Demonstration zum 1. Mai am heutigen Mittwoch in der philippinischen Hauptstadt Manila. Der 1. Mai wird als Tag der Arbeit in vielen Ländern weltweit als Feiertag und zu Demonstrationen für die Rechte und Anliegen der Arbeitnehmer begangen. Die Tradition des 1. Mai geht zurück auf stürmische Arbeiterstreiks in Chicago in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
In der Schweiz ist der 1. Mai kantonal geregelt und deshalb nicht überall ein gesetzlicher Feiertag. Als offizieller Feiertag gilt er in den Kantonen Basel Stadt, Basel Landschaft, Jura, Neuenburg und Zürich. In einigen andern Kantonen ist er nur ein gesetzlich halber Feiertag, ab 12 Uhr wird nicht mehr gearbeitet.