Als der Altphilologe und Chefredaktor der «Nürnberger Nachrichten» Wolfgang Riepl in einem Einleitungskapitel zu seiner grossen Monographie über «Das Nachrichtenwesen im Altertum» fast beiläufig ins Grundsätzliche ausschweifte und über einen «Grundsatz der Entwicklung des Nachrichtenwesens» räsonierte, wollte er gewiss nicht die Welt um ein «Riepl’sches Gesetz» bereichern. Es war Jahrzehnte später die Medienwissenschaft, welche dieses Aperçu zum «Gesetz» erhob, es mit seinem Namen verknüpfte und sich fortan stets von neuem damit kritisch auseinandersetzte.
Journalist als Altertumsforscher
Riepl verbindet in dem 1913 vorgelegten Buch sein journalistisches Temperament mit der Akribie des gelehrten Altertumsforschers. Er unternimmt es als Erster, eine systematische Übersicht des Nachrichtenwesens der Antike allgemein und speziell des Römischen Reiches zu erstellen. Dabei bewegt er sich über weite Strecken auf wissenschaftlichem Neuland. Begriff und Phänomenologie des Nachrichtenwesens waren zuvor nicht geklärt. Direkte Quellen gab es nur für Teilbereiche. Viel von seinem Material gewann Riepl durch detektivische Auswertung von Quellen und Forschungen anderen Inhalts. Zweifellos kam ihm hierbei die journalistische Erfahrung im Recherchieren zustatten. Von Riepls Brotberuf profitierten auch Aufbereitung und Darbietung seiner Forschungsergebnisse: Das Buch ist mit Verve geschrieben und liest sich noch heute mit Genuss und Gewinn.
Die später als Riepl’sches Gesetz bezeichnete Passage lautet, nachdem der Autor die extrem unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Medien sogar innerhalb Europas beschrieben hat, wie folgt:
«Andererseits ergibt sich gewissermassen als ein Grundgesetz der Entwicklung des Nachrichtenwesens, dass die einfachsten Mittel, Formen und Methoden, wenn sie nur einmal eingebürgert und brauchbar befunden worden sind, auch von den vollkommensten und höchst entwickelten niemals wieder gänzlich und dauernd verdrängt und ausser Gebrauch gesetzt werden können, sondern sich neben diesen erhalten, nur dass sie genötigt werden, andere Aufgaben und Verwertungsgebiete aufzusuchen.»
Hypothese mit heuristischem Potenzial
Mit diesem einen Satz hat Riepl eine Hypothese hinterlassen, deren heuristisches Potenzial erst Jahrzehnte später erkannt wurde. Sie ist auch nach hundert Jahren noch nicht erledigt, sondern stimuliert stets von neuem Forschung und Publizistik zu Fragen der Medienentwicklung. Zum einen finden sich immer wieder Bestätigungen des Riepl’schen Gesetzes: Das Telefon war nicht der Tod des Briefverkehrs, sondern hat die Funktionen des Mündlichen und Schriftlichen stärker unterschieden. Fernsehen hat Kino nicht abgelöst, sondern es dazu veranlasst, seine Erlebnisqualität zu steigern.
Zum anderen setzen etliche Veränderungen in der Medienwelt das Riepl’sche Gesetz ins Unrecht. So gibt es (ausser in folkloristischem Gebrauch) keine Boten und Ausrufer mehr, Telegraphen haben ausgedient, die frühen Online-Medien Videotex/Bildschirmtext/Minitel sind verschwunden. Die hoch gegriffene Bezeichnung «Gesetz» ist eigentlich nicht zu halten. (Riepl spricht vorsichtiger davon, manches erweise sich «gewissermassen als ein Grundgesetz der Entwicklung».) Doch das einmal vorgenommene Branding ist eben stärker.
Prognosen dank Riepl?
Stark ist auch der Antrieb, aus Riepl’s Hypothese plausible Szenarien für die Weiterentwicklung der Medien gewinnen zu wollen. Der Denkansatz, wonach bewährte Medien durch technisch-ökonomisch-gesellschaftliche Entwicklungen nicht verdrängt, sondern lediglich in ihren Funktionen verändert werden, hat sich immer wieder als fruchtbar und richtig erwiesen. Der Medienwissenschaft gibt er Anlass, genau solche Funktionsverschiebungen zu untersuchen und zusammenhängend darzustellen. Manche Fachleute meinen so eine Basis für Prognosen zu bekommen.
Für Medienpublizisten und andere Beobachter aktueller und kommender Veränderungen bildet das Riepl’sche Gesetz zumindest eine ideale Folie für Fragen wie: Wird das Medium Zeitung sich allen Trends zum Trotz behaupten? Wie wird sich das Fernsehen unter dem Druck des multimedialen Internet verändern? Welche Aufgaben haben Bibliotheken zu erfüllen, wenn Bücher zunehmend online lesbar sind?
Überholte und aktuelle Medienbegriffe
Dispute um das Riepl’sche Gesetz verlaufen zumeist recht technikorientiert. Der zugrunde liegende Medienbegriff orientiert sich wesentlich an Typologien von Empfängern bzw. Nutzern und Nutzungen, ferner an (vorwiegend technischen) Übermittlungs- und Verbreitungsmerkmalen und schliesslich an Urhebern, Inhalten, Intentionen. Das in dieser Phänomenologie wirkende Grundschema – Sender, Übermittlung, Empfänger – spiegelt nicht zufällig ein technisches Individual- oder Massenmedium klassischen Zuschnitts und repräsentiert damit die Kommunikationswelt der Epoche Mitte des 20. Jahrhunderts, in der die Medienwissenschaft gross geworden ist.
Nach dem Siegeszug von Internet und Social Media ist das obige Grundschema obsolet geworden. Herkömmliche wissenschaftliche wie auch alltagssprachliche Medienbegriffe hinken hinter den Umwälzungen her. Hingegen bemüht sich die heutige Medienwissenschaft durchaus, ihr begriffliches Instrumentarium zu erweitern. Sie macht beispielsweise Anleihen bei kulturwissenschaftlichen Theoriebildungen, in denen etwa vom «Medium Macht», «Medium Geld» oder «Medium Sexualität» gesprochen werden kann.
Auch wenn die Medienforschung in der Auflösung herkömmlicher Terminologien nicht so weit geht: Eine nach diesem Muster zu höherer Abstraktion gebrachte Begrifflichkeit bietet adäquatere Möglichkeiten zur medienwissenschaftlichen Reflexion gegenwärtiger Zustände und Tendenzen.
Impulse aus einer unorthodoxen Systematik
Doch nicht nur eine kulturwissenschaftlich stimulierte Begriffsverschiebung fördert die Reflexion; das kann auf andere Weise auch eine historisch vorgelagerte Wissenschaftssprache leisten, indem sie den später «klassisch» gewordenen Denkmustern praktisch auf Schritt und Tritt zuwiderläuft. Riepls Monographie ist hierfür ein instruktives Beispiel.
Das Buch, heute gelesen, bietet nebst der reichen Information zur Kommunikation im Römischen Reich fast Seite für Seite Impulse für eine unkonventionelle Sicht der Mediengegenwart. Riepls Systematik und Analyse historischer Medientypen gibt heutigen Lesern Fingerzeige auf die in der medientheoretischen Praxis vielfach kaum sichtbar gemachten Begrenzungen dessen, was gemeinhin überhaupt als Medienkommunikation wahrgenommen und untersucht wird.
Mündliche und schriftliche Briefe
Zwei Begriffe aus Riepls Mediengeschichte des Altertums illustrieren diese erkenntnisfördernde Fremdheit antiker Äquivalenzen. Der Brief ist nach Riepl sehr viel älter als die Schrift und hat sich im Altertum selbst dann noch in nichtschriftlicher Form behauptet, als Schriftgebrauch alltäglich geworden war.
Ein «Brief» war eben nicht zwingend ein mit einer persönlichen Mitteilung beschriebenes Stück Pergament oder Papyrus oder Papier, sondern zunächst nur eine persönliche Mitteilung. Diese wurde ursprünglich von Boten mündlich übermittelt. Professionelle Meldeläufer legten auf dem 76'000 km umfassenden römischen Strassennetz zu Fuss bis zu 80 Kilometer am Tag zurück. Für besonders wichtige Nachrichten wurden manchmal mehrere Boten auf verschiedene Routen geschickt, um das Risiko des Nichtankommens zu vermindern.
Die Inhalte von Briefen hatten meist öffentlichen Charakter und wurden am Bestimmungsort vorgetragen. Für geheime Mitteilungen, die es selbstverständlich auch gab, wurden Boten eingesetzt, deren Vertrauenswürdigkeit bekannt, geprüft und bewährt war.
Das römische Postwesen
Schon im 3. Jahrhundert v. Chr. existiert ein römisches Postwesen. Augustus baute es zum Cursus publicus, einem das ganze Imperium durchziehenden Netz von Eilboten-, später auch Reisewagenverbindungen aus, das in der Folge primär dem kaiserlichen Hofstaat, hohen Staatsbeamten, dem Militär und zeitweise auch den christlichen Bischöfen zur Verfügung stand. Dieses Postwesen war gesetzlich genau geregelt und zentral organisiert.
Eine Hauptschwierigkeit für die römische Verwaltung bestand nach Riepl darin, das System genügend exklusiv zu halten, damit es den Autoritäten des Reichs jederzeit uneingeschränkt zu Gebote Stand. Die Post diente neben der Beförderung von Nachrichten, Gütern und Personen auch für Zwecke der Spionage und Geheimpolizei.
Priorität des Mündlichen
Es drängt sich auf, von Riepls Schilderung antiken Briefverkehrs den Bogen zu schlagen zu unserer Welt der SMS, E-Mail und Social Media. So schwierig es ist, diese in die herkömmliche Mediensystematik einzuordnen, so leicht fällt deren Vergleich mit der Vielfalt von Briefformen, die Riepl für das Altertum konstatiert. Die neue Geläufigkeit des Mündlichen und der ans Mündliche sich anlehnenden Schriftlichkeit in modernen Kommunikationsmitteln hat Gemeinsamkeiten mit der mündlichen Briefform der Antike.
Der Journalist Riepl ist sensibel für Fragen von Verlässlichkeit und Schutz von Informationsquellen, von Zensur sowie von Medienmanipulation. Entsprechend deutlich arbeitet er solche Aspekte in seinem historischen Forschungsfeld heraus. Auch zu diesen Punkten fällt aus heutiger Sicht der Zugang nicht schwer. Daten- und Beförderungssicherheit der ausgesandten Nachrichten sind auch in der Zeit globaler elektronischer Netze wieder virulente Themen. Selbst die Problematik der verdeckten Überwachung und Ausspionierung haben die Medienäquivalente der zwei entfernten Epochen gemeinsam.
Riepl besteht darauf, die Erfindung der Zeitung den Römern gutzuschreiben. Doch was versteht Riepl hierbei unter «Zeitung»? Die Rede ist von periodisch veröffentlichten offiziellen Mitteilungen des Senats oder des Oberpriesters, die in Abschriften verbreitet, vor allem aber öffentlich ausgerufen wurden. Bei priesterlichen Publikationen ging es um Zeitansage (das Datum und dessen religiöse Bedeutung) sowie um Prodigien, also Nachrichten von übernatürlichen Phänomenen wie blutenden Statuen oder sprechenden Tieren. Der archaische Konnex des Öffentlichen mit dem Kultischen und dessen publizistische Alimentierung sind daran ablesbar.
Julius Cäsar als erster Zeitungsherausgeber
Riepl sieht in den priesterlichen Annalen Roms eine Vorform des Zeitungswesens. Seine erste gültige Realisierung findet dieses nach seiner Auffassung dann aber durch Julius Cäsar, der in den Acta diurna täglich die wichtigsten Senatsbeschlüsse und andere Anordnungen öffentlich bekannt machte.
Riepl verwendet den Begriff «Zeitung» für die Antike, wie er noch den deutschen Klassikern geläufig war, nämlich im Sinne von «Nachricht». Vom Brief grenzt er das Zeitungswesen durch die allgemeine öffentliche Relevanz der Inhalte und die im Prinzip unbeschränkte Zahl der Adressaten ab. Wie «Zeitungen» hergestellt und übermittelt werden, spielt für ihn keine Rolle.
Journalistische Ur- und Hybridformen
Die in dieser Weise offen gehaltenen Begriffe des Briefs und der Zeitung haben in Riepls Systematik des antiken Nachrichtenwesens tragende Bedeutung (der Begriff «Medien» steht ihm noch nicht zur Verfügung; er wurde erst Jahrzehnte später auf diese Thematik angewandt). Da Riepl seine Medienkategorien auf hoher Abstraktionsstufe ansiedelt, kann er sie auf originelle und für heutige Leser eher verwunderliche Weise kombinieren. Mit «Zeitungsbrief» und «Briefzeitung» bezeichnet er Besonderheiten des römischen Nachrichtenwesens, die mit modernen Begriffen schwerlich dingfest zu machen sind.
Zeitungsbrief nennt Riepl periodische persönliche Mitteilungen für einen bestimmten Empfänger, der beispielsweise in Massilia ansässig war und über die laufenden Ereignisse in Siracusa informiert werden wollte. Solche – oft bezahlte – Dienstleistungen wurden verbreitet in Briefform erbracht und können als journalistische Urform gelten. Viele der überlieferten Briefe Ciceros sind diesem Genre zuzuordnen. Aus diesem Grund attestierte der Historiker Theodor Mommsen dem Rhetor Cicero eine «Journalistennatur», was aus seiner Sicht kein Kompliment war.
Für die etwas anders gearteten Mitteilungen, die gewerblich produziert und an eine Vielzahl von Abonnenten geschickt wurden, verwendet Riepl den Begriff Briefzeitung. Diese Medienform ist im fluiden antiken System öffentlicher Mitteilungen zwar dem modernen Zeitungsbegriff recht nah; aber das verblüffend passende Äquivalent gab es zu Riepls Zeiten noch nicht: den Newsletter.
Parallelen zwischen antiken und heutigen Medien
Es fällt nicht schwer, Verbindungslinien zu weiteren heutigen Kommunikationsformen zu ziehen: Die Hybriden Blog und Twitter als Amalgame von Privatem und Öffentlichem mit ihrer fliessenden Vermischung von Mündlichem und Schriftlichem, Symbolischem und Audiovisuellem sowie ihrer Vernetzung von Inhalten und Akteuren zeigen eine gewisse Verwandtschaft mit der flexiblen Pragmatik, mit welcher die Römer die enormen Kommunikationsaufgaben in ihrem Riesenreich bewältigten.
Riepl sah sich als recherchierender Historiker einer Medienwelt gegenüber, die – was er nicht wissen konnte, für uns aber seine Monographie erst recht faszinierend macht – in manchem den hoch integrierten Systemen der Jetztzeit ähnelt. Der Chefredaktor der «Nürnberger Nachrichten» und Freizeithistoriker vermochte seine erstaunlichen Forschungsergebnisse in fesselnder Form zu berichten. Es lohnt sich auf jeden Fall, von seinem Werk mehr als nur gerade die später als Riepl’sches Gesetz apostrophierten sieben Zeilen zur Kenntnis zu nehmen.
Wolfgang Riepl: Das Nachrichtenwesen des Altertums. Mit besonderer Rücksicht auf die Römer, Leipzig-Berlin 1913
Das Buch ist nicht lieferbar, aber in digitalisierter Form hier zugänglich.