Zunächst eine Klarstellung. Dass ein Nationalbankpräsident oder ein Familienmitglied von seinem Konto Devisengeschäfte tätigt, ist instinktlos, anrüchig, bescheuert. Und gehört verboten. Da es das aber nicht ist, wird es ziemlich eng für die «Weltwoche». Wir wollen nicht auf deren Niveau herabsinken und vom Besitzer Köppel fordern, dass er den Verleger Köppel anweist, den ausser Kontrolle geratenen Chefredaktor Köppel zu entlassen. Das sollen die drei Köppels unter sich ausmachen. Aber 6 Fragen haben wir schon.
1. Frage
Nachdem Hildebrand während eines souveränen und überzeugenden Auftritts ganz klar sein Wort gegeben hat und zudem sagte, dass es von Fakten und Untersuchungsberichten gestützt wird, dass seine Frau und nicht er den Auftrag erteilt habe, am 15. August 2011 400 000 Franken in Dollar zu wechseln: Wo sind die Beweise für die Anschuldigung der WeWo, «der Auftrag kam von Philipp Hildebrand persönlich»? Ihr stellvertretender Chefredaktor Philipp Gut behauptet: «Wir haben mündliche und schriftliche Bestätigungen eines direkt involvierten Mitarbeiters der betreffenden Bank, dass Hildebrand selber angerufen hat.» Kann man die, auch anonymisiert, mal sehen?
2. Frage
Die «Weltwoche» stützt ihre Behauptungen auf die Aussagen eines «Gewährsmanns», eines «Sarasin-Bankers», die ihr schriftlich vorlägen. Der habe zudem eine «Strafanzeige gegen Insider-Dealer Hildebrand» eingereicht. Warum weiss die Zürcher Staatsanwaltschaft von einer solchen Anzeige nichts? Wurde sie woanders eingereicht, und wenn ja, wo?
3. Frage
Die Bank-Sarasin bestätigt, dass ein IT-Mitarbeiter wahrscheinlich per Screenshot private Kontoauszüge von Herrn Hildebrand entwendet und einem Anwalt zugespielt habe. Handelt es sich dabei um den «kleinen Angestellten», den die WeWo als ihre Quelle angibt, den sie aber auch wahlweise als «Hildebrands Kundenberater», «von zuverlässiger Seite» oder im Plural als mehrere «Informanten» oder auch als «Deep Throat II» bezeichnet?
4. Frage
Die «Weltwoche» behauptet, ihr «Informant aus dem Hause Sarasin» liess in «letzter Minute ein Interview platzen», er wolle «sich nach der Eröffnung eines Strafverfahrens der Zürcher Justizbehörden ... nicht weiter äussern». Wenn es sich dabei um den IT-Mitarbeiter handelt, der sich Anfang Jahr selbst anzeigte, ist diese Behauptung unsinnig. Wenn es sich um eine andere Person handelt, um welches Strafverfahren soll es da gehen?
5. Frage
Dank der «Weltwoche» ist nun international bekannt, dass das von ihr unermüdlich verteidigte Bankgeheimnis nicht einmal die privaten Kundendaten des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank beschützen kann. Ganz abgesehen davon, dass sich das Blatt durch einen kriminellen Akt gewonnener Informationen bedient, war es Absicht oder reine Dummheit, damit einen weiteren Sargnagel in das Bankgeheimnis zu schlagen?
6. Frage
Aus welchen Motiven soll einer (oder sollen mehrere) Mitarbeiter einer Bank Kundendaten entwenden, via Anwalt alt Bundesrat Blocher und auf unbekannten Wegen der «Weltwoche» zugespielt haben? Er oder sie riskierten damit die sofortige Entlassung, das Karriereende und Strafverfolgung. Welche Formen von Wiedergutmachung, Honorierung, welcher Finderlohn wurde da in Aussicht gestellt?
Bonus-Frage
Die «Weltwoche» nennt ihren (oder ihre) Informanten «Deep Throat II». Sie will damit an die Informationsquelle der berühmten Watergate-Journalisten Bob Woodward und Carl Bernstein erinnern, deren unermüdliche Recherchen letztlich zum schändlichen Rücktritt von Präsident Nixon führten. Falls es sich bei «Deep Throat II» nicht um das Fantasieprodukt überhitzter Gehirne handelt, dürften wir erfahren, wer vom Duo infernale Köppel/Engeler Woodward und wer Bernstein ist? Und wünscht man sich bei einer Verfilmung auch wieder Robert Redford und Dustin Hoffman?