Die Gewerkschaft Unia hat den Abstimmungskampf um die im September vors Volk kommende 1:12-Initiative mit einer Studie lanciert: 2012 bestand bei den 41 grössten börsenkotierten Unternehmen der Schweiz zwischen dem tiefsten und dem höchsten Lohn ein Verhältnis von 1:135. Gemäss Unia lag dieser Faktor 2011 noch bei 1:120. Den wachsenden Abstand zeigen auch Zahlen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB. Hier wurden nicht Tiefst-, sondern Durchschnitts- mit Toplöhnen verglichen. Sie verhielten sich 1984 wie 1:6, 1998 wie 1:14 und 2011 wie 1:93. Selbstverständlich lässt sich über die Methodiken dieser wie aller derartigen Erhebungen trefflich streiten. Nicht zu bestreiten ist hingegen die Tendenz; und die ist exorbitant. Soll also der Staat mit seiner Verfassung bei den Löhnen für nicht-anstössige Relationen sorgen, indem er tief in die Vertragsfreiheit privater Unternehmen eingreift? Die einen werden diese heikle Frage aus ordnungs- und wettbewerbspolitischer Sicht mit Nein, andere aus einem Empfinden für soziale Gerechtigkeit mit Ja beantworten. Der im Herbst fällige Entscheid des Souveräns wird sich aus vielen Pros und Kontras sowie aus widerstreitenden Emotionen herausschälen. Eines aber werden die Gegner der Initiative im Abstimmungskampf (leider) nicht überzeugend vorbringen können: dass die Wirtschaft ohne staatliche Bevormundung aus eigener Einsicht für Remedur sorgen werde. (Urs Meier)