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Kommentar21

Der rasende Chef

5. Mai 2013

Aus Paris ruft ein französischer Journalisten-Freund an: „Stimmt es, dass ihr einen verurteilten Rowdy als Polizeichef habt?“ Es stimmt, dass der oberste Gesetzeshüter der grössten Schweizer Stadt ein Gesetzesbrecher ist. Wegen Rechtsüberholens auf der Autobahn und Nicht-Einhaltung des Abstandes wurde er verurteilt. Er ist ein Wiederholungstäter. Schon zweimal wurde er wegen zu schnellen Fahrens verwarnt und gebüsst. Schwingen wir nicht die Moralkeule. Jeder von uns ist schon zu schnell gefahren. Aber nicht jeder ist Polizeikommandant geworden. Fachliche Qualifikation genügt nicht. Ein Polizeichef muss Vorbild sein. Indem er nicht zurücktritt, erweist er auch seinem Korps einen Bärendienst. Viele Polizisten ahnen, dass jetzt Häme auf sie zukommt. Erhält jemand eine Busse, weil er 20 Zentimeter neben dem Strich parkierte, wird er den Polizisten fragen: „Und, Ihr Chef, hat er die 3500 Franken Busse schon bezahlt?“. Ein Polizeikorps mit einem gerichtlich verurteilten Chef – das geht nicht. Hier hört die Toleranz auf. „In Frankreich ist alles möglich“, sagt der Freund in Paris, „aber einen verurteilten Super-Flic gäbe es nie.“ Und: Was haben wir da für einen Stadtrat, der den Gesetzesbrecher deckt? Sein Verhalten ist masochistisch, denn in einem Jahr finden Erneuerungswahlen statt. Wer wählt ihn dann noch? Herr Polizeichef, wenn Sie zurücktreten tun Sie sich selbst einen Gefallen. Und der Stadt Zürich - und der Schweiz. Auf jeden Fall: Verkaufen Sie Ihr Auto. Gehen Sie zu Fuss zur Arbeit. (Heiner Hug)

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