Der Ständerat geht mit Nichteintretensentscheiden vorsichtig um. Er empfindet es meist als unhöflich, dem Bundesrat zu sagen, ein Vorschlag sei derart unsinnig, dass es sich nicht lohne, darüber auch nur zu reden. Dass der Ständerat auf ein Gesetz, das nach Meinung seiner Befürworter nur das Beste will, nicht eintritt, zeigt ein tiefes Misstrauen gegen die Propagandatätigkeit des Bundesstaates.
Übergang zum Erziehungsstaat
Herkömmlicherweise bestraft der Staat Verhalten, das von seinen Gesetzen abweicht. Die innere Überzeugung ist ihm höchst gleichgültig. Am deutlichsten in der Gesundheitsprävention begann aber ein Paradigmenwechsel. Präventiv wirkte der Staat, indem er z. B. Impfungen vorschrieb, schon immer. Neu ist, dass er es nun als seine Aufgabe betrachtet, die Menschen so zu beeinflussen, dass sie aus innerem Antrieb das tun, was der Staat für richtig hält.
Solange der Bund nur Wissen darüber vermittelt, wie man gesünder oder länger leben kann, ist dies relativ unproblematisch. Da die Leute aber dieses Wissen auch in Verhalten umsetzen sollen, werden auch Wertvorstellungen und Normen vermittelt. Der Bund wirkt nicht nur auf das Wissen, sondern auch auf das Wollen seiner Einwohner und damit seiner Bürger ein. Beeinflusst z. B. eine Anti-Rauch-Kampagne nicht indirekt auch die Abstimmung über ein Rauchverbot? Ist eine Kampagne zum Tragen von Helmen für Ski-und Velofahren nur der erste Schritt für ein späteres Helmobligatorium für alle Ski-und Velofahrer?
Sicher können solche Kampagnen mit entsprechenden Zielen in Bezug auf das Verhalten der Bevölkerung an sich durchaus legitim und sinnvoll sein. Doch wo sind die Grenzen ? Die Diskussion darüber müsste einmal grundsätzlich geführt werden.
Problematische Rolle des Bundes
Der Erziehungsstaat ist nicht neu. Nach der Reformation bauten protestantische und katholische Staaten auch deshalb die Volksschulen auf, um konfessionelle Dogmen und Werte zu vermitteln. Schule und Armee dienten im 19. Jahrhundert der „Erziehung zur Nation“. Es ist aber zugleich eine schweizerische Tradition, dass dem Zentralstaat die Hoheit über die beiden grossen Erziehungsinstitutionen - Kirche und Schule – verweigert wurde. Der Zugriff auf Seele und Geist sollte nicht in eine Hand gelegt werden. Erziehungsbemühungen stossen, wenn sie ein gewisses Mass überschreiten, nicht nur bei Kindern auf Widerstand.
Es besteht ein gewisser Reiz, etwas gerade deshalb zu tun, weil der bevormundende Staat davon abrät. Jugendliche, die am Samstagabend beglückt den Erziehungsbemühungen ihrer Eltern enteilen, können staatliche Erziehungsanstrengungen in Sachen Alkohol als zusätzliche Aufmunterung verstehen, nun kräftig zur Flasche zu greifen.
Staatliche Stellen können auch in Versuchung geraten, statt rechtliche Bestimmungen zu erlassen und durchzusetzen, Erziehungskampagnen durchzuführen. Dies kann der bequemere Weg sein, weil man auf weniger Widerstand stösst, wenn man sich fürsorglich statt strafend gibt. Der Nichteintretensentscheid des Ständerates ist ein Schuss vor den Bug. Er sollte Anlass dazu sein, die Rolle des Staates als Erzieher grundsätzlich zu klären, bevor man die verschiedenen Erziehungsbemühungen koordiniert.