Wer jemandem Unrecht getan hat, sollte sich entschuldigen und/oder eine Entschädigung leisten. Im Falle der Verdingkinder und anderer Opfer administrativer Zwangsmassnahmen hat Frau Sommaruga dies unlängst im Namen des Bundesrates getan: Sie hat sich entschuldigt, von finanzieller Entschädigung hingegen wollte sie nichts wissen und schlug stattdessen einen Runden Tisch vor. Davon wiederum halten die ehemaligen Verdingkinder wenig. Zu lange warten sie schon. Jetzt wollen sie nicht nur symbolische Gesten, jetzt wollen sie Taten sehen. Und das heisst: Geld, auch wenn Geld seinerseits nach all den Jahren nicht viel mehr als symbolische Bedeutung haben kann. Erlittenes Leid lässt sich nicht mit Geld aufwiegen. Aber es bedeutet Anerkennung: Anerkennung des Unrechts und Anerkennung geleisteter Arbeit. Behörden und Gesellschaft haben jahrzehntelang von der Ausbeutung dieser Kinder profitiert. Nun wäre es an der Zeit, denen, die noch leben, zurückzugeben, was ihnen zusteht. Irland hat 1,28 Milliarden Euro an ehemalige Heimkinder bezahlt. Die Schweiz sollte sich an Irland ein Beispiel nehmen. (Klara Obermüller)
Sprach-Akrobatik [40]
Totalitäre Gleichmacherei?
Unlängst war ein NZZ-Kommentar mit dem Titel „totalitäre Gleichmacherei“ überschrieben. Dies nicht etwa im Zusammenhang mit den Zielsetzungen in der ehemaligen Sowjetunion, der fidelistisch-leninistischen Ideologie in Kuba oder der chinesischen Kulturrevolution zu Maos Zeiten. Nein, zumindest die Absicht „totalitärer Gleichmacherei“ ortete der NZZ-Kommentator bei unserem demokratischen Nachbarn Deutschland. Genauer: bei der deutschen Linken, weil diese sich vorgenommen hat, das umstrittene Steuerabgeltungsabkommen mit der Schweiz mit ihrer Mehrheit in der deutschen Länderkammer (dem Bundesrat) zu blockieren.
Begründung: Die SPD und die Grünen lehnen das Abkommen deshalb ab, weil nach ihrer Meinung Steuerhinterzieher, die ihr Geld dem deutschen Fiskus entzogen und in die Schweiz transferiert hatten, zu glimpflich wegkommen. Im Namen der „Gerechtigkeit“ fordern sie von diesen Steuersündern höhere Abgeltungen an den deutschen Staat. Diese Forderung beurteilt der oben erwähnte Kommentator als Gleichmacherei, die man „ziemlich totalitär“ durchzusetzen versuche.
Hier geht es nicht um eine weitere inhaltliche oder moralische Auseinandersetzung mit dem viel zitierten Steuerabkommen Schweiz-Deutschland. Es geht um die sprachliche Angemessenheit des Ausdrucks „Totalitäre Gleichmacherei“, es geht vor allem um den Begriff „totalitär“. Kann man das Vorhaben einer oder mehrerer Parteien in einem demokratisch funktionierenden Staat, ein Steuerabkommen mit einem Nachbarland abzulehnen und mit Hilfe ihrer Mehrheit in einer der beiden parlamentarischen Kammern zu blockieren, tatsächlich als „totalitär“ qualifizieren?
Natürlich nicht, da hat sich der Autor in der Terminologie böse vergriffen. Dass die Parlamente im heutigen Deutschland demokratisch gewählt sind, ist ja wohl nicht bestritten. Was aber ist eine Demokratie wert, wenn Gegner eines bestimmten Vertrages nicht das Recht haben sollen, mit Hilfe ihrer parlamentarischen Mehrheit ihren Vorstellungen von Steuergerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen? Solche Auseinandersetzungen gehören zum Kerngeschäft einer parlamentarischen Demokratie. Mit totalitären Praktiken hat das gar nichts zu tun. Wenn den Wählern das Verhalten einer Partei nicht passt, haben sie mindestens alle vier Jahre Gelegenheit, diese in die Wüste zu schicken.
Natürlich lässt sich über grosse politische Worte wie Freiheit, Sozialismus, Gerechtigkeit, Demokratie endlos streiten und debattieren, weil diese Begriffe nicht eindeutig definiert sind und deshalb – je nach Standpunkt – unterschiedlich interpretiert werden. Doch der Totalitarismus-Begriff ist mindestens seit Hannah Arendts Abhandlungen zu diesem Thema wesentlich enger gefasst. Er gehört in engere Zusammenhänge mit terroristischen Systemen wie dem Nationalsozialismus, dem Stalinismus und der nordkoreanischen Herrschaftsrealität. Wer im Rahmen einer offenen Debatte den Kampfbegriff „totalitäre Gleichmacherei“ verwendet, um demokratisch legitimierte Vertreter anderer Meinungen zu denunzieren, schadet der eigenen Glaubwürdigkeit.
R.M.
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