdient, ist die Unschuldsvermutung. Also das Prinzip, dass niemand seine Unschuld zu beweisen hat, sondern dass jedem seine Schuld nachgewiesen werden muss. Um damit zu beginnen, braucht der Rechtsstaat einen Anfangsverdacht, um allfällige Eingriffe in die persönliche Freiheit seiner Untertanen zu legitimieren.
Zu Recht würde sich grosses Geschrei erheben, wenn beispielsweise die Polizei jeden dunkelhäutigen Spaziergänger in der Nähe von bekannten Drogenumschlagsplätzen anhalten und einer peinlichen Leibesvisitation unterziehen würde. Ihre Begründung, dass es doch bekannt sei, dass eine Mehrzahl der Drogenhändler dunkelhäutig sei, würde sie vor Rassismusvorwürfen und Schlimmeren nicht schützen.
Übertragung von staatlichen Aufgaben
Noch grösseres Gezeter würde sich erheben, wenn die Polizei ihre Kontrollaufgaben Geschäftsleuten übertragen würde, die in der Nähe von Drogenumschlagsplätzen ihre Läden haben. Diese Ladenbesitzer würden lauthals in das Geschrei einstimmen, wenn man sie gleichzeitig für jeden trotzdem stattfindenden Drogendeal verantwortlich machte. Zudem würden die Geschäftsleute reihenweise von nicht nur dunkelhäutigen Passanten in ihrer Gegend verklagt, die wegen der harmlosen Übergabe eines Kaugummis arrestiert und leibesvisitiert wurden. Das ist aber das Prinzip von Gruppenanfragen an Banken.
Und das Rückwirkende
Die zweite Säule eines Rechtsstaats ist, dass es keine rückwirkenden Gesetze geben darf. Wenn eine Quartierstrasse ab heute eine 30er-Zone ist, kann der Automobilist nicht gebüsst werden, weil er sie gestern mit 50 durchfuhr, die neue Geschwindigkeitsgrenze halt auch rückwirkend eingeführt wurde. Das Argument, dass die Limite 30 Kilometer deswegen gilt, weil vorher häufig Kinder auf ihrem Schulweg überfahren wurden, und diese Ungeheuerlichkeit müsse eben auch mit einem rückwirkenden Gesetz gesühnt werden, ist untauglich. Oder allgemeiner: Was gestern Recht war, kann ab heute Unrecht sein. Aber was auch gestern schon als Unrecht empfunden wurde, kann nicht rückwirkend dazu gemacht werden.
Reiner Ablasshandel
Wir leben natürlich nicht in einer rechtsstaatlich perfekten Welt. Auch in der Schweiz herrscht die Meinung vor, dass Finanzinstitute für vergangene Sünden büssen sollen, wenn sie sich als Hort für Steuerhinterzieher einen hübschen Extragewinn reingeschoben haben. Da ist kein Platz mehr für Differenzierung. Wenn Banken dabei im Ausland gegen damals schon gültige ausländische Gesetze verstossen haben, ist der Fall klar. Wenn Banken dabei nicht gegen bis heute gültige Gesetze in der Schweiz verstossen haben und ihre Dienstleistungen nur innerhalb der Landesgrenzen anboten, ist es etwas ganz anderes. Wäre rechtsstaatlich klar: keine Schuld, keine Sühne, kein Ablasshandel, keine Abgeltungssteuer. Keine 2 Milliarden Vorauskasse an Deutschland.
Das Totschlagargument
Hand hoch, wer hat Sympathien für einen reichen Steuerhinterzieher? Oh, ich zähle zwei Zahnärzte und drei Unternehmer aus dem Euroland. Gegenmehr? Ich kann die Hände nicht zählen. Neue Frage: Wer ist gegen die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien? Alle Hände bleiben unten. Bravo, wir wollen alle keine Willkür, kein Zertrümmern der tragenden Säulen eines Rechtsstaats. Letzte Frage: Wieso ist dann offensichtlich eine überwältigende Mehrheit für deren Abschaffung, wenn das Totschlagargument «reicher Steuerhinterzieher» in die Debatte geworfen wird?